Kurzzeitige Kfz Anmeldung

B

bone-sai

Gast im Fordboard
Hallo!
Ich besitze nun schon seit einigen Jahren einen stillgelegten Fiesta, den ich, bevor ich ihn verschrotte, noch ein paar Tage fahren will. Da es ja hierzulande (leider) so üblich ist, muss der Wagen ja selbst für eine solch kuze Zeit angemeldet werden. Nun meine Frage: wie stelle ich das am einfachsten und vor allem kostengünstigsten an (Versicherung, Kennzeichen etc.)?
Schonmal danke im Vorraus für Eure Antworten!

P.S.: Bin Privatperson, daher fällt das rote Kennzeichen flach.
 

Wavemaster

Megaposter
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Landratsamt und eine Überführungnummer holen oder wie das heist. Aleerdings ist die nur zum Überführen. Erwischt dich die Polizei wirds teuer. Daher wirst nicht um eine normale Zulassung drum herum kommen
 

No_Fear

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Oder du nimmst ein 5-Tages Kennzeichen, die mit dem gelben Balken seitlich. Da kannst zwar nur 5 Tage fahren, aber immerhin.
Die sind in der Zulassungsstelle erhältlich und kosten alles in allem etwa 80,-.
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Nein, Björn. Die früher "Überführungskennzeichen" genannten Schilder mit roter Schrift sind nur noch für Kfz-Händler zu bekommen. Schilder mit rotem Seitenbalken (Ausfuhrkennzeichen, max 1 Monat gültig) sind nur für den Export ins Ausland, Schilder mit gelbem Seitenbalken sind für Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge gedacht (Kurzzeitkennzeichen, max. 5 Tage gültig, Versicherung inklusive)

http://www.autokennzeichen.info/sonder-autokennzeichen.htm

@bone-sai: für Dich kommt nur das Kurzzeitkennzeichen in Frage. 5 Tage fahren und gut. Wenn Du mehr Zeit brauchst, wirst Du um eine normale Anmeldung nicht rumkommen, mit Versicherung und allem drum und dran.

Grüße
Uli
 

Baumschubser

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Nein "Überführungskennzeichen" gibts nicht mehr. Diese "Kurzzeitzulassungen" sind ohne Einschränkungen, gelten 5 Tage und man kann fahren, wohin mal will (Ausland lasse ich mal außen vor, da kenne ich die genaue Regelung nicht).
 

MichaRST

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Original von Baumschubser
Nein "Überführungskennzeichen" gibts nicht mehr. Diese "Kurzzeitzulassungen" sind ohne Einschränkungen, gelten 5 Tage und man kann fahren, wohin mal will (Ausland lasse ich mal außen vor, da kenne ich die genaue Regelung nicht).

Richtig, Ausland fällt flach, dazu braucht man dann das mit dem roten Balken :rolleyes:
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
[offtopic]:wow Wow, alle gleichzeitig, und alle auf den armen Björni :D[/offtopic]
 

Baumschubser

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@Galaxyfreak

Nee, das Exportkennzeichen ist wieder was vollkommen anderes. Es ging mir darum, ob man innerhalb der 5 Tage überhaupt ins Ausland fahren darf.

Früher waren die roten Kennzeichen nur in Österreich nnoch gültig. Woanders durfte man damit nicht hin bzw. aus anderen Ländern durfte man Autos nicht mit deutschem roten Kennzeichen überführen. Das dürfte für die roten Händlernummern (06......) wohl immer noch gelten.

Ob man mit einem gelben Kurzzeitkennzeichen ein Auto aus Dänemark beispielsweise aber importieren dürfte, oder ob es erlaubt ist, mal schnell zum Tanken nach Polen oder Tschechien zu fahren innerhalb der 5 Tage, dass weiß ich nicht
 

Misterandreas

Haudegen
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Da ich mir ja ein neues Auto geholt habe, brauchte ich ja auch ein Kurzzeitkennzeichen. Ich zitiere mal was da drauf steht!!
1. Prüfungsfahrten
-Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer anerkannten Überwachungorganisation, einschließlich der Fahrt des Fahrzeuges zum Prüfort und zurück.

2. Probefahrten
-Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges.

3. Überführungfahrten
-Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen.
 

cos86

Kaiser
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@Baumschubser
Kurzzeitkennzeichen NUR Deutschland,Kippen kaufen in NL und man ist fällig :mua

Rote 07er ist Auslandtauglich aber MUß NICHT anerkannt werden(Versicherungsschutz besteht aber ausländische Behörde kann wegen Unkenntniß streß machen) Da gibts fürs jeweilige Land bei der DEUVAT Erklärungszettel in den jeweiligen Landessprachen.

Rote Händlernummer gilt seit 1990 NICHT mehr in DK
Österreich und Italien spielt bei Händlernummer mit.
 

Baumschubser

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Original von C-Maxe
............. Es darf nur für Fahrten in einem geringen Umkreis benutzt werden!...............

Na das stimmt nun aber wieder absolut nicht. Man kann damit ein Auto auch durch ganz Deutschland fahren.

Und wenn man ein Auto am Freitag irgendwo kauft, kommt man oft vor Dienstag nicht dazu, es richtig anzumelden, weil die Behörden Montags nur vormittags offen haben in vielen Orten. So ist man logischerweise gezwungen, am Montag und auch am Dienstag noch ganz normal auf Arbeit zu fahren damit.
 

C-Maxe

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Überführung: OK, wenn Du von privat kaufst, ansonsten gibt es für diese Überführung das rote Nummernschild vom Händler

Fahrt am Montag...Dienstag zur Arbeit: Nein!
 

Baumschubser

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Original von C-Maxe
................ansonsten gibt es für diese Überführung das rote Nummernschild vom Händler

In welchem Jahrhundert lebst du? Rote Kennzeichen gibt kein Händler mehr aus der Hand. Die gibts maximal für die eigentliche Probefahrt vor Ort, für alles andere musst du entweder am Kaufort Überführungskennzeichen besorgen oder bereits welche mitbringen.
 

C-Maxe

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Original von Baumschubser
In welchem Jahrhundert lebst du?

????

Original von Baumschubser
Die gibts maximal für die eigentliche Probefahrt vor Ort, für alles andere musst du entweder am Kaufort Überführungskennzeichen besorgen oder bereits welche mitbringen.

Wenn ich mir einbilde, mein Auto unbedingt in Hamburg kaufen zu müssen, statt in München, dann macht mir der Händler Theater, wegen seiner roten Nummernschilder??? Wenn er die unbedingt wieder zurück haben will, erhebt er halt "Pfand" oder sowas, den er mir nach Rückerhalt rücküberweist. Oder oder oder. Ich will ja scheinbar unbedingt kaufen, dann muß ich auch die eine oder andere Kröte schlucken.

Und alle Autos (auch andere Marken), welche ich vor meinem Kauf probegefahren habe, waren ganz normal zugelassen. Ich habe bei keinem Händler ein rotes Schild überhaupt gesehen.

Fakt ist jedenfalls, Du darfst mit diesem Kurzzeitkennzeichen nicht, z.B. wie in Deinem Beispiel auf Arbeit oder einkaufen fahren! Baue einen Crash und Dir wird erläutert werden, was man unter einer Überführungsfahrt versteht.
 

Baumschubser

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Um die zusätzliche Fahrt gings doch gar nicht. Das war nur ein zusätzlicher Einwurf. In der Praxis fährt jeder die vollen 5 Tage durch die Gegend, ob das nun im Detail erlaubt ist oder nicht.

Oben gings mir darum, dass Händler ihre roten Kennzeichen hüten wie einen Schatz. Die gibts nur an Bekannte mit woanders hin. Die meisten Händler besitzen überhaupt nur ein einziges Paar.

Wenn der Händler dich also nicht kennt und du von München aus in Berlin ein Auto kaufst, dann musst du dir Überführungskennzeichen vor Ort machen lassen, der Berliner Händler wird nur im Ausnahmefall seine roten hergeben.

Eher organisiert der dir gelbe Überführungskennzeichen auf seine Kosten, weil dann die Haftung bei dir liegt, während bei Missbrauch der roten ihm die Hammelbeine lang gezogen werden. Und es droht sogar der Entzug der roten Kennzeichen.

Diese Regelung ist übrigens so, seit man die Kurzzeitzulassung eingeführt hat. Im gleichen Atemzug wurden die Bedingungen für rote 06er Händlerkennzeichen unheimlich verschärft.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Baumschubser
In der Praxis fährt jeder die vollen 5 Tage durch die Gegend, ob das nun im Detail erlaubt ist oder nicht.

Da gehen wir doch wieder mal konform. Klar reizt jeder/viele die Gesetze usw. aus und überschreiten sie. Das muß jeder mir sich selber ausmachen.

Mir ging es nur darum darzustellen, daß dieses gelbe Nummernschild eigentlich kein richtiges Nummernschild ist, auch nicht innerhalb der 5 Tage. Das kam aus den anderen Beiträgen, für mich, so nicht heraus.
 

Baumschubser

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Das liegt an den Wortspielereien. Man redet ja nicht mehr von "Überführungskenzeichen", sonden von einer "Kurzzeitzulassung". :wow
 
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