XYZ Versicherung nicht zu empfehlen

cougarblue

Triple Ass
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Hallo, muss hier mal meinen Unmut bzgl. meiner Autoversicherung kundtun.
Also ich bin schon ne zeit bei der XYZ wollte nun aber wechseln, also wurde ende November Kündigung gefaxt. Dann sagte XYZ die haben keine Kündigung erhalten.Um keinen großen Unmut aufkommen zu lassen wurde von der XYZ gesagt wir geben auf bestehenden Verträge 10%. Nun haben die die normalen Beträge abgebucht und ich mich wieder gemeldet. Und nun sagt der Abteilungsleiter "Die Dame die den Rabatt zugestanden hat, hatte hierzu gar keine Ermächtigung". Also ende vom Lied es interessiert die nicht wie lange ich dort versichert bin und dann noch mit 2 Autos und es gebe keinen Rabatt und ich müsse wenn ich nicht einverstanden wäre eben zum ende des Jahres kündigen, am besten per Einschreiben.
Gibt es eigentlich ne andere Möglichkeit aus solchen Verträgen herraus zu kommen?

Gruß Christian

EDIT by MucCowboy: Name der Firma unkenntlich gemacht
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
RE: WWK Versicherung nicht zu empfehlen

Sorry das ich es jetzt mal so sagen muß, aber Versicherungen kündigt man nie via Fax. Immer per Einschreiben und dem Hinweis auf schriftliche Antwort, zur Bestätigung Erhalts des ursprünglichen Schreibens und der Akzeptanz der Kündigung.

Es gibt ne Möglichkeit rauszukommen,ein Sonderkündigungsrecht, wenn Verträge teurer werden.Ansonsten heißt es Geduld haben bis Ende November.
 

cougarblue

Triple Ass
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Ja mit dem Fax ist schon klar, das Fax wurde vom versicherungsvertreter versand, daher hatte ich das Vertrauen.
Sonderkündigungsrecht gilt nur 4 Wochen nach erhalt der neuen Rechnung.
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Eben das meinte ich ja, raus kommste nur nach Vertragsverteuerung, die 4 Wochen sind nun natürlich rum. Heißt es Geduld haben bis Ende November.

Außer du verkaufst beide Autos und holst dir frische, dann kannste Versicherung auch wechseln. Wird wohl aber eher nicht in Frage kommen. ?(
 

einzeller

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Tach,

die Kündigung per Fax ist aber zulässig und ohne rechtliche bedenken durchfürbar.

Der Fax-Bericht den man dann erhält, gilt als Bestätigung und hat auch vor Gericht Bestand.

Ich würde mal den Versicherungsmenschen fragen ob er den Faxbericht noch hat...sofern er dir diesen nicht zukommen lies.
Denn damit kannst Du beweisen das die XYZ die Kündigung erhalten hat.
Weitere Diskusionen seitens der XYZ sind dann sinnlos und Du bist aus den Verträgen raus....


Gruß Ronny
 

Carsten291

Grünschnabel
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Wieso Autos verkaufen...
Abmelden und einen Tag später mit neuer Versicherungskarte wieder anmelden...
 

einzeller

Foren Ass
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Original von Carsten291
Wieso Autos verkaufen...
Abmelden und einen Tag später mit neuer Versicherungskarte wieder anmelden...

Das kannst Du gleich mal wieder vergessen....Das klappt leider nicht.
Da die "neue" Gesellschaf bei der "alten" eine "Datenabfrage" (oder so) macht, um zu klären ob du wirklich mit den angegebenen Prozenten unterweges warst...etc.
Im übrigen wird da auch gefragt warurm der Vertrag beendet wurde...
Die werden dann sagen das das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Und wenn Du dann das gleiche Fahrzeug bei der neuen versichern willst, was Du vorher bei der alten Versicherung gekündigt hast....dann hast Du ein Problem---->denn Deiner alten Versicherung stehen die "älteren Vertragsrechte" zu....

Die einzige Möglichkeit wäre das Fahrzeug zu verkaufen....an Mama/Papa/Freundin...da wäre dann ein Versicherungswechsel möglich...weil es ja ein neuer Halter ist.....

ABER: bedenke das Du dann nicht mehr der Besitzer des Fahrzeugs bist und sich dann ein neuer Streit anbahnen könnte, wenn Du dich z.B. von Deiner Freundin trennst.....

Da es aber keine Versicherungskarten / Doppelkarten mehr gibt, kommt noch erschwerend dazu, das die Daten inzwischen elektonisch an die Zulassung übermittelt werden. Genauso ist es logischerweise auch andersrum...von der Zulassung an die jeweiligen Versicherungen------und spätestens dann fliegt der Betrug auf.

P.S manchmal hilft es auch das Kleingedruckte (Vertragsbedingungen) in der Versicherungspolice zu lesen----da steht eigentlich alles drin....


Gruß Ronny
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von einzeller
Der Fax-Bericht den man dann erhält, gilt als Bestätigung und hat auch vor Gericht Bestand.
Angenommen, der Threadstarter hat den Sendebericht in der Hand, dann ist doch der bestehende Vertrag bei der alten Versicherung nichtig weil gekündigt, oder? Klar, die abgebuchten Beiträge kann er dann zurückfordern. Aber was viel gravierender ist: sind seine Fahrzeuge dann überhaupt noch versichert?

Grüße
Uli

PS: Verschoben nach Recht & Gesetz, da ist es besser aufgehoben. Und den Namen der Versicherung hab ich vorsichtshalber unkenntlich gemacht, sonst könnte das Ärger geben.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Gute Frage.
Aber, ich denke, dass in dem Falle die Versicherung einstehen muss, da sie die Verzögerung verschuldet hat.
 

einzeller

Foren Ass
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Original von MucCowboy

Angenommen, der Threadstarter hat den Sendebericht in der Hand, dann ist doch der bestehende Vertrag bei der alten Versicherung nichtig weil gekündigt, oder?

Richtig

Original von MucCowboyAber was viel gravierender ist: sind seine Fahrzeuge dann überhaupt noch versichert?

Im Prinzip schon und zwar bei der neuen Gesellschaft...sofern er die Verträge noch nicht widerrufen hat.

Im allgemeinen ist das so:
Die Verträge gehen meist nahtlos ineinander über, (wenn man das so sagen kann) es sei denn, es wird vom Vers.-nehmer anders gewünscht.
Dies erfolgt sehr oft zum 01.01. des neuen Jahres.
D.h. der alte Vertrag endet am 01.01 um 0:00Uhr und der andere startet am 01.01. um 0:00Uhr.
Wenn nun die alte Versicherung sagt, sie habe keine kündigung oder die Kündigung aus welchen Gründen auch immer nich akzeptiert, dann ist eine "Doppelversicherung"vorhanden, welche aber nich zulässig ist.

Meistens bekommt man dann von beiden Gesellschaften Post, wo der Fall geklärt werden soll.
Wenn dann raus kommt, das z.B. die Fristen für die Kündigung nicht eingehalten wurden, dann erlischt der neue Vertrag und der alte hat weiterhin Bestand, da wie schon oben erwähnt der alten Gesselschaft die "älteren Vertragsrechte" zustehen.
Dann kann es auch sein, das die neue Gesellschaft von einer Vertragsstrafe /Schadenersatz (wegen verlorenem Gewinn/Beiträge) gebrauch macht.
Kann passieren muß aber nicht.

Wenn die Kündigung jedoch ordnungsgemäß erfolgt ist, dann tritt die alte Gesellschaft von Ihren Ansprüchen zurück und die neue tritt in Kraft.
Dies geschiet dann meistens alles rückwirkend---->d.h. zuviel gezahlte Beiträg werden erstattet und andere müssen nachgezahlt werden...

Damit wären wir wieder bei dem nahtlosen Übergang.

Wenn er jetz die neuen Verträge schon widerrufen hat und die alte Versicherung im Nachhinein die Kündigung akzeptiert, dann meldet sich zwangsläufig die Zulassungsstelle bei Ihm. Weil die alte Gesellschaft teilt ja der Zulassung mit, das die Versicherung erloschen ist.
Da aber die Fahrzeuge noch angemeldet sind, verstößt er nun gegen das "Pflichtversicherungsgesetz" .
Da jedes angemeldete Fahrzeug versichert sein muß...HaftPFLICHTversicherung....

Ich hoffe ich konnt noch etwas Licht in Dunkel bringen.

Gruß Ronny
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von einzeller
Wenn die Kündigung jedoch ordnungsgemäß erfolgt ist, dann tritt die alte Gesellschaft von Ihren Ansprüchen zurück und die neue tritt in Kraft. Dies geschiet dann meistens alles rückwirkend---->d.h. zuviel gezahlte Beiträg werden erstattet und andere müssen nachgezahlt werden...
Damit wären wir wieder bei dem nahtlosen Übergang.
Ja, so ungefähr hab ich mir das auch gedacht. Nur hab ich mal gehört, dass eine neue Kfz-HV nur unter Vorlage der Kündigungsbestätigung der alten Versicherung abgeschlossen werden kann. Diese lag aber wohl nicht vor. Demnach sollte es keine neue Versicherung geben. .....?

HV ist Pflicht, klar. Wenn tatsächlich keine Versicherungsdeckung bestehen sollte, darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, nicht mal am Straßenrand geparkt. Wenn doch und es kommt auf, ist man doppelt dran.

Ich hoffe, der Threadstarter kann was dazu sagen.

Ach ja, noch wegen der 10% Ermäßigung: Sorry, Threadstarter, aber solange die Versicherung das nicht schriftlich bestätigt, ist die mündliche Aussage wirkungslos. Und da Du ein solches Telefonat auch nicht "beweisen" kannst, hast Du in diesem Punkt keine Chance. Die Antwort des Abteilungsleiters ist dagegen relativ .... schäbig.

Grüße
Uli
 

cougarblue

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Also Faxberichte wollte der Versicherungsvertreter suchen, der hat schon von der neuen Versicherung ne doppelte V-Karte zum Straßenverkehrsamt geschickt. Morgen spreche ich nochmal mit dem.
 

Sylvester23

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Faxbericht ist nur dann als Versendenachweis aussagekräftig, wenn neben den Sendedaten eine verkleinerte Kopie des gesendeten Schreibens drauf ist. Nur mal so nebenbei. Dann wird aber auch die mögliche Aussage, dass kein Papier im Fax war, nicht als Ausrede zugelassen. Sorry, für den Ausflug in die Rechtssprechung, aber das ist nicht unerheblich.
 

smolny

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Original von Sylvester23
Faxbericht ist nur dann als Versendenachweis aussagekräftig, wenn neben den Sendedaten eine verkleinerte Kopie des gesendeten Schreibens drauf ist. Nur mal so nebenbei. Dann wird aber auch die mögliche Aussage, dass kein Papier im Fax war, nicht als Ausrede zugelassen. Sorry, für den Ausflug in die Rechtssprechung, aber das ist nicht unerheblich.
Ein Faxbericht ohne verkleinerter Kopie ist genausogut wie ein Einschreiben - Du kannst beweisen, dass Du irgendetwas hingefaxt oder geschickt hast. In beiden Fällen kannst Du nur mit einem Zeugen beim Faxen / Eintüten und Verschicken auch noch den Inhalt des Schreibens "beweisen". Und der Zeuge scheint ja durch den Versicherungsverteter gegeben zu sein.
Wenn ein Faxbericht vorliegt, muss immerhin irgendetwas angekommen sein, und wenn's eben keine Kündigung war, soll die Versicherung eben vorlegen, was es sonst war.
 

Sylvester23

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Ohne Zeugen beim Eintüten, die auch den Inhalte kennen und Übergabe genau dieses Schreibens an den Empfänger, ist es kein Beweis. Ich kann es nicht oft genug betonen, ich habe mit einem Einschreiben schon mal einen Prozess verloren, weil die andere Seite behauptet hat, dass bei Ihr ein Schreiben mit Ihrer Adresse, ansonsten einem leeren Blatt ankam!!!
Gerichtsort war Dessau.

In dem Fall mit dem Fax, muss der Zeuge auch den Inhalt gelesen haben, dann würde es reichen. Aber hört mir mit den Einschreiben auf, das bringt gar nix oder fallt selbst auf die Nase.
 

cougarblue

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Also ich habe den Sendebericht der Faxe. Die Kündigung hat der Versicherungsvertreter für mich geschrieben und ich habe Sie unterschrieben, soviel zum Zeugen. Ich werde die Versicherung morgen damit konfrontieren. Mal sehen was sich ergibt. Es geht um ca 100€ pro Jahr aber auch ums Prinzip.
 
V

viktorw

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ich verstehe nicht wo das ganze problem bei euch ist.
als erstes trittst du dem versicherungsberater auf die füße, denn dieser hat die kündigung nie im leben abgeschickt ( ich arbeite selber als versicherungskaufmann, und solcher typen machen meinen ruf kaputt), denn die fax kündigungen kommen zu 99,99% an!
denn diese werden beim empfang eingescannt und gespeichert.
du kannst vorzeitig aus dem vertrag raus (sonderkündigung bei schäden), wenn du einen schaden meldest zb teilkasko ( glasbruch, oder noch billiger steinschlag) , denn da gibts keine sf klassen und keine höher stufung somit.
oder du meldest es ab und meldest es wieder an am nächsten tag oder paar tage später. denn somit gibts ein risikowegfall bei der versicherung ( du hast ja dann theoretisch kein auto mehr zum versichern).
dann holst du dir ne neue evb nummer ( elektronische doppelkarte) und meldest es bei der anderen an bzw versicherst es.
diese übernehmen deine sf klasse.

du musst dir halt nur ausrechnen was billiger wäre, das restliche jahr bei der versicherung bleiben, oder auto abmelden und anmelden, wenn der beitragsunterschied bei der anderen versicherung größer ist als die ab- anmelde gebühr.

sonst kommst du bis zum ende des jahres nicht bei der versicherung raus.
schick mir mal ne pn, mich interessiert welche versicherung das war ( ich hoffe nicht meine :rolleyes: )
 

Mk4Zetec

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@ViktorW
Schön, daß Du vom "Fach" bist, aber schnapp Dir mal die Bedingungen Deiner Gesellschaft (oder die von anderen) und les mal in §5 AKB nach, was da drin steht. Eine Stillegung ist kein Risikowegfall (nur die endgültige Abmeldung, was einer "Verwertung" gleich käme), sondern nur eine Unterbrechung des Vertrags ohne Bedeutung für den Versicherungsvertrag.
Bevor nun also einige Leute mal schnell ne Menge Geld rauswerfen, les Dir bitte mal den Passus in den Bedingungen durch und korrigiere Deinen Beitrag...

"Schnell mal nen Schaden" melden kann u.U. auch §263StGB zur Folge haben ;)
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von viktorw
( ich arbeite selber als versicherungskaufmann, und solcher typen machen meinen ruf kaputt)
Dafür sorgst Du schon selber. Im anderen Thread musste der Admin Deinen "Tipp" gleich aus rechtlichen Gründen löschen, und auch hier schrammst Du haaaaarscharf an einer Verwarnung wegen Anleitung zum betrügerischen Handeln vorbei :rolleyes:
Also pass bitte im eigenen Interesse besser auf, WAS Du hier öffentlich von Dir gibst.


@Thomas: Danke für die fachliche Richtigstellung.

Grüße
Uli
 

RedCougar

Megaposter
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Original von Mk4Zetec
... Eine Stillegung ist kein Risikowegfall (nur die endgültige Abmeldung, was einer "Verwertung" gleich käme), ...
Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Es gibt seit dem nur noch eine allgemeingültige "Außerbetriebsetzung" ohne Unterscheidung.

Dies aber nur nebenbei, da die meisten Versicherungsbedingungen bestehender Verträge auf einem alten Stand sein dürften, wo die Unterscheidung noch stattfindet.
 
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viktorw

Gast im Fordboard
den schaden melden hatte nichts mit betrügen zu tun! erstmal richtig lesen freunde.
ich habe ja auch nicht gesagt ...los mach was kaputt!? oder?

es hatte NICHTS mit betrügen zu tun, ich wollte lediglich so einen sachverhalt erklären. alles klar?

wer selber einen schaden meldet ohne einen zu haben ist selber schuld. und ich habe hier keinen dazu angestiftet !

Überigens nach den neuen AKB's2008 gibt es keine " § " sondern nur noch unterpunkte, dank der vvg2008 reform...aber egal

die " § " haben nur noch die alten bedingungen, und im vergleich zu den neuen gibt es einigen änderungen...wobei nicht alle gesellschaften die gleich AKB's haben...aber auch egal
 
V

viktorw

Gast im Fordboard
ich wollte nur helfen. ist mir aber bisschen zu blöd.
aber wenn jemand denkt die alte ausbildung ist besser als die neue. dann ist es seine sache aber man muss ja nicht gleich das so hervorheben und so tun als wäre man was besseres ne
 
V

viktorw

Gast im Fordboard
Original von Guido
Und ändere bitte Deine Signatur den Regeln entsprechend ab...

war das an mich gerichtet? wenn ja, was stört dich an meiner signatur?
kannst ja auch ne pn schreiben und nicht öffentlich weil es ja nicht um das thema geht in diesem moment, ne :idee
 
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