Kilometerpauschale - Verfassungswidrig?

Guido

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Peinliche Schlappe für die Regierung: Nun hat auch das saarländische Finanzgericht Zweifel angemeldet, dass die gekürzte Pendlerpauschale verfassungskonform sei. Seit Jahresbeginn kann der Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.

Wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, urteilte das Gericht am Dienstag. Zudem sieht das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab (Az. 2 K 2442/06).


Das FG Saarland hat jetzt entsprechend beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht.

Auf jeden Fall bei der Steuererklärung 2008 (also geltend für das Jahr 2007) bei nicht-anerkennen der vollen Strecke Widerspruch einlegen!
 

Andres

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War doch klar das da was kommt,

erstsoll man bei der Arbeitsplatzsuche auch weiterfahren und flexibel sein und dann wird man dafür wieder bestraft. :wand

Ist übrigens schon das zweite Finanzamt welches Klage eingereicht hat.
Das werden bestimmt noch mehr. :D
 

Winni

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Richtig .. mir haben die auch damal vorgeworfen ich sei faul und unflexibel :wow

meine arbeitsplätze sind seid seid längerer zeit auch über 60km entfernt ..

derzeit farhe ich ca 80 km je strecke .. ;)

und das hol ich mir natürlich alles wieder :mua

mit mir nicht ^^ hab ja nen steuerfreibetrag ..aber die wollen ja ne steuererklärung haben .. tja kurz um steuerbüro angerufen und vertig machen lassen .. wenn das FA amt das will ... gut ..

nun müssen die mit für 2005 450€ wieder auszahlen :D

2006 mach ich auch gerade vertig .. da will ich dann auch die gelder wieder ... wenn das FA amt das so gerne wieder rausrückt ... und noch drum bettelt :D

hätte sonst die unterlagen nicht eingereicht da mir der freibetrag schon reichte .. aber gut :bier:
 

sportquax

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Original von Winni
hab ja nen steuerfreibetrag ..aber die wollen ja ne steuererklärung haben .. tja kurz um steuerbüro angerufen und vertig machen lassen .. wenn das FA amt das will ... gut ..

nun müssen die mit für 2005 450€ wieder auszahlen :D

2006 mach ich auch gerade vertig .. da will ich dann auch die gelder wieder ... wenn das FA amt das so gerne wieder rausrückt ... und noch drum bettelt :D

hätte sonst die unterlagen nicht eingereicht da mir der freibetrag schon reichte .. aber gut :bier:

Wenn Du die Unterlagen nicht einreichst, wird Dich das FA erst erinnern/mahnen ne Erklärung abzugeben, wenn dass nicht passiert, schätzen sie die Einkünfte und ziehen davon nur den Werbungskostenpauschbetrag (920 €) ab. Dein vorher eingetragener Freibetrag wird nicht mehr berücksichtigt und Du erhälst nen Bescheid mit ner großen Nachzahlung. Mit eingetragenem Freibetrag ist Abgabefrist ohne StB der 31.05. jeden Jahres, mit StB der 30.09.

Also immer schön die Erklärung pünktlich abgeben, sonst wird es teuer...

Gruß Lars[/offtopic]
 

Baumschubser

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Original von Winni
nun müssen die mit für 2005 450€ wieder auszahlen :D

2006 mach ich auch gerade vertig .. da will ich dann auch die gelder wieder ... wenn das FA amt das so gerne wieder rausrückt ... und noch drum bettelt :D

Nur zur Info, es geht hier um Kürzungen, die erst per 01.01.2007 in Kraft getreten sind und die demzufolge auch erst in der Steuererklärung, die im nächsten Jahr erstellt wird, berücksichtigt werden. 2005 und 2006 sind vollkommen andere Themen, die damit nichs zu tun haben. Bei Freibeträgen ist die ganze Geschichte logischerweise derzeit schon wichtig, weil ja derzeit nur niedrigere Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
 

Winni

König
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richtig .. es sind nur niedrige beträge mit denen ich hätte leben können auch ohne abgabe meiner zurückforderung :D

die haben angemahnt das ich das bis heute abgeben muste ... für 2005

so nun hab ichs abgegeben und will dann auch meine 4xx€ zurück :mua

schätzen lasse ich mich pauschal mal garnicht den dafür hab ich ´ja nen steuerbüro und ggf. ne rechtsabteilung :affen

wenn 2005 abgewickelt ist lass ich gleich 2006 abwickeln und immer her in meine tasche mit den euros :mua den fahrkosten+werbungskosten hatte ich ausreichend ;)

das 2007 nen anderer hut wird naja das glaub ich nicht auch wen änderungen in kraft getreten sein sollen :D Kraft? welche kraft? :applaus werden sehen .. aber da wird sich bei meiner rückforderung nichts ändern .. steuerbüro wird vollen satz anrechnen und wiederspüche nicht aktzeptieren alles bereits geklärt :cola:
 

sportquax

Haudegen
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Original von Winni
richtig .. es sind nur niedrige beträge mit denen ich hätte leben können auch ohne abgabe meiner zurückforderung :D

die haben angemahnt das ich das bis heute abgeben muste ... für 2005

schätzen lasse ich mich pauschal mal garnicht den dafür hab ich ´ja nen steuerbüro und ggf. ne rechtsabteilung :affen

geht ganz automatisch und hat nichts mit nem Steuerbüro zu tun.

§ 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

(1) Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen
kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die
Schätzung von Bedeutung sind.
(2) Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben
keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft ....

naja und dass mit dem BVerfG mal sehen. Hoffe mal das jemand drauf kommt, dass die Freiberufler und gerwerblichen ihre Fahrtkosten vom ersten Kilometer bzw. jeden Cent/EURO an Kosten ansetzen dürfen und die Schere damit zu den "normalen" Arbeitnehmern noch mehr aufgeht...
 
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