Reparaturfrist und Werkstattaufenthalt

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen an alle.
Mein Problem sieht folgendermaßen aus.
Vor 9 Wochen habe ich mir ja nen Opel Omega 2.2 beim Händler gekauft.( Checkheft ,Laufleistung usw alles in Ordnung) (2000km gefahren seit ich ihn habe)
13.12. Motor geht auf Autobahn aus 100km vor Dortmund (wird vom ADAC in eine Werkstatt geschleppt- Diagnose Motor fest)
14.12 ich zu meinem Händler und Problem geschildert. Aussage des Händlers ja wir holen das Auto am Mittwoch den 16.12
17.12 holt mein Händler das Auto endlich nach Duisburg.
18.12 Anruf beim Händler- ja wir wissen noch nicht warum der Motor fest ist.
21.12 Erneut angerufen- Ja der oder die Kolben sind defekt. Meine Antwort: macht euch gedanken,ich bezahle nicht ein cent,da ich gerade erst 9 Wochen das Auto habe.
23.12 erneut angerufen um zu erfahren was nun ist- Antwort: der Chef ist über die Feiertage nicht da,ich soll am Montag anrufen.
Ich habe den Eindruck,da es ein Garantiefall ist und die nichts dran verdienen,lassen die sich Zeit und schrauben nur dran rum wenn mal einer Zeit hat.
Unser Weihnachten ist damit schon ins Wasser gefallen,da wir wegfahren wollten und Sylvester steht auch unter keinem guten Stern.
Was soll ich machen ??? Soll ich mich weiterhin vertrösten lassen und das glauben was die mit am Tel. erzählen ? Ich hab bis jetzt auch keine Lust an einen Anwalt zu denken,da es auch ne blöde Zeit ist über die Feiertage,andererseits hab ich kein Interesse daran das mein Auto wochenlang in der Werkstatt steht.
Danke für eure Tips
Ronny
 

ch1M3ra

Haudegen
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versuch es mit sanftem nachdrücken ...

Mit Anwalt und der gleichen drohen würde ich erst am schluss machen.
Versuche denen ruhig zu erklären, dass du kein Fahrzeug hast.
Kannst ja auch ein bischen übertreiben, ich hab mal gesagt, dass ich bei -10° mitm Fahrrad in die Arbeit gefahren bin (hat auch gestimmt!)
so schnell war mein auto noch nie fertig!

Ein Motorschaden ist auch keine Lapalie und sollte ordentlich repariert werden.
Wenn er nach so kurzer zeit schon auftritt ist das natürlich sehr ärgerlich und sollte eig. den händler auch antreiben.
Immerhin war er beim Verkauf und entgegen nehmen des Geldes auch sehr schnell.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Die Frage ist auch,ob die Werkstatt nach so kurzer Zeit mir irgentwelche kosten schon aufbrummen kann. Soweit ich weiß, ist die Werkstatt in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, nachzuweisen das alles in Ordnung war ( das dürfte Schwierig werden für die) ,zumal er schonmal in der Werkstatt war weil er schlecht angesprungen ist ( weiß nicht ob es da einen zusammenhang gibt)
Die Kernfrage ist aber eher, wie lange kann/darf sich die Werkstatt mit der Reparatur Zeit lassen ?
 

smolny

Haudegen
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Ronnymondy schrieb:
...
Die Kernfrage ist aber eher, wie lange kann/darf sich die Werkstatt mit der Reparatur Zeit lassen ?
Bei neuen Gebrauchsgegenständen wie Digital-Kamera etc. gibt es meines Wissens eine Frist von 3 oder 4 Wochen, innerhalb der Dein Verkäufer nachbessern (sprich reparieren) darf. Und dann darf er es auch noch 2 mal probieren, bevor Du den Gegenstand zurückgeben kannst. Ich weiss nicht sicher, ob das 1:1 auf Autos übertragbar ist, aber ich befürchte es. Wer es ganz genau weiss, möge mich bitte korrigieren bzw. ergänzen.
 
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XTFBX

Gast im Fordboard
ich finde es von dir allerdings auch nicht ganz fair, du schreibst das die werkstatt am 21.12 den fehler gefunden hat, und am 23.12 machst du schon wieder stress? das sind zwei tage, das macht man nicht von heut auf morgen, eine motor reparatur ist aufwendig und die teile haben die auch nicht auf lager

und ob die werkstatt die kosten voll übernimmt ist sehr fraglich, ein motorschaden bei nem gebrauchten ist immer so ne sache, und als du ihn gekauft hast war er in ordnung
 

Ronnymondy

Kaiser
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@ XTFBX
Ich wollte ja am 23.12 nicht wissen ob mein Auto fertig ist sondern wie es jetzt mit der Reparatur aussieht.
Und zu deiner Ausführung mit der Kostenübernahme,da liegst du gewaltig daneben. Stichwort Gewährleistung in den ersten 6 Monaten,da es Wahrscheinlich ist,das ein Fehler bzw defekt bereits beim Kauf Vorlag.
Ronny
 
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XTFBX

Gast im Fordboard
recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe, nur weil du das so siehst muss es die werkstatt nicht auch tun
hoffe natürlich für dich das alles glatt läuft
 

RedCougar

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XTFBX schrieb:
... und ob die werkstatt die kosten voll übernimmt ist sehr fraglich, ein motorschaden bei nem gebrauchten ist immer so ne sache, und als du ihn gekauft hast war er in ordnung
Von Gesetzes wegen wird bei der Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten automatisch angenommen, dass ein auftretender Mangel bei Kauf bereits vorgelegen hat. Wenn der Händler etwas anderes behauptet, dann ist er in der Beweispflicht und muss ggf. Gutachter, Sachverständige und Anwälte beauftragen. Der Käufer muss innerhalb dieser Frist gar nichts beweisen. Ebenso hat der Händler den Schaden im Rahmen der Sachmängelhaftung absolut kostenfrei für den Käufer zu beheben. Wenn der Händler vom regelmäßigen Standort des Wagens weiter als 50 km entfernt seinen Sitz hat, muss er den Wagen sogar kostenfrei abholen bzw. zurückbringen.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: wenn eine Reparatur unangemessen teuer ausfallen würde (die Rechtsprechung nennt leider keine genauen Zahlen, aber es ist davon auszugehen, dass sie bei > 3/4 des Gegenstandswertes schon unangemessen sein könnten), darf er eine Reparatur ablehnen. In diesem Fall würde es auf eine Erstattung des Kaufpreises (abzgl. Nutzungsentgelt) hinauslaufen.

@ Ronnymondy

Bis nach Silvester wirst du dich auf jeden Fall noch gedulden müssen. Die meisten Betriebe laufen zwischen den Feiertagen im Schongang. Das betrifft nicht nur die Werkstatt selbst, sondern auch die eventuellen Teilelieferanten. Und dann kommt es auch noch ganz darauf an, wie schnell Teile verfügbar sind.
 

Ronnymondy

Kaiser
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RedCougar schrieb:
Wenn der Händler vom regelmäßigen Standort des Wagens weiter als 50 km entfernt seinen Sitz hat, muss er den Wagen sogar kostenfrei abholen bzw. zurückbringen.
Die ca 300 km hin und zurück plus die Standgebühr hat er auch ohne Probleme Übernommen bzw sich drumm gekümmert.

Ansonsten ist es ja wirklich so wie du es schreibst @ RedCougar.Ich hoffe der Händler sieht es genauso.
Derzeit vertröstet der Händler mich immer nur mit" Wir rufen zurück".
Nachtrag: Nachdem ich heute nochmal mit der Werkstatt Telefoniert habe, kam folgendes Raus.
Am bzw im Motor sind die Ventile abgerissen und reingefallen. Eine Reparatur des jetzigen Motors somit unmöglich.Man(n) arbeitet mit Hochdruck daran einen anderen Motor aufzutreiben.Der Herr sagte mir das er noch 5 Stellen hat wo er Telefonieren kann. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, muss drüber nachgedacht werden, ob man einen neuen Motor einbaut, dies aber erst noch mit dem Chef abgeklärt werden muß.
MFG
Ronny
 

Ronnymondy

Kaiser
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so nun ist der Sch... perfekt. Die Wekstatt kann kein gebrauchten ranschaffen und kann nur einen Neuen Motor einbauen. Aber gleich mit dem Zusatz,das für mich kosten von ca 3000 € enstehen würden.
Morgen erstmal beim Anwalt vorstellig werden.....
 

dridders

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und mit welcher Begruendung? Wenn sie keinen adequaten gebrauchten bekommen (also einen der maximal die gleiche Laufleistung runter hat) ist das doch ihr Problem. Wie sie die Nachbesserung ausfuehren ist egal, hauptsache a) kostenfrei und b) gleichwertig oder besser. Eine Verbesserung kann man dir nicht in Rechnung stellen, da du sie nicht in Auftrag gegeben hast.
Weigert sich die Werkstatt also eine Nachbesserung durchzufuehren ohne das du zahlst, dann
a) Wagen in eine andere Werkstatt bringen, dort auf Kosten des Verkaeufers reparieren lassen
oder
b) vom Kaufvertrag zuruecktreten. Da anscheinend kaum km gefahren worden sind kann man auch praktisch nichts vom Kaufpreis einbehalten.
die einfachere/unkompliziertere Loesung ist dabei wohl b), denn bei a) wird der Verkaeufer unter Garantie stress machen, da ihn das noch teurer zu stehen kommt als dir direkt die neue Maschine einzubauen...
 

Baumschubser

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@dridders

Sehe ich ein ganz klein wenig anders. Einen neuen Motor komplett auf eigene Kosten muss der Händler nicht einbauen. Andersrum kann der Kunde aber auch eine Zuzahlung in dieser Höhe wie oben genannt verweigern. Bei 500€ Aufpreis für eine neue Maschine sagt sicher keiner nein, aber für 3000€ gibts ja bald ein ganzes Auto von diesem Typ. Bleibt als Alternative nur die Rückabwicklung und die würde ich in diesem Fall schleunigst antreiben.
 

Ronnymondy

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Nun war ich beim Anwalt und der sagt folgendes:
Das Autohaus versucht natürlich erstmal für sich den Schaden so gering wie möglich zu halten und deswegen wollen sie 3000 euro.
Wie das Autohaus den Schaden behebt ist allein deren Sache, ob die nun einen Gebrauchten einbauen oder einen neuen Motor einbauen ist egal.
Da der Schaden in den ersten 6 Monaten bzw nach 10 Wochen aufgetreten ist, muss das Autohaus alle Kosten übernehmen, da die in der Beweispflicht sind.Ansonsten ist der Kaufvertrag rückgängig zu machen abzüglich der Gefahrenen Kilometer welches sich aber nicht sonderlich bemerkbar macht bei 2000 km.
Das Autohaus hat jetzt bis 15.01 Zeit das Auto zu Reparieren ansonsten werden weitere rechtlich Schritte eingeleitet.
MFG
Ronny
 

dridders

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Baumschubser:
Ich hab ein funktionstüchtiges Auto gekauft und erwarte das auch zu erhalten. Ich erwarte keine Verbesserung ggü. dem von mir gekauften Zustand, bin somit auch nicht bereit dafür zu zahlen. Zwingen kann mich in diesem Fall erstrecht keiner dazu. Das heisst der Händler verweigert dann ggf. die Reparatur, da er keinen gebrauchten Motor findet und die Kosten für einen neuen nicht ausgeben will. Dadurch verliert er dann seinen Anspruch auf zweimalige Nachbesserung und eröffnet dir direkt die anderen Möglichkeiten der Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, nämlich Rückabwicklung oder halt Reparatur wo anders. Letztere muss allerdings verhältnismäßig sein... wenn der Wagen 2000 Euro wert ist ist eine neue Maschine für 3000 nicht verhältsnismäßig und muss auch vom Händler nicht ersetzt werden, sondern dann muss rückabgewickelt werden.
 

Ronnymondy

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Das Auto habe ich zu einem Regulären Preis welcher auch üblich ist erworben für dieses Modell und diese Ausstattung... es waren schon etwas mehr als 2000€
 

Baumschubser

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@dridders



Stimme deinem Posting doch vollkommen zu. *gg* Wenn für den Händler die Reparatur in angemessener Weise nicht möglich ist (weil Einzelteile nicht lieferbar sind), das wäre hier eine Instandsetzung, er aber aus wirtschaftlichen Gründen einen nagelneuen Tauschmotor nicht bezahlen kann oder will, dann ist das Geschäft unverzüglich zu stornieren und der Kaufpreis zu erstatten oder eben eine gewaltige Preisminderung zu machen.
 

dridders

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Also wenn Reparatur und Kaufpreis in etwa das gleiche sind, dann wundert es wohl nich (und ist auch nicht viel mehr als die 2000 ;-)). Reparatur: 3000 Euro weg, fuer den Haendler bleibt nix. Rueckabwicklung: 3000 Euro weg, aber der Haendler ist ein nicht funktionstuechtiges Fahrzeug das er fuer 500 Euro in den Osten verticken kann. Und die 3000 Euro sind ja nur deine Beteiligung, den Haendler kostet es vermutlich noch mehr, und wenns nur Arbeitszeit ist. Was anderes waeres es natuerlich wenn der Wagen 10.000 oder mehr wert waere (heil).
 

Ronnymondy

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@ Dridders ich habe ja geschrieben,das ich das Auto zu einem Handelsüblichen Kurs erworben habe.Du kannst dich ja mal bei Mobile oder Autoscout schlau machen was ein Omega mit der Ausstattung kostet ;-)
Omega 2.2 DTI ; BJ 01 ...siehe Signatur
 

Ronnymondy

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Tagchen
So nun hat sich die Gegenpartei auch mal gemeldet
Das Schreiben ist der Gipfel der absoluten Frechheit
Auszug: Das Auto bzw der Motor hat mit 130000 km seine Verschleißgrenze erreicht....somit kein Gewährleistungsfall.....
Der Motor wurde über ein längeren Zeitraum mit überhöhter Drehzahl gefahren ( 5Gang 130 km/h)
Somit hat eine Unsachgemäßer Gebrauch des KFZ durch Ihren Mandanten zum Motorschaden geführt.
So dreißt kann man garnicht sein.
Mein Anwalt hat für diesen Brief nur ein Müdes lächeln über gehabt.....
Ich sollte mir jetzt aussuchen ob ich das Auto repariert haben möchte oder ob ich meinen vollen Kaufpreis wiederhaben möchte.....
Nun gehts eben vor Gericht weiter
MFG
Ronny
 

Baumschubser

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Nimm um Himmels Willen den Kaufpreis komplett. Sonst haste 100% Garantie da drauf, dass du die Karre nie wirklich gut repariert bekommst. Geld zurück und Schrott weg.
 

Stepanowitch

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Haben die mit überhöhter Drehzahl gemeint, dass die Drehzahl über Motor-Nenndrehzahl lag??? Also 130 ist doch normale Reisegeschwindigkeit!
 

Ronnymondy

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OK einige sagen Geld Zurück...
Wenn ich mir jetzt das Geld zurück geben lasse, muß ich mir nen anderen Gebrauchten suchen bei dem man bzw ich auch nicht weiß, was mit dem Motor ist.
Wenn ich aber meinen jetzt Reparieren lasse, habe ich einen Fabrikneuen Motor drin mit 0 km
Ob ich Reparieren lasse oder mein Geld zurück haben möchte, der Betrag ist für das Autohaus in etwa der selbe zumal ich bei Rückabwicklung 0,04 cent pro gefahrenen KM (Nutzungsentgeld) abtreten muss, was ungefähr 240 € währen
Was also tun ???
MFG
Ronny
 

dridders

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Meinst du die Werkstatt gibt sich Muehe bei der Reparatur? Vermutlich werden sie dann doch noch spontan irgendwo eine gebrauchte Maschine auftreiben. Vermutlich bekommt die dann das billigste Oel das sich finden laesst. Hauptsache die Maschine verreckt kurz nach Ablauf deiner Gewaehrleistung. Von den Problemen die drumrum entstehen werden mal abgesehen.
Und: du brauchst doch eh eine neue Karre. An der jetzigen wird ja nichts passieren bis das Gerichtsverfahren durch ist, was Jahre dauern kann. Ausser natuerlich du zahlst die Reparatur erstmal aus eigener Tasche...
 

Ronnymondy

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@Dridders/Baumschubser
Die Werkstatt hat über den Anwalt mitteilen lassen,das ein gebrauchter nicht verfügbar ist und auch alles Ressourcen ausgeschöpft sind seitens des Autohauses was einen Gebrauchten Motor angeht. Deshalb bleibt nur ein Neuer Motor.
Laut Anwalt würde das ganze so ca 2 Monate dauern. Der Sachverständiger ist von meinem Anwalt schon bestellt worden.
Ich kann mir euch nicht vorstellen,das ein Autohaus so Sch... ist,das sie mit Absicht was Falsch machen, da sie ja gefahrlaufen, das ich innerhalb des ersten halben Jahres wieder da Stehe, weil der Motor wegen Falschen öls verreckt ist.
MFG
Ronny
 

Baumschubser

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Da unterliegst du einem weit verbreiteten Irrtum. Die Gewährleistungsfrist läuft seit Kaufdatum und beginnt keinesfalls nochmal von vorn, nur weil da jetzt was repariert wird. Ich weiß nicht, wie lange du das Auto nun schon hast, jetzt nochmal 2 Monate drauf und das halbe Jahr dürfte bald um sein. Deshalb war mein Tipp, das Auto wandeln und nicht zu reparieren.
 
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