Unfallgegener will möglicherweise abzocken - was tun?

Baumschubser

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Öhm beides, hängt ja unmittelbar zusammen. :idee

Es geht immerhin um 650€, egal ob die nun in einem Betrag gezahlt werden oder über die Jahre durch höhere Beiträge. Die will ich halt nur zahlen, wenns wirklich gerechtfertigt ist. Das ist doch sicher einleuchtend. Und da hatte ich mir eigentlich etwas Unterstützung von der Versicherung erhofft, aber denen geht das am After vorbei.

Ich hätte auch keinerlei Diskussion angefangen, wenn die Stoßstange gebrochen wäre oder ein Scheinwerfer kaputt gewesen wäre. Aber dort hats ja noch nichtmal das Kennzeichen platt gedrückt, einfach nix. An der Anprallstelle und auch an unserem Fiesta (ebenfalls lackierte Stoßstange) ist nicht der leiseste Kratzer oder Farbrest vom jeweils anderen Auto zu sehen gewesen, bei uns stimmten hinterher die Spaltmaße der Stoßstange noch zu 100% und auch an dem Suzuki ist keinerlei Verformung zu sehen.

Das und die Tatsache, dass erst nach über einem halben Jahr repariert wird und dann für 25% mehr als der ursprüngliche KVA, das stinkt irgendwie.
 

Ronnymondy

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Naja haste mal an einen Anwalt gedacht ??? Für 650 Euro hört er sich auch dein Problem an.

Ich glaub irgentwo gelesen zu haben,das es irgentwie eine Arbeitskollegin von deiner Frau ist.... nicht das deine Frau nachher der Leidtragende ist bei der Sache.

MFG
 

Baumschubser

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Ohne Rechtsschutz kostet der Anwalt auch und da die Sache recht wackelig ist, möchte ich kein zusätzliches Geld in den Sand setzen. Wenn nichts zu holen ist, ist nichts zu holen, dann wars halt ein Versuch. Im Moment richtet sich das Augenmerk auch eher auf die Differenz der beiden Rechnungen bzw. Kostenvoranschläge. Gegen den ersteren kann ich jetzt sowieso nur noch schwer vorgehen, aber der zweite und wesentlich höhere schmeckt mir nicht. Deshalb auch die Frage, ob die mir die Rechnung vorlegen müssen.

Dass die andere eine Arbeitskollegin (Azubi) bei meiner Frau ist stimmt, hat aber auf die Sache hier keinerlei Auswirkungen, die beiden kannten sich bis dato nichtmal.
 

C-Maxe

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Original von dridders
wenn eine Rechnung eingereicht wurde, dann gab es auch eine Reparatur.

Nein, man kann sich das Geld gemäß Gutachten/KVA auch ausbezahlen lassen und das Auto halt dann entweder selbst oder gar nicht reparieren.

Original von dridders
Der KVA darf zu einem gewissen Prozentsatz auch so überschritten werden soweit ich weiss, und ansonsten reicht vielfach ein Anruf bei der Versicherung durch die Werkstatt, solange ein gewisser Kostenrahmen nicht überschritten wird. Wenn doch kommt eh der Gutachter.

Ist korrekt, meines Wissens nach bis 10%.

Original von Ronnymondy
Die Legen dir keine Rechnung vor. Als Dritter wirst du garkein Recht drauf haben.

Derjenige, der bezahlt, erhält die Rechnung. Niemand Anderer.
 

dridders

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Ein Gutachten/KVA ist keine Rechnung, wie du wissen solltest. Bei einem Gutachten/KVA wird ermittelt was voraussichtlich nötig ist, außer für die Erstellung des Gutachtens/KVA fallen keine Kosten an. Es fällt keine Mehrwertsteuer an. Es fällt kein Verdienst für einen ausführenden Betrieb an den er versteuern muss. Deswegen findest du sicher viele Betriebe die dir einen beliebigen KVA ausstellen. Eine Rechnung hingegen darf der Ausstellende versteuern, sowohl Gewinn als auch Umsatzsteuer. Und das macht er nicht ohne Gegenleistung. Deswegen wirst du dich hier schwer tun jemanden zu finden.
Das der zahlende die Rechnung empfängt stimmt ebenfalls nicht. Die Rechnung geht an die Rechnungsadresse. Die Zahlung kann eine beliebige Person/Firma vornehmen, auch ohne je die Rechnung gesehen zu haben. Des weiteren will die Versicherung schließlich von Baumschubser Geld, also hat sie ihm hierfür auch eine Rechnung zu erstellen. Und hier kann man dann wohl fordern das die nicht nur sagt "Kosten: 800 Euro", sondern aufführt wodurch diese Kosten im einzelnen entstanden sind, zumindest mal in die großen Positionen aufgeschlüsselt. Die Rechnung des Autohauses braucht er dabei ja nicht sehen. Aber er will wissen das 500 Euro ans Autohaus für Reparaturen gingen, 200 Euro Schmerzensgeld für den seelischen Schmerz gezahlt worden sind und 100 Euro für die Verwaltung innerhalb der Versicherung drauf gingen.
 

Ronnymondy

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Erstaunlich, was ihr meint was Versicherungen Euch sagen sollen....Datenschutz etc

Die Stufen hoch und fertig. Die legen keine Rechenschaft ab wo sie was hinbezahlen.
 

dridders

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Viele Leute machen vieles was nicht rechtens ist. Wenn du dir immer alle Rechnungen gefallen lässt ohne das dort drauf steht was denn überhaupt geleistet worden ist ist das ja dein Ding. Der Datenschutz wird hier auch in keinster Weise verletzt.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von dridders
Ein Gutachten/KVA ist keine Rechnung, wie du wissen solltest. Bei einem Gutachten/KVA wird ermittelt was voraussichtlich nötig ist, außer für die Erstellung des Gutachtens/KVA fallen keine Kosten an. Es fällt keine Mehrwertsteuer an. Es fällt kein Verdienst für einen ausführenden Betrieb an den er versteuern muss. Deswegen findest du sicher viele Betriebe die dir einen beliebigen KVA ausstellen. Eine Rechnung hingegen darf der Ausstellende versteuern, sowohl Gewinn als auch Umsatzsteuer. Und das macht er nicht ohne Gegenleistung. Deswegen wirst du dich hier schwer tun jemanden zu finden.

Ich habe selbst schon einen Schaden gemäß des erstellten Gutachtens, abzüglich einer angenommenen Wertsteigerung durch die Reparatur (eigentlich ein Witz in sich selbst), von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt bekommen sowie im Gegenzug so etwas auch schon selbst bezahlt (der Wert des Schadens hätte die Höherstufung deutlich teurer gemacht). Daher muß ich Dir hierbei erneut wiedersprechen.

Original von dridders
Das der zahlende die Rechnung empfängt stimmt ebenfalls nicht. Die Rechnung geht an die Rechnungsadresse. Die Zahlung kann eine beliebige Person/Firma vornehmen, auch ohne je die Rechnung gesehen zu haben. Des weiteren will die Versicherung schließlich von Baumschubser Geld, also hat sie ihm hierfür auch eine Rechnung zu erstellen. Und hier kann man dann wohl fordern das die nicht nur sagt "Kosten: 800 Euro", sondern aufführt wodurch diese Kosten im einzelnen entstanden sind, zumindest mal in die großen Positionen aufgeschlüsselt. Die Rechnung des Autohauses braucht er dabei ja nicht sehen. Aber er will wissen das 500 Euro ans Autohaus für Reparaturen gingen, 200 Euro Schmerzensgeld für den seelischen Schmerz gezahlt worden sind und 100 Euro für die Verwaltung innerhalb der Versicherung drauf gingen.

Die Rechnung geht an die Versicherung, welche auch die angegebene Rechnungsadresse ist! Baumschubser hätte auch sagen können, daß mache ich privat und schwupps wäre die Versicherung nie im Boot gewesen.

Und die Versicherung will von Baumschubser kein "Geld" im Sinne des genauen Schadenswertes, sondern stuft ihn gemäß der geltenden Bedigungen hoch. Außer er sagt bis zum Jahresende, er möchte diese Angelegenheit selbst begleichen. Dann hat die Versicherung ihm alle dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen!
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Baumschubser
Genau so meinte ich das ja (letzter Satz). :idee

...hatte ich bisher so nicht gelesen. Dann steht aber eines fest, der Betrag X wurde ja bereits einmal bezahlt, von der Versicherung. D.h. dieser Betrag X steht fest, Du mußt diesen voll begleichen, keine Chance auf irgendwelche "Minderungsverhandlungen".
 

Baumschubser

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Das habe ich befürchtet. Da irgendwas anzufechten ist wohl eher Sache eines Anwalts, es sei denn, die Versicherung hat offensichtlich Mist gebaut. Genau deshalb wollte ich ja gerne die jetzige Rechnung der werkstatt mal sehen.

So richtig im Bilde sind die aber nicht, der Bearbeiter war sichtlich erstaunt, dass die eigentliche Rechnung deutlich höher war als der ursprüngliche KVA. Mitbekommen hat der das aber erst, weil ich ihn im Gespräch drauf hingewiesen hab diese Woche. Den KVA haben die ohnehin nur von mir, die Unfallgegnerin hat den nie bei der Versicherung eingereicht, die hat jetzt einfach abgerechnet.
 

C-Maxe

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Original von Baumschubser
Das habe ich befürchtet. Da irgendwas anzufechten ist wohl eher Sache eines Anwalts, es sei denn, die Versicherung hat offensichtlich Mist gebaut. Genau deshalb wollte ich ja gerne die jetzige Rechnung der werkstatt mal sehen.

Ich weiß nicht, ob Du mich richtig verstanden hast. Mit dem Anerkenntnis und der daraus erfolgten Zahlung ist der Betrag X Fakt/Gesetz. Die Versicherung prüft ja ob eine Schadensbegleichung rechtens ist oder nicht. Du müßtest also die Versicherung auf Schlamperei bei der Untersuchung oder sowas verklagen! Die Unfallgegnerin oder die Werlstatt sind außen vor!

Original von Baumschubser
So richtig im Bilde sind die aber nicht, der Bearbeiter war sichtlich erstaunt, dass die eigentliche Rechnung deutlich höher war als der ursprüngliche KVA. Mitbekommen hat der das aber erst, weil ich ihn im Gespräch drauf hingewiesen hab diese Woche. Den KVA haben die ohnehin nur von mir, die Unfallgegnerin hat den nie bei der Versicherung eingereicht, die hat jetzt einfach abgerechnet.

Wie oben geschrieben. Spielt keine Rolle, woher, welche Rechnung wer, wann, wieso usw. Die Versicherung hat faktisch gesagt, alles i.O.!
Das ist ja eigentlich auch das gute an Haftpflichtversicherungen, wenn man selber einen Schaden verursacht hat, man hat den ganzen Terz nicht, es kann einem völlig egal sein ob etwas gerechtfertig, den richtigen Preis hat, alle Unterlagen da sind usw. Das hat alles die Versicherung zu prüfen. Und wenn der "Gegner" nicht einverstanden ist, muß der die Versicherung angehen. Auch eventuell vor Gericht hast Du damit nichts zu tun.
 

Baumschubser

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Ich hab dich schon verstanden.

Die Unfallgegenerin und Werkstatt sind jetzt außen vor, es sei denn, es stellt sich im Nachgang noch Betrug raus, was sehr sehr schwer bis unmöglich sein dürfte.

Und die 600€ bzw. die Höherstufung muss ich sozusagen schlucken, es sei denn, ich weise im obigen Fall noch was nach oder ich weise der Versicherung Schlamperei nach.

Beides also aussichtslos, also Deckel zu und unter Lehrgeld verbucht. :kotz:
 

C-Maxe

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Original von Baumschubser
Und die 600€ bzw. die Höherstufung muss ich sozusagen schlucken...

Jepp. Laß Dich beraten, was für Dich besser ist, wenn Du dies nicht selbst einschätzen kannst. 600€ sind, für mich, irgendwo die Grenze, nicht eindeutig erkennbar, welche Variante besser ist. Mein selbst bezahlter Schaden war 250€.

Original von Baumschubser
Beides also aussichtslos, also Deckel zu und unter Lehrgeld verbucht. :kotz:

Auch jepp. Es ist für "Bagatellschäden" sicher besser, erstmal die Adressen zu tauschen und den KVA abzuwarten. Schwierig ist es in jedem Fall, diesen anzuzweifeln. Dann mußt Du mit Mehrkosten rechnen, denn ohne Anwalt wird es anstregend. Denn Du mußt ja auch beachten, Du (oder Deine Frau) hast wem Schaden zugefügt und jetzt spielst Du scheinbar auf Zeit! Das würdest Du Dir umgekehrt auch nicht gefallen lassen! Also da sollte dann auch schon ein Betrag dahinterstehen, finde ich.
Auch mein Schaden war ein kleiner Lackkratzer an der linken Stoßfänger-/Kotflügelseite vorn eines Ford Ka. Nie im Leben kam der 250€, den hat man nur mit verschiedenem Licheinfall gesehen. D.h. den hätte jeder halbwegs fähige Lackierer rauspoliert. Aber das war, für mich, den Terz nicht wert, zumal 350km entfernt.
 

Baumschubser

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Zum selber zahlen oder nicht, werde ich mich mit dem Vertreter der neuen Versicherung beraten, da diese Tarife ja dann als Maßstab herhalten müssen.

Bei der HUK24 wäre es egal gewesen, unterm Strich kam das selbe raus, allerdings hatte die HUK24 keinen Rabattretter, sollte also mal wieder ein Schaden auftreten, würde es dann gleich mal noch teurer. Deshalb wäre bei einem Verbleib dort das selber zahlen angeraten gewesen.

Bei der neuen Versicherung wird ein Rabattretter zumindest gegen Aufpreis angeboten, so dass man sich den Rabatt in Ruhe wieder "erarbeiten" kann. Klar, dass sich auch das nur rechnet, wenn man der neuen Versicherung ein paar Jahre teu bleibt.

Im Moment ist es sowieso egal, es erfolgte ja nun die Rückstufung in SF6 und von da muss sich meine Frau nun die Rabttleiter wieder hochfahren. Ist jetzt wohl eher ne Prinzipfrage, der HUK24 die 600€ nicht in den Rachen zu schmeißen und stattdessen über die nächsten Jahre die etwas höheren Beiträge an die andere Gesellschaft zu zahlen.

Bleibt natürlich das Restrisiko, dass man verdeckt durch den Rabattretter dennoch bei einem weiteren Schaden zurück gestuft wird im Falle eines neuerlichen Versicherungswechsels. Der Rabattretter gilt ja nur für die jeweilige Gesellschaft und wird nicht übertragen, soll zumindest bei fast allen Gesellschaften so sein. Da muss ich nochmals genau nachfragen.
 

dridders

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C-Maxe:
Richtig lesen würde manchmal nicht schaden ;-) Schön das du mir widerspricht (oder meintest du wirklich wieder sprechen, also das wiederholen was ich gesagt habe?), aber womit bitte? Oder einfach mal so ohne Argument? Dann zeig mir bitte 5 Werkstätten die mir eine Rechnung ausstellen die ich nicht bezahlen muss aber bei der Versicherung einreichen kann. Ich hab auch schon einen Schaden nach Gutachten abgewickelt, und? Darum gehts hier nirgends.
Und selbst abwickeln? Schön und gut, wenn sich dein Gegenüber drauf einlässt. Wenn dein Gegenüber halbwegs Ahnung hat ist die Sache bei der Versicherung sobald du das erste Mal nicht spurst. Auf selbst zahlen lässt sich ein halbwegs informiertes Gegenüber nur ein wenn dabei mehr für ihn rausspringt. Das heisst z.B. trotz fiktiver Abrechnung Erstattung der MwSt, oder Reparatur von Vorschäden. Und es ist schließlich keiner gezwungen sich eine Abwicklung abseits der Versicherung gefallen zu lassen. Daher sind die Versicherungen ja verpflichtet dir den Rückkauf anzubieten. Und da sie dazu verpflichtet sind und du nicht das Recht auf private Abwicklung hast sind sie wohl auch zu einer Aufstellung der angefallenen Kosten verpflichtet wenn es einer drauf ankommen lässt.


Baumschubser:
Rechne es dir auch selber aus. Die Versicherungen rechnen das ganze nur ein paar Jahre in die Zukunft, nicht bis du auf der günstigsten SF angelangt bist. Du zahlst aber ja so lange drauf bis du irgendwann bei der günstigsten SF angekommen bist.
 

C-Maxe

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Original von dridders
Richtig lesen würde manchmal nicht schaden ;-) Schön das du mir widerspricht (oder meintest du wirklich wieder sprechen, also das wiederholen was ich gesagt habe?)...

Ich denke, Äußerungen mit denen nur wer hopps genommen wird, bringen nichts und gehen zu weit. Da sollte sich Jeder selbst an die eigene Nase fassen: "Schön das du mir widerspricht", Du meinst sicher "widersprichst"...
Ansonsten bin ich dafür hier geschätzt min. 1/3 bis die Hälfte der Beiträge wegen z.T. haarstäubender Rechtschreibung und Grammatik zu reklamieren. Das geht z.T. schon beim "Hallo" los...

Original von dridders
Und selbst abwickeln? Schön und gut, wenn sich dein Gegenüber drauf einlässt. Wenn dein Gegenüber halbwegs Ahnung hat ist die Sache bei der Versicherung sobald du das erste Mal nicht spurst. Auf selbst zahlen lässt sich ein halbwegs informiertes Gegenüber nur ein wenn dabei mehr für ihn rausspringt. Das heisst z.B. trotz fiktiver Abrechnung Erstattung der MwSt, oder Reparatur von Vorschäden.

Was will der mir wegen einem "nicht spuren"? Warum soll ich den Schaden der Versicherung nicht melden? So wie ich das in meinem Beitrag bereits schrieb, bei allem Ärger über den Schaden, den größeren Terz hat auf jeden Fall immer derjenige, welcher den Schaden hat! Und warten auf die Begleichung muß er auch, da kann derjenige rumtoben wie er will!
Ich habe den Schaden gemeldet, lehne mich zurück, Thema zuende. Dann kann ich während des Prozesses immer eingreifen und die Versicherung stoppen, sagen "...dass mache ich doch selbst.". Oder ich warte auf die Begleichung und habe ein paar Monate sogar zinslosen "Kredit".
Habe ich genau so gemacht bei meinem Schaden, erst gemeldet und dann, ca. 3...4 Wochen später zurückgezogen.

Original von dridders
Daher sind die Versicherungen ja verpflichtet dir den Rückkauf anzubieten. Und da sie dazu verpflichtet sind und du nicht das Recht auf private Abwicklung hast sind sie wohl auch zu einer Aufstellung der angefallenen Kosten verpflichtet wenn es einer drauf ankommen lässt.

Habe ich doch geschrieben, wenn er den Schaden am Jahresende selbst bezahlen will, hat er Anrecht auf alle Unterlagen.
"Richtig lesen würde manchmal nicht schaden ;-)", bitte daher "die Kirche im Dorf lassen". :bier:
 

einzeller

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Original von Baumschubser
Das und die Tatsache, dass erst nach über einem halben Jahr repariert wird und dann für 25% mehr als der ursprüngliche KVA, das stinkt irgendwie.

Mein Senf dazu: Soweit mir noch bekannt ist darf die Rechnung max. 10% über dem Kostenvoranschlag liegen. Alles andere bedarf vorheriger Absprache. Wenn Du immernoch dagegen vorgehn willst, würde ich zumindest da ansetzen....

Viel Erfolg...Wobei auch immer


Gruß Ronny
 
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