Vereinfachte Anmeldung nach Stilllegung ab 01.03.2007

Achim

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Stillgelegte Fahrzeuge können ab März einfacher als bisher
wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage
war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit
teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten.

Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht
länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige
Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.

Quelle: ADAC
 

Skydog85

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Ja, das kommt mir gerade Recht.

Mein Sierra, wo ich bei bin, ist schon über 2 Jahre abgemeldet.

Ich brauch damit ab dann auch nur einfachen Tüv machen.
 

Winni

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Einerseits find ich das auch okay denn für dioe sicherheit ist nunmal der HAlter verantwortlich und nicht der tüv :D

Andererseits sehe ich darin ein sehr großes sicherheitsrisiko wenn ein auto einfach so nach 19monaten wiederzugelassen wird ... denn nicht jeder prüft das KFZ auf herz und nieren ... der zahn der zeit ist immer da ...

Aber generell .. wer alles ordnungsgemäß im auge haut und geprüft hat dan find ich das Okay ..

Freu mich auch da dan drüber :bier:
 

Guido

Megaposter
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Meinst Du mit der Prüfung auf Herz und Nieren, ob das Fahrzeug allgemein Verkehrstauglich ist oder ob eventuell "innere" Schäden nicht überprüft werden, die dann eigentlich "nur" den Halter erwischen?
 

snakejake

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ja das wurde ja auch mal Zeit das die Herren zur besinnung kommen !!!

ich hatte vor nem halben Jahr meinen Mondi nach 2 Jahren stillstand wieder anmelden!!

während der Stillstandzeit war TÜV fällig also ich Kurzzeitkennzeichen geholt und ab zum Tüv alles bezahlt!!

der Tüv Mensch hatt alles gesehen und nichts gesagt!!

und als ich mein Mondi 7 monaten später wieder anmelden wollte war der Tüv Bericht mit teurer Prüfung nichtig weil ich den Wagen ja nicht angemeldet habe !!

was habe ich mich aufgeregt das war doch reine Geldmacherei vom Staat!!

naja immerhin hat der Tüver dann bei der Vollabnahme genau so viel gefunden wie 7 Monate davor !! NIX
 

snakejake

Kaiser
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also ich habe 85€ ohne Asu bezahlt denn das war ja von der "Ungültigen" Hu her noch gültig

also musst du 85 + Au rechenen ca 50 € drauf
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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Hallo Jungs, wie schaut es da nun im Klartext aus??? Habe schon einiges unternommen, nur konnte ich bis Dato keine Antwort zu finden.

Ich habe ein Auto was am 02.03.2004 vorübergehend stillgelegt wurde wegen Neuaufbau, natürlich bin ich über diese Frist von 18 Monate auch locker drüber gekommen.
Trift diese Regelung nun auch dann zu, wenn ein Fahrzeug schon vor der neuen Gesetzesänderung stillgelegt und die Frist von 18 Monate versäumt wurde?
 

dridders

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Da streiten sich die Geister, die einen behaupten es gilt nicht für Fahrzeuge die vor Inkrafttreten des Gesetzes stillgelegt worden sind, die anderen sagen es gilt für alle. Im Normalfall sehe ich keinen Grund, warum es nicht generell bei allen gelten sollte, da bei der Abmeldung keine besondere Maßnahmen getroffen werden müssen damit die neue Regelung in Kraft tritt.
Aber im Endeffekt: Geh zur Zulassungsstelle und klärs dort ab. Wenn die sich weigern den Wagen ohne Vollabnahme zuzulassen, dann haste eh wenig Chancen, außer du hast nochmal zig Monate Zeit einen Anwalt einzuschalten. Wenn ihnen eine gültige HU/AU reicht: dann HU/AU erstellen lassen und gut.

Snakejake:
Das du da unnütz Geld ausgegeben hast ist doch mal vollkommen deine Schuld. Man fährt ja auch kein abgemeldetes Fahrzeug zum TÜV wenn man nicht vor hat es zuzulassen. Das Gesetz war schließlich eindeutig bekannt. Das Geld für Kurzzeitkennzeichen übrigens ebenfalls rausgeworfen, da Fahrten zum Zwecke der Zulassung und Widererlangung der Betriebserlaubnis auch mit den alten, abgemeldeten Kennzeichen durchgeführt werden dürfen. Der TÜV-Prüfer sagt natürlich nichts, er kann ja nicht wissen was du mit der Kiste vor hast. Besonders wenn er zu dem Zeitpunkt noch keine 18 Monate stillgelegt war muss der Prüfer ja davon ausgehen das du ihn zwecks Widerzulassung vorführst.

Über den generellen Sinn einer Vollabnahme kann man natürlich streiten. Durch die Standzeit geht ja nichts kaputt, was nicht auch im Betrieb den Geist aufgegeben hätte, gerade was Sicherheitseinrichtungen betrifft. Insofern stellt sich die Frage, wieso allein aufgrund der Standzeit eine gründlichere Untersuchung notwendig ist.
 

Winni

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ok da hast du auch wieder recht das dieverse teileauch so hätten kaputt gehen können..

Generell habt ihr ja recht .. also abschaffen :D

Wenn der tüver sieht das die Vorgestellte kiste sorry Auto^^ 2jahre stand dann wird der sicher auch nen kritischeren blick haben als bei ner normalen prüfuung so ist das ja nicht das der da durch huscht wie beim 5 jährigen der schon mal da war :D haben da mal nicht schlecht geschaut .. also nach 3 jahen musten wir ja hin .. und die HU war sehr sehr zeit intensiev ,,, wir konnten mal gerade den kaffe austrionken da hing er schon fast anner Asu maschiene :wow

Auto reion rauf üer all hingeleuchtet und bisl rumgewackelt und geschaut ... runter raus und asu ... glaub 80€ warens ...

Allerdings frech find ichs hja das die abnahemen verfallen wenn keine zulassung erfolgt ... :wow und inerhalb welchem zeitraumes must du zulassen damits nicht verfällt?


Wegen alten nummerschildern und zum tüv/zulassung .. ich muss doch ne doppelkarte der Versi mitführen oder?
 

dridders

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Innerhalb von 2 Jahren, denn so lange ist eine HU/AU nunmal gültig. "Doppelkarte" oder nicht kann ich jetzt nicht beschwören, müsste ich nachsehen
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von dridders
"Doppelkarte"...
...heißt inzwischen Versicherungsbestätigung oder Deckungskarte. Sie wird ja längst nicht mehr "doppelt" ausgestellt (daher der alte Name).

Grüße
Uli
 
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