Vorgeschrieben ist EINE Bezeichnung. Sie muss für Rettungskräfte sofort und eindeutig erkennbar sein, wenn sie Dich da mal rausholen müssen. Das kann am Sitz selber sein, durch ein Fähnchen mit der Aufschrift "Airbag" oder eine "Airbag"-Prägung an der Seite der Lehne (z.B. bei Lederbezug). Oder es kann am Fahrzeug selber sein - und das ist im Mondeo so üblich -, per Aufkleber an der A-Säule. Dass der gezeigte Sitz einen Airbag drin hat, ist unstrittig. Wie es sich rechtlich verhält, da er nicht angeschlossen werden kann, siehe oben.
Einen ausgelösten Gurtstraffer erkennt man daran dass die Gurtpeitsche rund eine Handbreit weiter unten sitzt wie die vom gleichen SItz ohne Auslösung. Außerdem dürften sich an dem länglichen Gurtstraffer Schmauchspuren vom abgebrannten Sprengmittel finden.
Hier hat der Verwerter des Sitzes grob im Airbag-Kabelbaum rumgeschnipselt. Der Gurtstraffer-Kabelstrang wurde einfach abgezwickt anstatt die Stecker sauber zu trennen. Das ist ansich ein absolutes No-Go für diesen Sitz. Hinweise zur Instandsetzung gebe ich nicht. Denn was immer ich Dir da raten würde, Du dürftest es ohnehin nicht tun. Denn erstens verweise ich wieder mal darauf, dass jegliche Arbeiten am Airbagsystem nur durch Fachpersonal erfolgen dürfen. Und zweitens ist vorgeschrieben, dass Reparaturen aller Art an der Airbag-Anlage unzulässig sind und stattdessen defekte Teule nur ganze Neuteile ersetzt werden dürfen. Das schließt die Kabel ein.