Kostenübernahme Gebrauchtwagenkauf

W

whynot

Gast im Fordboard
Hallo,

ich habe eine etwas ausführliche Frage an Euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

Ich habe vor gut zwei Monaten meinen Mondeo bei einer Bank gekauft ( Leasingrückläufer 100tkm Ez 12/06 2.0 TDCI, seit dem 4tkm)) zum Preis von 9500€ zzgl 230€ Gebrauchtwagengarantie.

Nun zur eigentlichen Sache:
vor kurzem ist mir eine, nennen wir es mal schlagen oder klappern aus dem Motorraum aufgefallen.
Kam mir vor wie irgendein Lager o.Ä, was sich dann auch durch den Ford Händler bestätigt wurde. Spannrolle des Antriebsriemen ist hinüber.

Soweit so gut. Kosten dafür ca 550 € mit allem drum und dran!

Also alles vorschriftsmäßig bei der Gebrauchtwagengarantie eingereicht. Aber pustekuchen, wird nicht übernommen. :aufsmaul:
Steht nicht in den AGB's der Versicherung:-(

Naja da mein Ford Werkstattmeister ein äußerst Freundlicher Mensch ist, hat er mir den folgenden hinweis gegeben:

Da die Firma ein Gewerblicher Verkäufer habe ich einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme innerhalb des ersten halben Jahre nach Kauf. Dazu ist zu sagen das der Verkäufer nur dann dazu verpflichtet ist wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Was bei einem Lagerschaden schwierig werden könnte (Aussage Werkstattmeister)
Da er nun kein Rechtsverdreher ist, kann er mir natürlich nicht sagen wo ich diesen Gesetzestext bzw Paragraphen finden könnten:-(.

Habt ihr schon mal eine Ähnlich Situation erlebt oder könnt mir vielleicht Tipps geben wo ich fündig werden könnte.

Ach ja und den Tip mit dem Rechtsanwalt lasst mal aussen vor!!! Da war jemand zu geizig zu. Und die Kosten würden mit 200-300 € zu buche schlagen :aufsmaul: :mp:.


Also, ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich beschreiben. Ich danke Euch im Voraus.

Mfg Micha
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Diese Gebrauchtwagengarantie ist in Deinem Fall uninteressant, da der Verkäufer so oder so Dir eine Gewährleistung geben muss.
Und da Du das Fahrzeug erst 2 Monate hast, kann man davon ausgehen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorlag.
Problem ist vielleicht, dass Du dem Verkäufer das Recht einräumen musst, den Mangel zu beheben. Gut, eine Bank wird es wohl selbst nicht tun können, aber eine eigene Werkstatt beauftragen.
Da Du zu einer Ford-Wertstatt bist, was man sicher laut Garantievorschrift machen muss, war das schon mal nicht falsch, da sie dich nicht zu ATU oder iner billigen Hinterhofwerkstatt schicken können, wodurch sich die Kosten hätten nicht verringern können für die Bank/den Verkäufer.
 

mondeo901

König
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Erzähle der Bank, das in diesem Fall die Sachmängelhaftung greift. Die Bank hat sicher ihre eigene Rechtsabteilung, welche eine Abweisung sicher nicht in Kauf nehmen wird, weil die Rechtslage klar ist. Einzig man könnte versuchen, dich abzuwimmeln, da musst du aber hart bleiben.
Du hast sicher eine kaufvertrag. Und wenn in dem Vertrag die Sachmängelhaftung nicht schriftlich auf ein jahr begrenzt ist, hast sogar 2 Jahre Gewährleistung, die Sache mit der Beweislast ab dem 6 Monat bleibt davon unberührt. Grundsätzlich beträgt die Sachmängelhaftung 2 Jahre, kann aber bei gebrauchten Sachen im Vertrag auf ein Jahr begrenzt werden.

Gruß
 

marc1706

Jungspund
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Bei einem Lager handelt es sich um ein Verschleißteil, weshalb es auch mal nach 100tkm kaputt gehen kann. Du wirst bei einem "so" alten Auto Probleme haben, die kosten für ein Verschleißteil erstattet zu bekommen.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistung bei einem Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer) grundsätzlich 1 Jahr (§475 BGB),
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Dennoch hat das Auto bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln zu sein. Verschleißteil hin oder her.
 

McBech

Lebende Legende
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Original von marc1706
Bei einem Lager handelt es sich um ein Verschleißteil, weshalb es auch mal nach 100tkm kaputt gehen kann. Du wirst bei einem "so" alten Auto Probleme haben, die kosten für ein Verschleißteil erstattet zu bekommen.

Daß ein Lager ein Verschleißteil ist würde ich nicht sagen. Es kommt sicherlich hin und wieder vor, daß irgendwelche Lager kaputtgehen, deshalb ist allerdings noch lange kein Verschleißteil. Ich habe meinen alten Sierra mit über 220tkm verkauft ohne das auch nur einmal ein Lager gewechselt werden mußte.

Original von marc1706
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistung bei einem Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer) grundsätzlich 1 Jahr (§475 BGB),

Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich zwei Jahre, kann bei einem Gebrauchtkauf allerdings auf ein Jahr verkürzt werden.
 

mondeo901

König
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Schwentinental
Original von marc1706
Bei einem Lager handelt es sich um ein Verschleißteil, weshalb es auch mal nach 100tkm kaputt gehen kann. Du wirst bei einem "so" alten Auto Probleme haben, die kosten für ein Verschleißteil erstattet zu bekommen.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistung bei einem Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer) grundsätzlich 1 Jahr (§475 BGB),

§475 BGB behandelt schon abweichende Vereinbarungen. Sachmängelhaftung beträgt grundsätzlich 2 Jahre, kann aber bei gebrauchten Gütern auf ein jahr begrenzt werden. Im Vordruck meines Kaufvertrages befindet sich hierzu sogar ein ankreuzbares Zusatzfeld, welches die 1Jahresfrist betrifft.

Und zum Verschleissteil kann ich mich nur auf die Aussage von Maik MKv berufen, so ist es. Und der Verkäufer hat alle Auslagen zu ersetzen.

Und wenn die Bank als Verkäufer hier mauert, geh zum Rechtsanwalt, auch diese Kosten hat dann der Verkäufer zu übernehmen.
 
W

whynot

Gast im Fordboard
Hallo,
danke für eure Tipps so ein netter Brief ist zum Händler unterwegs...!!

Naja und da heute so super schönes Wetter ist, wollt ich doch mal meine Klima testen und was erwartet ihr so...!??!?! RICHTIG! Nichts passiert!!
Ich habe anscheinend ein Montagsauto...

War schon bei meinem Ford Händler, der sagt ich solle erstmal abwarten wie die reagieren bevor ich denen das auch noch auf's Brot schmiere.

Der Verkäufer denkt doch ich habe ne Meise.... das wäre dann der vierte Mangel!

1. Abgasrückführungsventil und irgendwelche Thermostate wurden gewechselt (750 €)

2. Navi Antennenfuß

3. Das bekannte Problem mit dem Lager

4. und nun die Klimaanlage


Ist echt ärgerlich!!!
 
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