Hi,
wow, hab den Beitrag gerade durchgelesen und fand ich hochinteressant. Meinen Glückwunsch, dass das für Dich gut ausgegangen ist.
So im Nachhinein mal noch ein paar Tips:
1. Bei strafrechtlichen Angelegenheiten, egal ob als Auslöser oder Betroffener, nicht gleich über einen Anwalt nachdenken.
Die lachen sich dabei ins Fäustchen, weil es sich in 90% der Fälle um Dinge handelt, die man eigtl. selber klären kann und übernehmen Aufgaben, die eigtl. schon andere Institutionen inne haben (Polizei, Staatsanwaltschaft).
Wenn man der Polizei gegenüber nämlich kooperativ und vertrauensvoll auftritt, bekommt man nämlich durchaus mit auf den Weg, wie man sich verhalten sollte.
Hat man keinen Rechtschutz gibt man schnell unnötig Unmengen Geld aus.
2. Anzeige erstatten kann man nirgends online. Straf-Anzeige erstatten kann man zwar formlos, jedoch muss die Identität des Erstatters unzweifelhaft sein und das ist per Online-Formular oder per Email nicht der Fall und es würde eine Unterschrift fehlen.
Auf allen gängigen Kontakt-Formularen der Landespolizeien und Staatsanwaltschaften sind auch entsprechende Bemerkungen vorhanden.
Möglich ist aber durchaus hierzu das Fax zu nutzen. Sofern alle geforderten Kriterien erfüllt sind:
1. Wer erstattet Anzeige
2. gegen wen ist sie gerichtet
3. was ist der Grund der Anzeige
4. Tatort/-hergang, Zeitpunkt
5. Wer ist betroffen? (In den meisten Fällen muss man nicht zwangsläufig betroffen sein, um Anzeige erstatten zu können)
6. Zeugen?
7. Kontaktdaten
8. Unterschrift
Verzichten sollte man darauf in der Anzeige vorab die Lage tiefgreifend zu beurteilen oder Tathergänge oder Motive hinein zu interpretieren oder sogar Äußerungen zur Strafbarkeit oder ähnliches tätigen. Das ist Sache der Polizei/Staatsanwaltschaft.
Stattdessen alle Punkte so sachlich und objektiv wie möglich abarbeiten (auch als Betroffener).
3. Anzeige erstatten kann man sowohl bei der zuständigen Polizeidirektion (Tatort oder Wohnort des Täters/Angezeigten oder irgendwo und Zuständigkeit erfragen), als auch bei der Staatsanwaltschaft. Vermeiden sollte man auf jeden Fall, wegen der gleichen Angelegenheit bei mehreren Dienstsellen Anzeige zu erstatten.
4. Als Angezeigter sofort reagieren. Als Anzeigender auf Rückfragen der bearbeitenden Stelle allerdings ebenfalls. Schiebt man das auf die Lange Bank oder beruft sich beharrend auf Fristen erweckt das den Eindruck mangelnder Kooperation.
5. Es ist durchaus üblich, dass sich die Polizei telefonisch nach Sachverhalten erkundigt oder einfach nur den Hintergrund der Anzeige und Richtigkeit von Daten erkundigt oder wenn der Gegenstand der Anzeige irgendwie unklar ist oder ähnliches. Hier auf keinen Fall blocken. Hat man Zweifel an der Identität des Anrufers sofort reagieren und überprüfen....z.B. Dienstgrad und Name erfragen, auflegen, Vermittlung der Dienststelle anrufen (Nummer selbst raussuchen oder Auskunft) und Person geben lassen.
6. Allen Beteilgten gegenüber freundlich, wenn es sein muss bestimmt, aber freundlich. Versuchen ruhig zu bleiben. Nicht zu hitzigen Wortgefechten (oder sogar mehr) verleiten lassen.
Mehr fällt mir gerade nicht ein. Bitte um Ergänzung, falls wem noch was einfällt.
Gruß
Marc