Hallo.
Sind folgende Voraussetzungen gegeben:
- Es handelt sich um die Originalscheibe?
- Das Fahrzeug ist nicht älter als 10 Jahre?
- Im Bereich der Eintrübung ist die Scheibe nicht äusserlich (Steinschlag!) beschädigt?
Ja? Super! Dann brauchst Du keine Verurteilung wegen Versicherungsbetrugs zu riskieren!
Bei der Eintrübung handelt es sich um einen Lufteinschluss in der Scheibe. Der hat nichts mit
der Verklebung beim Einbau zu tun, sondern damit, dass sich die Folie der Verbundglasscheibe
von einer der umgebenden Glasschichten abgelöst hat. Ergo: Ein Produktionsfehler.
Genau dagegen gewährt der Hersteller der WSS dem Fahrzeughersteller 10 Jahre Garantie.
Welche der Hersteller, unabhängig von sonstiger Gewährleistung oder Garantie, weitergibt.
Damit fährst Du also, ganz entspannt, zu deinem fFH, zeigst die schadhafte Stelle und fragst
nach der weiteren Abwicklung. Sollte, wider Erwarten, die erwähnte Garantie nicht bekannt
sein, dann bestehst Du auf eine Rückfrage im Werk.
Der Austausch der Scheibe erfolgt zu Lasten des Scheibenherstellers. Ein Abzug "neu für alt"
wird dabei, soweit mir bekannt, nicht vorgenommen.
Grüsse,
Hartmut