Original von Baumschubser
@wavemaster
Es gibt zwar diese Änderung in der StVO, aber es gibt noch keinen Präzedenzfall. Bei nvifriends und auch bei pocketnavigation gabs endlose Threads zu diesem Thema, unterm Strich ohne Ergebnis, eben weil noch nie ein PDA beschlagnahmt wurde. Beim POI-Warner sieht man ja auch nur maximal ein kleines grünes Kästchen auf dem Display und beim POI-Observer je nach Einstellung gar nichts.
Ein PDA wir behandelt wie ein Computer und der darf nur mit richterlichem Beschluss durchsucht werden. Dazu kommt noch, dass hier nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass selbst für die Beschlagnahme ein Beschluss vonnöten ist. Dazu kommt, wie soll die Beschlagnahme nachts um halb eins durchgeführt werden. Einen PDA könnte man aus der Halterung nehmen, aber was wird mit dem Festeinbau im wurzelholz-getäfelten Benz? Auch diese Geräte können oft aufgerüstet werden mit POI-Warnern aller Kategorien.
Also ruhig Blut.

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