R 
		
				
			
		Rabauke
Gast im Fordboard
Huhu, ich bins...
Äh ich wollte mal fragen, wie das mit der händlergarantie ausschaut. Ich habe jetzt etwas gespaart und wollte mir nach dem Winter (etwa im März) ein Fahrwerk einbauen. Nun die Frage: Verfällt die Garantie dann oder ist das legitim. Und wenn die Garantie verfällt, wie schaut das dann aus wenn der Händler die selber einbaut?!
Und eigentlich bezieht sich die Frage auch gleichzeitig auf das ziehen der Kothflügel!
mfg Alex
			
			Äh ich wollte mal fragen, wie das mit der händlergarantie ausschaut. Ich habe jetzt etwas gespaart und wollte mir nach dem Winter (etwa im März) ein Fahrwerk einbauen. Nun die Frage: Verfällt die Garantie dann oder ist das legitim. Und wenn die Garantie verfällt, wie schaut das dann aus wenn der Händler die selber einbaut?!
Und eigentlich bezieht sich die Frage auch gleichzeitig auf das ziehen der Kothflügel!
mfg Alex
					
					
				
:,
. Also das Kotflügelziehen sollte von den Garantiebedingungen nicht betroffen sein, außer du hast noch ne Durchrostungsgarantie auf deinem, die deckt dann keine Rostschäden an den gezogenen Stellen. Anders dürfte das bei dem Fahrwerk aussehen... da dürftest du alle Garantieansprüche bezüglich achsrelevanter Teile verlieren, z.B. Querlenker... Wenn dir allerdings beispielsweise dein Drehzahlmesser ausfällt, hat das nichts mit den Umbauten zu tun und wird somit auch durch die Garantie gedeckt...
								
								
								
								
								