Ronnymondy
Kaiser
Tagchen
Als wir vor ca 5 Jahren hier eingezogen sind, habe ich den Balkon innen mit Holz verkleidet, da er unansehnlich war.
Aktuell wird die Balkonseite mit 14 cm Dämmplatten verkleidet. Dazu musste die Balkonbrüstung von der Hauswand abgetrennt werden. Die Handwerker haben mich aufgefordert die komplette Holzverkleidung zu entfernen, welcher ich auch nachgekommen bin, da ich nicht wußte/weiss in welchem Umfang die Baumaßnahmen überhaupt stattfinden sollen.
Jetzt ist mir dadurch ja ein "Schaden entstanden"
Bleibe ich auf dem Schaden sitzen bzw muss ich wieder ca 250-300€ investieren um ihn wie vorher zu gestallten oder ist wer anders dazu verpflichtet den Ursprung wieder herzustellen ?
Wenn z.B. die Fenster getauscht werden, müßen ja auch die Innenlichten gg.neu Tapeziert und gestrichen werden von der ausführenden Fa.
Ronny
Als wir vor ca 5 Jahren hier eingezogen sind, habe ich den Balkon innen mit Holz verkleidet, da er unansehnlich war.
Aktuell wird die Balkonseite mit 14 cm Dämmplatten verkleidet. Dazu musste die Balkonbrüstung von der Hauswand abgetrennt werden. Die Handwerker haben mich aufgefordert die komplette Holzverkleidung zu entfernen, welcher ich auch nachgekommen bin, da ich nicht wußte/weiss in welchem Umfang die Baumaßnahmen überhaupt stattfinden sollen.
Jetzt ist mir dadurch ja ein "Schaden entstanden"
Bleibe ich auf dem Schaden sitzen bzw muss ich wieder ca 250-300€ investieren um ihn wie vorher zu gestallten oder ist wer anders dazu verpflichtet den Ursprung wieder herzustellen ?
Wenn z.B. die Fenster getauscht werden, müßen ja auch die Innenlichten gg.neu Tapeziert und gestrichen werden von der ausführenden Fa.
Ronny