FoFoZetec

König
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moin zusammen.

in meiner ABE/Gutachten von meinen 16x7J Felgen steht fogendes drin.

muss ich damit zum tüv und die abnehmen lassen oder reicht es wenn ich das gutachten im fahrzeug mitführe? (es sind nur 15 zoll eingetragen im schein)

quelle Ford
auszug aus dem gutachten:
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
amtsdeutsch... :mauer

der zweite absatz endet mit "ebenfalls nicht eingetragen werden".
ich interpretiere das so, das wenn die aufgezogenen reifen im felgengutachten aufgeführt sind, keine eintragung notwendig ist.
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Würde diesen Schrieb im Fahrzeug mitführen und nichts eintragen lassen. :idee
 

gruffti

Foren Gott
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Bad-Godesberg
...was ist dann daran unklar?

1. Es gibt ein Gutachten (das wahrscheinlich die Basisparameter beschreibt).
2. Es gibt ein Nachtragsgutachten, in dem wohl weitere Fahrzeuge aufgenommen wurden.
3. Dieses Gutachten ist an bestimmte Reifenfabrikate gebunden.
4. Werden beide Bedingungen erfüllt (Fahrzeugtyp, Reifenfabrikat) ist keine Abnahme erforderlich.
5. Gemäss §19(4) ist die ABE mitzuführen

...
 
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