M
MetalM
Gast im Fordboard
Moin zusammen,
ich bin seit heute stolzer Besitzer eines Ford Mondeo 2,0 TD mit 66 KW aus dem Jahre 2002 mit knapp 110.000 km gelaufen.
Finde den Wagen einfach spitze!!!
Leider habe ich bei der Probefahrt mich vom Auto beeindrucken lassen und habe nicht auf ein "vorhandene" Stabilitätskontrolle geachtet. Diese wurde bei der Anzeige im Internet als Besonderheit bei diesem Mondeo mit angepriesen und war Bestandteil bei der Kaufentscheidung. Nun habe ich heute festgestellt, das mein neuer Wagen kein ESP hat
. Nun ja, ich habe erstmal den Händler (leider so ein Wald- und Wiesenhändler, der mit Jahreswagen von Mercedes handelt) kontaktiert. Seine Aussage war sinngemäss: "Entscheident ist, welche Ausstattung der Wagen hat und nicht, was im Internet angepriesen ist." Ich halte diese Aussage für absoluten Quatsch und habe seinen Ausführungen bei einer Tüte
: und einer
: gelauscht.
Bei meiner Kaufentscheidung habe ich mich durch die Anzeige im Internet und den mündlichen Auskünften des Verkäufers gestützt. Im Vertrag sind keine weiteren Ausstattungsdetails aufgeführt. Kann ich eine Kaufpreisminderung fordern? Dazu möchte ich vorab Eure Meinung hören. Vielleicht hat ja jemand von Euch eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Einen Anwalt werde ich auf jeden Fall kontaktieren, da das Vertrauensverhältnis mit dieser sehr schwammigen Aussage für mich gestört ist und ich keine weiteren "Fehler" machen möchte.
Vielen Dank.
mfg
MetalM
ich bin seit heute stolzer Besitzer eines Ford Mondeo 2,0 TD mit 66 KW aus dem Jahre 2002 mit knapp 110.000 km gelaufen.
Finde den Wagen einfach spitze!!!
Leider habe ich bei der Probefahrt mich vom Auto beeindrucken lassen und habe nicht auf ein "vorhandene" Stabilitätskontrolle geachtet. Diese wurde bei der Anzeige im Internet als Besonderheit bei diesem Mondeo mit angepriesen und war Bestandteil bei der Kaufentscheidung. Nun habe ich heute festgestellt, das mein neuer Wagen kein ESP hat



Bei meiner Kaufentscheidung habe ich mich durch die Anzeige im Internet und den mündlichen Auskünften des Verkäufers gestützt. Im Vertrag sind keine weiteren Ausstattungsdetails aufgeführt. Kann ich eine Kaufpreisminderung fordern? Dazu möchte ich vorab Eure Meinung hören. Vielleicht hat ja jemand von Euch eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Einen Anwalt werde ich auf jeden Fall kontaktieren, da das Vertrauensverhältnis mit dieser sehr schwammigen Aussage für mich gestört ist und ich keine weiteren "Fehler" machen möchte.
Vielen Dank.
mfg
MetalM