Felgen-ABE zählt noch wenn tiefer ?

Bad-Focus

König
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moin leute

mir kommen , dank der verstärkten kontrollen (von vw/opeltunern :mua), langsam bedenken zu meinen ABEs und der fahrzeug-be...

fahre schon ne weile mit den 14" abe felgen rum.
auch beim federneintrag hat der tüv nix gesagt und beim nachfragen meinten die auch das es ok sei , da ABE.
wurde bisher auch nicht gestoppt.

aber da ich im kommenden jahr auf 18" felgen gehe , mit abe , könnte es sein das ich vermehrt ziel der rennleitung werde...
(erfahrungsgemäß)

wie sieht das eigendlich mit felgen ABEs aus , wenn der wagen tiefer gelegt ist und diese tieferlegung eingetragen wurde ?
ist die felge dann immernoch "frei" oder muss die zur abnahme ?
oder gibts da wieder 2 arten von ABEs ?

will das mal genauer wissen , da falls ich die eintragen muss dass dann gleich mit den reifen erledigen kann, um zu sparen :rolleyes:

:bier:
 

Hanno

Doppel Ass
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Du musst dir die ABE gut durchlesen... bei den meisten ABE's steht drin, das sie nur bei serienmäßigen Fahrwerken gilt! Sprich: "nach einer Tieferlegung müssen die Felgen eingetragen werden"

Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Gruß Hanno
 

cougarman81

Kaiser
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Felgen-ABE kenne ich nur wenn die Felgen/ Reifengröße nahezu Original sind. D.h. bei 14" wird es normal durch eine Tieferlegung nicht zu berührungen mit irgendwelchen Teilen kommen. Erst bei größeren Rad/Reifen-Kombination isteine eintragung notwendig...
 
K

Kombifahrer

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tieferlegung mit ABE ist selten, da gibt es meist nen gutachten. bei felgen genauso. mit den 18zöllern wird dann eh die freigängigkeit überprüft bei der eintragung.
 

Bad-Focus

König
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hab nochmal in meine beiden ABEs ( ja ABE) geschaut und bei beiden steht , oh wunder, das gleiche drin:

"fahrwerk , bremse ,achsaufhängung müssen mit ausnahme von sonder-fahrwerksfedern dem serienzustand entsprechen.
sonder-fahrwerksfedern müssen eine ABE oder teilegutachten haben."

hmm heißt das jetzt das , wenn die federn eingetragen sind mit teilegutachten, die ABEs gültig sind ?
oder wie ist der punkt zu versehn ?
?(
 

RedCougar

Megaposter
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Die Eintragung deines Fahrwerks ist weiterhin gültig. (Warum eigentlich eingetragen, wenn doch ne ABE da ist??)

Die ABE der neuen Felgen nicht, da der Wagen nicht mehr im Serienzustand ist = TÜV-Abnahme.
 

FastFiesi

Kaiser
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meine rial felgen hatten ne Fahrzeug ABE mussten aba trotzdem eingetragen werden die ABe sagt nur fürn tüv aus diese Felgen+reifengrösse würden geprüft und sind zulässig ohne bedenken
 
R

rs2000mk6

Gast im Fordboard
Soald du Lenkrad, Fahrwerk, Bremse oder Felgen änderst und das im Zusammenhang von 2 dieser aufgeführten Sachen mußt du grundsätzlich eine Eintragung nach §21 machen, Sprich: Sondereintragung da de Teile niemal im Verbund geprüft sind aufgrund der Markenvielfalt bzw. Fahrzeugtoleranzen. Ist nur eines davon geändert, ist je nach Gutachten keine Abnahme oder eine Anbaubestätigung nach $19 nötig. Die ist natürlich wesentlich günstiger als ne 21§.

Die Eintragung deines Fahrwerks ist weiterhin gültig. (Warum eigentlich eingetragen, wenn doch ne ABE da ist??

Die ABE der neuen Felgen nicht, da der Wagen nicht mehr im Serienzustand ist = TÜV-Abnahme


Falsch, da beides im verbund geprüft wird. Wenn eines davon nicht eingetragen dann ist die ABE erlöschen, ist Bockwurst ob dann hundert weitere Eintragungen korrekt sind. Theoretisch ist es nicht zulässig z.B. Alufelgen samt Fahrwerk eintragen zu lassen und dann z.B. Stahlfelgen fürn Winter raufzuziehen, da diese Kombination dann nicht geprüft wurde. Ausnahme es ist Serienbereifung u es ist laut ABE NICHT erforderlich eine Abnahme nach 19 oder 21 zu machen.

Deshalb steht bei Eintragungen immer: IN VERBINDUNG MIT oder IN KOMBINATION MIT oder drgleichen
 

MarkusH

Foren Gott
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Felgen müssen grundsätzlich eingetragen werden, sobald die Felge, die man aufbauen will, eine andere Größe hat, als die bereits im Fahrzeugschein bzw. vom Hersteller freigegeben Felgengrößen.

und auf diese ABE´s würde ich eh nix geben...Wenn die freundlichen dich anhalten und die sehen du hast ne tieferlegung drin und Felgen drauf und z.B. nur die Tieferlegung eingetragen werden die eh meist erstmal misstrauisch und in den meisten Fällen gibt´s ne Mängelkarte...sprich du findest dich eh beim TÜV wieder ;)

Ich bin mittlerweile sogar so weit, das ich sogar Teile mit ABE (Rückleuchten z.B.) eintragen lasse, weil mir das einfach zu doof wird, jedesmal nen Stapel ABE´s ausm Handschuhfach zu kramen...und das Schnittlauch hat auch meist bei Teilen mit ABE was zu nörgeln...
 

Bad-Focus

König
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rückleuchten mit ABE ?
seit wann ?(

entweder e-prüfzeichen und nummer oder nicht zulässig...


naja das mit den felgen ist mir vom tüv erklärt worden :

wenn die reifengröße im schein drin wäre , wäre die abe der felgen gültig ohne abnahmekontrolle !
ergo könnte ich die rad/reifen kombo so fahren...
wenn das fahrwerk nicht geändert ODER die "sonderfedern" abgenommen und eingetragen sind.

zudem sagte ich ja oben es steht in der ABE "mit Ausnahme" der sonderfedern.
und die federn sind schon lange eingetragen ...

ich muss trotzdem hin zum eintragen , da der reifen nicht im schein steht .
 

MarkusH

Foren Gott
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Diese tolle E-Nummer ist der Bezug zu der ABE, die der Hersteller für dieses Produkt hat.

Also E-Nummer = ABE. Wobei bei meinen Inpro Leuchten sowohl eine E-Nummer drauf ist (muss ja sein) und noch so nen lustiger roter Schein, wo groß Allgemeine Betriebserlaubnis draufsteht...

Aber musst mal drauf achten, Felgen haben eine E-Nummer, Rückleuchten, Scheinwerfer, Fahrwerke, Scheinwerferblenden, Seitenblinker, Auspuffanlangen etc etc...

Und beim Auspuff, Fahrwerk, Felgen ist trotz der Nummer unter Garantie ein Gutachten oder eine ABE bei...

Selbst original Teile haben ein E-Prüfzeiuchen und diese Nummer ist fest verbunden mit der ABE für das Fahrzeug, die der Hersteller seiner Zeit für das Auto bekommen hat...
 
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