Stillgelegte Fahrzeuge können ab März einfacher als bisher
wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage
war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit
teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten.
Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht
länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige
Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.
Quelle: ADAC
wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage
war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit
teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten.
Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht
länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige
Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.
Quelle: ADAC