Hoogie123
Doppel Ass
Original von der_ast
Garantie beginnt mit der Übernahme des Fahrzeuges. Alles, was vorher schon beanstandet wird ist Gewährleistung und die muss jeder Händler erfüllen.
Darauf stütze ich meine Theorie ... aber wie gesagt: wissen tu ich es auch nicht.
Jo genau Theorie!
Erstens handelt es sich um einen Gebrauchtgegenstand, der Gebrauchtspuren haben darf, je nach Alter und Laufleistung mehr oder weniger! So lange es sich hierbei um optische Mängel handelt (leichter Kantenrost wäre so einer) greift auch keine Gewährleistung. Da es ein VFL ist, handelt es sich um einen mindestens 5-6 Jahre alten Wagen. Ganz schwierig den Händler hier noch zwingend zur Nachbesserung in den Neuzustand zu "zwingen"!
Seine Garantieleistungen sind, wie er schon schrieb, auf einzelne Bauteile und deren Funktion beschränkt!
Dem Händler nachzuweisen, dass er wissentlich leichten Kantenrost verschwiegen hat ist juristisch schwierig!
Zweitens der Käufer ist nicht mit Übernahme des Fahrzeug's dessen Besitzer sondern mit Inkrafttreten des Kaufvertrages, d.h. in der Regel mit Unterzeichnung des selbigen!
Im Grunde hilft hier nur diplomatisches Verhandlungsgeschick!
Ich frage mich allerdings, wieso Du einen Wagen kaufst, ohne die Papiere zu sichten??? Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag den Passus "scheckheftgepflegt" nicht angekreuzt oder vermerkt hat, hast Du schlechte Karten. Sollte dies aber vermerkt sein und die Rostvorsorge fehlen siehts schon wieder besser aus!
grüße aus dem Süden
Hoogie