Sportlenkrad Raid 17

T

TschernoBill

Gast im Fordboard
Holla

Hab mir heute ma die ABE zu meinem Raid 17 rausgekramt un mal fleißig das Beamtendeutsch gelesen. Soweit ICH das verstehe heist es doch das ich nur zur abnahme muss wenn mein GFJ die Fahrzeugspezifischen Anmerkungen aus Punkt 3.3, in dem falle 1,2 und x NICHT erfüllt.

Anmerkung 1 lautet: nicht für Fahrzeuge mit Airbag <-hatter net
Anmerkung 2 lautet: nicht für Fahrzeuge mit winkelverstelbarer Lenksäule <- hatter auch net
Anmerkung X lautet: nur mit der vom Fahrzeughersteller serienmäßig freugegebenen Rad-Reifenkombination. Bei der Verwendung anderer Rad-Reifenkombinationen ist zur wiedererlangung der Betriebserlaubniss des Fahrzeuges die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Vor einer Freigabedieser Kombination ist ein zusätzlicher Fahrversuch durchzuführen. Die geprüfte Rad-Reifenkombination ist bei der Eintragung des Sonderlankrades in den Fahrzeugbrief aufzunehmen.

Das is der Punkt. Wenn ich andere Räder fahr also serie muss ich eintragen, wenn aber Standard druf is nich?

Freu mich über jede schnelle Antwort!

Gruß TschernoBill
 

Neptuns_KA

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Ich würde es auch so interpretieren, allerdings sollte man dafür das komplette gutachten gelesen haben.

Am besten ist es aber immer wenn du zum Tüv fährst und dich mal freundlich erkundigst was der dir rät
 
T

TschernoBill

Gast im Fordboard
Hmm... naja, er is ja noc nich angemedet. Werde dann ma dem netten Tüver fragen ob oder ob nich. Ich vermute aber er sagt muss, weil`s kohle bringt... Wollte halt eure meinung zu wissen... Kann ja sein das es heist:Anderes lenkrad ab zum tüv, sonst hast`n lack oder ob man das so pauschal nicht sagen kann, sprich es "eintragungsfreie" lenkräder gibt wenn die anmerkungen stimmen!
 
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