Scheibentönung vorn Legal trotz tüv abnahme?

RedCougar

Megaposter
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Auch die vorderen Scheiben dürfen durchaus eine Tönung erfahren ... jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, was die Lichtdurchlässigkeit angeht.

Da die gesetzliche Mindestlichtdurchlässigkeit an der Frontscheibe 75% und an den Seitenscheiben 70% beträgt und die Scheiben, wenn sie werksseitig schon mit einer getönten Wärmeschutzverglasung versehen sind, schon bei 70 - 73 % liegen, ist eine weitere Tönung eben nur selten legal umsetzbar.

Selbst eine klare Folie oder "Fluten" (was diese Firma macht) würde die Lichtdurchlässigkeit um weitere 5-10% mindern.

Insofern müsste im Einzelfall die Lichtdurchlässigkeit geprüft werden.

Original von FastFiesi
... da die tüvabnahme alleine 280 € kost ...
Wo hast du denn diese Zahl her?
 

FastFiesi

Kaiser
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wohl vom nachfragen :))

ja deswegen sage ichs ja die meisten fahrzeuge haben doch schon ne werk colorverlgasung die ja schon so gesehen bei der max tönungs stufe liegt vorne.
 

gruffti

Foren Gott
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Um ehrlich zu sein, ich bin da sehr misstrauisch. Es gibt keinen 'TÜV-Gutachter'. Von einer Fachfirma würde ich da schon die Differenzierung erwarten.
Was mit zudem fehlt, ist eine Aussage über die Kratzfestigkeit und über das Bruchverhalten.
Wenn es ein Mustergutachten gibt und jemand hat das, würde mich schon mal der Inhalt sehr interessieren.
Da gibt es einige (zerstörende) Prüfungen, bevor so etwas den Segen eines anerkannten Prüfinstitutes bekommt...
 

Bad-Focus

König
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naja dass front scheiben aber bestimmte bruchverhalten aufweisen müssen ist wohl egal oder wat ?

die sind ja nicht umsonst so vorgespannt das die unscharf in kleinen kügelchen zerplatzen ...

daher TÜV blah :effe:

sieht man auch bei deren sprich " nur was in den Papieren steht darf auch am Fahrzeug vorhanden sein!"

is klar , zb. ne eingetragene UBB ist trotzdem illegal :rolleyes:
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Wer sagt denn das die Autos mit den schwarzen Seitenscheiben bzw. Frontscheiben auf "Deutsche" zugelassen sind?
Die meisten Amerikaner haben zwar deutsche Kennzeichen dran zwecks Terrorschutz u.ä. heißt aber noch lange nicht sie müssen zum deutschen TÜV.

Außerdem schreiben die in Ihrem Angebot nur sie bieten die Frontscheibentönung an, für was für Frontscheiben steht aber nix drin von wegen auf ne Wärmeschutzverglasung noch ne Tönung drauf. Es stellt sich mir eher so dar, das die für Autos ohne jegliche Tönung das für die Frontscheibe ebenfalls anbieten. Könnte ich jedenfalls mit meinem ollen Capri hinfahren, der hat nämlich ne klare Frontscheibe.
 

CoR4

König
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Ich habe es nicht um sonst geschrieben :wand da damals ein Mustang bei meiner KFZ-Werksatt des vertrauens war und der war hier ganz normal zugelassen wie was weiß ich ihrgend ein Corsa oder Golf ........
Habe es auch so schon mitbekommen, und deswegen meine Frage wie die das machen.

Und ich meine Importierte Fahrzeuge.
 

Achim

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Wenn es keine zugelassene Alternative gibt, "kann" so manches
zugelassen werden. Ich erinnere gerne an rot blinkende Blinker
an US-Autos mit deutscher Zulassung. Ein ander mal müssen
unschöne Zusatzleuchten im Stoßfänger montiert werden
(aktueller Mistang) ...
wie auch immer - vieles liegt "im Ermessen des Gutachters"
Nicht mal die Herren der entsprechenden Stellen, sind sich einig
wie man in einem Stern-TV Thema 3.07 sehr gut mitbekam.
Leider hat [d]RTL[/d] jemand dafür gesorgt, dass die Ausschnitte
bei Youtube gelöscht wurden.
Seit der Sendung dürfen Einzelabnahmen (nur in Bayern ?) nicht mehr in Werkstätten erfolgen.
 

FastFiesi

Kaiser
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ja das ist immer sone sache mit us teilen hier fährt zb nen us jetta rum also nen neuer mit komplett roten rückleuchten, sogar roten seiten us leuchtenw as ja ier mal gar nicht erlaubt ist,

naja aber zur tönung and en scheiben das geht irgendwie überskraftfahrtbundesamt man muss nichtmal hinfahren für die tüvabnahme
 
K

Knuddel

Gast im Fordboard
Tja wir haben auch nen Ford Thunderbird mit den roten Blinkern hinten, ist nur noch möglich, da das Auto so alt ist das es noch alte Ausnahmegenehmigungen hat, ansonsten heißt es Schweinewürfel anbauen.

Seit 2005 darf der TÜV den Begriff "mit in etwa Wirkung" bei Leuchten nicht mehr benutzen bzw wird von deren eigener Zentrale nicht mehr anerkannt Gutachten für Vollabnahme somit passe, dies gilt auch für weitere Teile am Fahrzeug sofern eine Umrüstmöglichkeit besteht.

Seit 2005 müssen Importfahrzeuge egal ob Ami oder nicht eine sogenannte EU-Bremse nachweisen usw usw usw. Es kommt also drauf an wann die Importfahrzeuge zugelassen wurden und wie "blind" der Gutachter bei der Fahrzeugabnahme war.
 

gruffti

Foren Gott
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...da liegt oft der Haken, früher war vieles möglich, was heute reglementiert ist.
Teils sinnvoll, teils weniger.
Altersbedingt kann ich mich noch sehr gut an die hefigen Schnittverletzungen durch Autoscheiben erinnern...
 
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