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musst du auf de felge schaun da steht irgendwo ne j-zahl (z.B. 6Jx13H2) oder so un dann musst du schaun ob diese zahl mit in deinem brief bzw deinen papieren steht untn in dem anhang
(z.B. A-Felge 6Jx13H2)
wenns so is dann darfste duie fahrn ansonsten muisste die eiunschreibn lassn
... bei gleichzeitiger Austragung aller derzeit möglichen Größen
Der Aufwand lohnt sich eventuell für einen Satz seltener Alus mit einer extremen Reifengröße, aber für Blechfelgen mit solchen 08/15-Reifen würde ich daran keinen Gedanken verschwenden. :
hab gestern einen Satz 13 Zoll RS-Alus mit 175/70 R13 erstanden. Darf ich die aufm GFJ fahren ohne dass die eingetragen werden müssen, bzw. welche Reifengröße darf ich fahren?