Handyumtausch mit 170€ Verlust?????

Ineed$$$

Foren Ass
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Hab folgendes Problem.
Hab im August bei Euronics ein Handy für 470€ gekauft. 270 angezahlt und 200 finanziert.
Nach 4 Wochen dann der erste Defekt. 1 Woche zur Reparatur. Dann nach 2 Wochen war es wieder defekt. Wieder 1 Woche zur Reparatur. Als ich es dann zurückbekam (als repariert) immer noch der gleiche defekt. Hatte jetzt endgültig die Schnauze voll und mit der Servicemitarbeiter hat einen sogenannten Wandlungsantrag an LG geschickt.
Jetzt nach 6 Wochen erhalte ich folgendes schreiben:
Blabla, ein Austauschgerät /Ersatz ist im Moment nicht lieferbar.
Sie erhalten im Verkauf ein Ersatzgerät.
Eine Anrechnung erfolgt zum aktuellen Verkaufspreis.
Was soll denn das???????

Ich hab 470€ bezahlt und jetzt kostet das Ding nur noch ca. 300€. Heißt ich hätte 170€ Verlust gemacht, für ein Gerät, dass länger in Reparatur war als in meinem Besitz. Wie sieht denn die rechtliche Lage aus???
Ist doch eine Frechheit, oder???
 

Sylvester23

Foren Gott
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Und warum lässt Du Dir den Kaufpreis nicht auszahlen? Wenn Ersatz nicht lieferbar ist, bist Du doch nicht verpflichtet auf ein anderes Gerät umzusteigen. Sie können es Dir anbieten, aber Du musst nicht drauf eingehen.
 

dridders

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Bei einer Wandlung hat man sich natürlich ggf. die Nutzung anrechnen zu lassen. Wieviel das ist ermitteln im Zweifelsfall die Anwälte und Gerichte. Nur: Wandlungsantrag an LG? Also an den Hersteller? Was soll das bringen? Die verkaufen doch gar nicht an Endkunden, somit hast du auch keinerlei Vertrag mit denen. Eine Wandlung, genauso wie andere Gewährleistungsansprüche, kannst du nur gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen, also vermutlich ggü. Euronics oder evtl. dem Mobilfunkdienstleister für den sie vermittelt haben. Was LG dir anbietet ist nur eine Kulanzleistung.
Ob du die Wandlung bei Euronics schon geltend machen kannst hängt jetzt dann wohl davon ab was du so an Papierkram hast. Wenn du das Teil immer selbst zu LG geschickt hast, dann schauts schlecht aus, schließlich musst du Euronics erstmal die Chance zur Nachbesserung lassen, die du ihnen aber nicht gegeben hast... bzw. es nicht beweisen kannst.
 

Baumschubser

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Ist doch ganz einfach. Der Händler (und nur der ist dein Vertragspartner) hat genau zwei Nachbesserungsversuche. Danach kannst du das Ding zurück geben und zwar zum ursprünglichen Kaufpreis. Es ist dabei dann auch unerheblich, ob ein Ersatz noch verfügbar ist oder nicht und logischerweise ist das defekte Gerät auch benutzt. Das spielt bei einer Wandlung eines Autos eventuell eine Rolle, aber nicht bei einem Mobiltelefon. Hier würde ich hartnäckig bleiben. Und selbst wenn, wäre die Minderung für die Nutzung vielleicht 20-30€, aber nicht mehr.

Ich hab das Gezerre mit einem TV durch, wenn auch unter etwas anderen Vorzeichen. Den hatte ich runde 2 Jahre im Besitz, davon war der insgesamt etwa 6 Monate zur Reparatur. Beim letzten Mal war er nicht mehr auffindbar. MediaMarkt, Reparaturfirma und Philips haben sich gegenseitig beschuldigt. Fakt ist, irgendwer hat das Ding runter geschmissen und zerdeppert. Obwohl es nahezu den gleichen Typ noch gab, war der Hersteller hier nicht bereit, mir Ersatz zu liefern. MediaMarkt hat mir relativ anstandslos die volle Summe incl. der abgeschlossenen Garantieversicherung ausgezahlt und sich dann selber um den Rest gekümmert. Ich habe also nach 2 Jahren den kompletten Preis zurück bekommen. In Anbetracht der bis dahin erheblich gefallenen Preise war das ein Riesengeschäft für mich. Heute steht wieder ein Philips im Wohnzimmer und auch der ist vom MediaMarkt und er funktioniert anstandslos. :applaus
 

RedCougar

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Völlig korrekt: Einziger Verhandlungs-/Vertragspartner in diesem Fall ist Euronics. Die sind dir gegenüber 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht und kommen da auch nicht raus.

Wie oder wo Euronics ihrerseits im Innenverhältnis den Schaden geltend macht (in diesem Fall LG) braucht dich nicht zu kümmern.
 

C-Maxe

Haudegen
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Innerhalb der Gewährleistung (normal 6 Monate) gilt der Tatbestand, daß der Fehler bereits beim Kauf des Gerätes bestand. D.h., keine Nutzungsabzüge etc. zulässig, Dir wurde bis zum Beweis des Gegenteils durch Deinen Vertragspartner ein defektes Gerät verkauft!

@Silke: 2Jahre sind die Garantie. Das bedeutet aber nach 6 Monaten Gewährleistung Beweislastumkehr. D.h., ab dann mußt Du beweisen, daß der Fehler bereits beim Kauf bestand.
 

dridders

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Eine Garantie muss nichtmals existieren, tut sie es doch ist es reine Sache der Vertragspartner wie lange diese dauert und was die Bedingungen sind. Gewaehrleistung hingegen ist auf Neuware 2 Jahre zu gewaehren, wobei im ersten halben Jahr die Beweislast beim Verkaeufer liegt, danach beim Kaeufer. Eigentlich sollte sich das zumindest bei den Lesern dieses Forenbereichs irgendwann mal rumgesprochen haben...

Und nur weil ein Fehler bereits bei Uebergabe verdeckt vorlag heisst es ja nicht dass das Teil in der Zwischenzeit nicht genutzt werden konnte. Hier ist wohl eher die Zeitdauer entscheiden, die sich das Geraet in Kundenhand befand, denn in dieser Zeit war es wohl auch nutzbar, sonst waere es schon zurueck zum Haendler gegangen. Im Falle eines Mobiltelefons laesst sich das aber sicherlich nicht so einfach in Euro bemessen, wie im Falle eines KFZ. Den Zeitwert wird man gerade bei einem so schnelllebigen Gegenstand hierfuer eher nicht ansetzen koennen, erstrecht nicht wenn es eine lange Zeitspanne eben auch nicht nutzbar war.
 

Baumschubser

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So schauts aus und der Threadersteller ist in der komfortablen Situation, dass die ersten 6 Monate noch nicht rum sind. Da ist der Händler am Zug und muss das Ding alleine abwickeln.
 

C-Maxe

Haudegen
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...was interessiert mich mein Geschwätz von heute Mittag, ich meinte doch auch 2 Jahre Gewähleistung... :D

...und das mit der Beweislastumkehr hatte ich ja schon geschrieben...
 
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