Dringender Tip:
solltest Du den Wagen wirklich wandeln wollen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten wollen (Wandlung gibt es laut Rechtsprechung nicht mehr), solltest Du erstmal versuchen mit dem Händler zu sprechen, ob die Sache auch im Guten zu regeln ist. Rückgabe im Einvernehmen, Fahrzeugtausch,... .
Die meisten Autohäuser allerdings reagieren auf das Wort Vertragsrücktritt allergisch und blocken, wo es geht.
Falls eine Regelung im Guten nicht möglich ist, ist es wichtig, dass Du über jeden Mangel an dem Fahrzeug genau Protokoll führst...auch wann genau entsprechende Reparaturversuche stattgefunden haben.
Genauso zieht sich in der Rechtsprechung durch, dass Mängel nach ihrer Schwere beurteilt werden.
Wenn Du mit dem Händler diesbezüglich sprichst, ist es angebracht direkt einige Gesetzesvorlagen und einschlägige Urteile dem Händler vorzulegen. Dann weiss er direkt, dass Du Dich mit der Sache befasst hast und Deiner Sache sicher bist.
Eventuell erspart Dir das, dass der Händler versucht Dich mit irgendwelchem Gequatsche einzuschüchtern.
Trotzdem gilt: Vertragsrücktritt beim Auto ist nicht einfach und läuft in aller Regel nicht mal eben so nebenbei, sondern landet vor Gericht.
Zu Beachten ist allerdings, dass Du dem Händler eine Nutzungsentschädigung schuldig bist, wenn er das Fahrzeug zurücknehmen muss. Hier wird jeder gefahrene km genau abgerechnet und auf die Rückerstattung des Kaufpreises reduzierend angerechnet.
Gleiches gilt für Schäden, die während der Nutzungsdauer entstanden sind.
Wenn Du das Fahrzeug zurück gibst, solltest Du einen Zeugen mitnehmen. Ein Übergabeprotokoll verlangen, dass gemeinsam ausgefüllt wird und das Fahrzeug vor Ort umfangreich von innen und außen fotografieren. Vorhandene markante Schäden (Dellen, Kratzer,...) gesondert fotografieren.
Desweiteren sollte das Fahrzeug von innen und außen blitzesauber sein und keine großen Verschmutzungen aufweisen.
Gruß
Marc