bullenbeisser

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so jetzt isses endlich passiert...

ich bin geblitzt worden... :wand :mauer hatte beim Blitzen laut Tacho etwa 80km/h drauf.... nun meine frage..

wie hoch ist die Tachoabweichung beim fofo Bj.2000
kann man das irgendwo herausfinden? nen durchschnittswert... habe 195/60 - 15" drauf falls das benötigt wird... ach ja, habe den 1.8 ér

bitte um hilfe... war außerhalb geschlossener Ortschaften in einer 50´er Zone...

aber wenigstens hats den Peugeot hinter mir auch noch erwischt.. :mua :mua :mua :mua

habe schon eine nachschulung hinter mir.. weiß jemand was einen da erwarten kann???
 

deazrow

Jungspund
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kann man eine modellabhängige tachoabweichung erstellen? kann ich gar nicht glauben...naja, vielleicht haste ja glück mit abweichung+toeranzabzug...ansonsten vielleicht einfach mal was relaxter fahren bei der vorgeschichte...
 

bullenbeisser

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zu meinem unfall damals konnte ich ja auch nichts... war eben nass und die strecke kannte ich schon von klein auf.... naja... an dem tag hat sich eben wasser auf der straße in ner kurve gesammelt... und 3 Punkte warn mir sicher... :mauer

gibts denn keine ungefähren angaben wovon man ausgehen kann wieviel man abziehen kann in ca.-werten?

?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(
 

bullenbeisser

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so, habe mir heute mal ein navi gekauft.. :D

nicht zu erfreulich ist, dass bei 100km/h auf Tacho, 95km/h beim Navi angezeigt werden... hmm... bleibt nur zu hoffen das ich noch unter die magische 21km/h falle... :(
LANGSAMER FAHREN?? nee nee nee... kommt mir nicht in die tüte..lol

nachts auf ner ausgebauten straße? 50? nie im leben!! außer wenn ich se es nächste mal stehen sehe... dann vielleicht... :affen
 

bullenbeisser

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Nachschulung hinter dir? Nochmal blitzen lassen über 21Km/h innerorts und du kannst schonmal mit 2 weiteren Probejahren rechnen.

hab mich im i-net schlau gemacht... also.. nur einen weiteren punkt.. und geldstrafe... hat nix von nochmaliger verlängerung dabei gestanden... ?(

hab die Probezeit doch schon verlängert bekommen... also von 4 Monaten auf 2 Jahre und 4 Monaten...
wäre der unfall 1 monat später passiert, hätte ich keine Probezeit mehr gehabt... :wand
 

Wavemaster

Megaposter
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Habs dir mal mit 25 km/h ausgerechnet

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 25 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
 

bullenbeisser

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Habs dir mal mit 25 km/h ausgerechnet

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 25 km/h zu schnell gefahren.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

hmm,... sag iich doch... keine weitere verlägerung der Probezeit...
aber das mit dem ein mal noch und du bist deinen Lappen los ärgert mich ziehmlich...
 
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