Peinliche Schlappe für die Regierung: Nun hat auch das saarländische Finanzgericht Zweifel angemeldet, dass die gekürzte Pendlerpauschale verfassungskonform sei. Seit Jahresbeginn kann der Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.
Wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, urteilte das Gericht am Dienstag. Zudem sieht das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab (Az. 2 K 2442/06).
Das FG Saarland hat jetzt entsprechend beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht.
Auf jeden Fall bei der Steuererklärung 2008 (also geltend für das Jahr 2007) bei nicht-anerkennen der vollen Strecke Widerspruch einlegen!


hab ja nen steuerfreibetrag ..aber die wollen ja ne steuererklärung haben .. tja kurz um steuerbüro angerufen und vertig machen lassen .. wenn das FA amt das will ... gut ..
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werden sehen .. aber da wird sich bei meiner rückforderung nichts ändern .. steuerbüro wird vollen satz anrechnen und wiederspüche nicht aktzeptieren alles bereits geklärt
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