Händlergarantie

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Rabauke

Gast im Fordboard
Huhu, ich bins...
Äh ich wollte mal fragen, wie das mit der händlergarantie ausschaut. Ich habe jetzt etwas gespaart und wollte mir nach dem Winter (etwa im März) ein Fahrwerk einbauen. Nun die Frage: Verfällt die Garantie dann oder ist das legitim. Und wenn die Garantie verfällt, wie schaut das dann aus wenn der Händler die selber einbaut?!

Und eigentlich bezieht sich die Frage auch gleichzeitig auf das ziehen der Kothflügel!

mfg Alex
 

torben1308

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Hallo Rabauke :happy:,
ich gehe mal davon aus, dass du von einer Gebrauchtwagengarantie sprichst. Hab gerade mal bei mir in die Garantiebedingungen reingeschaut(Ford A1) :idee. Also das Kotflügelziehen sollte von den Garantiebedingungen nicht betroffen sein, außer du hast noch ne Durchrostungsgarantie auf deinem, die deckt dann keine Rostschäden an den gezogenen Stellen. Anders dürfte das bei dem Fahrwerk aussehen... da dürftest du alle Garantieansprüche bezüglich achsrelevanter Teile verlieren, z.B. Querlenker... Wenn dir allerdings beispielsweise dein Drehzahlmesser ausfällt, hat das nichts mit den Umbauten zu tun und wird somit auch durch die Garantie gedeckt...

Hoffe, dass ich dir n bissel weiterhelfen konnte,

MfG

Torbi1308
 
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Rabauke

Gast im Fordboard
ja konnte es, weil ich die selbe Garantie habe (Ford A1)! Danke, dann steht ja dem ganzen eigentlich nichts im Weg :mua
Also wenn nur die garantie der einzelnen Teile verfällt gehts ja!
 
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