Tüv Abnahme für Felgen aus Amerika möglich ?

M

Melanie W.

Gast im Fordboard
Wie oben schon geschrieben, ich gucke mir ja häufiger mal Felgen an und in Amerika gibts ja schickes zu guten Preisen für den Cougar und Mondeo...aber wie sieht das beim Tüv aus ?
Gibts da ne Chance das man die auch eingetragen bekommt ? Soll nichts extremes sein, würde sich so im Bereich 7x17; 8x17; 8x18 bewegen.
 

BlackFly

Doppel Ass
Registriert
25 Dezember 2005
Beiträge
159
Alter
45
Ort
Dreieich
Die möglichkeit besteht immer, ist nur eine frage des kostenaufwandes ;)

Bei solchen sachen ist es immer am besten vorher beim TÜV nachzufragen, da hat man dann einen Ansprechpartner. Es bringt nichts wenn jemand sagt "ja, ich habe das so und so gemacht" dann gibts Du ne Menge Geld aus um dann von Deinem TÜV zu erfahren das es so nicht geht...
 

shaft

König
Registriert
30 September 2003
Beiträge
758
Alter
54
Ort
Leun
Hier bei uns braucht man dafür schon "Zwischenwege", aber geht. Solltest drauf achten, die Traglast der Felge (ist bei den US Dingern innen eingeschlagen)schon 1/3 höher ist als der Cougar hat. Dann gibt es weniger Stress.
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Wenn der Hersteller ein Festigkeitsgutachten zu den Felgen liefern kann, sollte es mit ner Einzelabnahme keine Probleme geben. Grad beim Cougar haben wir einige Wagen, die Felgen aus den USA montiert haben, wie z.B. Andy mit seinen 20" Lexani Felgen.
 

Bad-Focus

König
Registriert
11 März 2005
Beiträge
871
Alter
39
Ort
Niedersachsen , Schaumburg
Website
www.focus-gallery.de
montier ist ja eine sache , aber abgenommen ?!?

naja wie gesagt traglast sollte drauf sein und nen festigkeitsgutachten mit dabei.
dann siehst schonmal nicht ganz so übel aus...

oder man geht den teureren weg und kauf sich 10 stück und gibt die zum tüv zur gutachtenerstellung.
wenn alles glatt läuft haste dann für deinen wagen nen gutachten bzw keinerlei probleme mehr.

so meine das der tüv zu mir als ich wegen englischer felgen da war (kein gutachten für D) :affen
 

McBech

Lebende Legende
Registriert
27 April 2007
Beiträge
1.830
Eines der Hauptprobleme ist, daß die Amis nur die statische Traglast angeben, d.h. wie schwer darf das stehende Auto maximal sein bevor sich die Felgen verbiegen. Um die Felgen in D eintragen zu können sind aber dynamische Test wie z.B. eine Biegeumlaufprüfung notwendig. Sollte es ein Gutachten für diese Tests geben steht einer Einzelabnahme eigentlich nichts mehr im Weg, wenn das alles fehlt wirds richtig teuer.
 
M

Melanie W.

Gast im Fordboard
ich habe beim tüv angefragt und lasse es bleiben..hier die antwort:


Sehr
geehrte Frau W........,




vielen Dank für Ihre Anfrage.



Das Angebot an Rad-/ Reifenkombinationen auf
dem Zubehörmarkt ist unüberschaubar geworden. Deshalb ist es uns nicht
möglich, Ihre Frage ohne intensive Recherchen -und diese wären dann
kostenpflichtig- zu beantworten.




Wir empfehlen Ihnen nur solche Teile zu
erwerben, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Allgemeine
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt und in dem / der die
Verwendung an Ihrem Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig
erklärt ist.




In den Auflagen und Hinweisen des TGA bzw.
der ABE sind immer die entsprechenden Bedingungen genannt, die beim
Anbau der Rad-/ Reifenkombination zu beachten sind. Wenn Sie sich diese
Hinweise vor dem Kauf sorgfältig durchlesen, können
Sie selbst feststellen, ob Karosserieänderungen erforderlich oder andere
Bedingungen zu beachten sind.




Eine Rad-/ Reifenkombination für die kein TGA
bzw. keine ABE vorhanden ist, kann nur dann begutachtet werden, wenn
folgende Nachweise vorliegen:


  • [*]Bestätigung über die
    Tragfähigkeit der Räder von einer beim Kraftfahrt-Bundesamt
    akkreditierten Räderprüfstelle
    [*]Bestätigung einer
    anerkannten Zertifizierungsstelle, dass der Radhersteller
    ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 installiert hat

Das Bundesverkehrsministerium hat die
Technischen Prüfstellen im Dezember 2007 angewiesen, dass eine
Begutachtung nur zulässig ist, wenn die o. a. Voraussetzungen erfüllt
sind.


[font='Calibri, sans-serif'] [/font]

Bei der Begutachtung des Anbaus der Rad-/
Reifenkombination ohne TGA oder ABE muss der Sachverständige alle
Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TGA bzw. der
ABE erforderlich wären. Und spätestens an dieser Stelle
werden Sie feststellen, dass der Kauf von Rädern mit TGA oder ABE
kostengünstiger ist…


[font='Calibri, sans-serif'] [/font]

Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren
Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen einer
TÜV-STATION.


Die Adresse und Öffnungszeiten erfahren Sie
über den Link
http://www.tuev-nord.de/tnm2009_web/ots/OTS_Start.aspx


[font='Calibri, sans-serif'] [/font]

[font='Calibri, sans-serif'] [/font]

[font='Calibri, sans-serif'] [/font]

Mit
freundlichen Grüßen


Ulrich
KannegiesserTÜV NORD Mobilität
 
Oben