Original von RedCougar
Die 195/60/15 Reifen darfst du auf jeden Fall als Winterrreifen fahren. Die sind in der Fahrzeug-ABE enthalten und müssen nicht extra eingetragen werden. Ich geh mal davon aus, das du den neuen Fahrzeugschein besitzt, wo die nicht mehr zusätzlich aufgeführt sind. Daher wird von der Zulassungsstelle jedem geraten, den alten Fahrzeugbrief aufzubewahren und bei einem Verkauf mit zu übergeben, damit der Neubesitzer weiß, was serienmäßig zugelassen ist.
Mit der Rennleitung gibt es keine Probleme, da die unter der Fahrzeug-ABE-Nummer (die im neuen Schein aufgeführt ist) alle serienmäßigen Daten und somit auch die ab Werk zugelassenen Reifengrößen abgerufen können und ggf. auch müssen. Da gibt es keine Ausreden für die Rennleitung