RedCougar
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Es gibt rein rechtlich keine "Verschleißteile". Es gibt nur "üblich" oder "nicht üblich". Es gibt Teile, bei denen ein bestimmter Grad an Abnutzung zum normalen Betrieb dazugehört (wie z.B. Bremsbeläge, Reifen etc.). Nichtsdestotrotz fallen auch diese Teile erstmal unter die Sachmängelhaftung, und natürlich muss auch da der Händler für Mängel gerade stehen, die nicht zum betriebsüblichen Verschleiß zählen. Wenn also ein Radlager nach 50.000 km oder eine Bremsscheibe nach 20.000 km hinüber ist, ist das sicher nicht üblich und es müsste auf Gewährleistung repariert werden. Wenn ein Stoßdämpfer nach 100.000 km oder eine Kupplungsscheibe nach 150.000 km ihre Funktion aufgibt, ist das eher üblich und würde nicht auf Gewährleistung ausgetauscht werden.
Es ist also immer wieder eine Einzelfrage, ob diese sogenannten Verschleißteile - wobei die Begrifflichkeit an sich vielleicht auch zu klären wäre - in die Sachmängelhaftung fallen oder nicht. Teile jedoch generell von der Gewährleistung auszuschließen, nur weil sie irgendwann einmal ausgetauscht werden müssten, ist somit nicht haltbar.
Es ist also immer wieder eine Einzelfrage, ob diese sogenannten Verschleißteile - wobei die Begrifflichkeit an sich vielleicht auch zu klären wäre - in die Sachmängelhaftung fallen oder nicht. Teile jedoch generell von der Gewährleistung auszuschließen, nur weil sie irgendwann einmal ausgetauscht werden müssten, ist somit nicht haltbar.