kapt.blaubaer

Jungspund
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moin moin,

mal wieder hat bei mir der gott des pechs zugeschlagen. meinereiner war gestern nachmittag in köln, mit ac aufm kennzeichen, aber ja ist halt so wenn man umzieht.
aber jetzt zum wichtigem:

durch den sturm wurden mir zwei prov. aufgestellt verkehrsschilder auf das dach geworfen (durch dahinter stehenden bauzaun umgeworfen).habe jetzt zwei wunderschöne dicke dellen und schrammen auf dem dach. toll....

naja fahre morgen zu meiner versichung und dann mal schauen was so kommt.

jetzt nun meine fragen:
hat jemand schon mal so einen ähnlichen unfall gehabt?
hat sich die stadt/gemeinde von selbst gemeldet oder muss ich aktiv werden.
wie sind die aussichten, dass ich den schaden bezahlt kriege?

in diesem sinne

da ich nicht anderes antworten kann hier noch ein kleiner nachtrag.
polizei war vor ort hat unfall aufgenommen, und während der wartezeit kamen mitarbeiter von einer straßenbaufirma vorbei und sicherten den bauzaun und die schilder mit zusätzlichen gewichten ab. nach aussagen der mitarbeiter dieser firma sind sie angerufen worden diese baustelle richtig abzusicheren. seltsam, nicht wahr? na ja habe fotos und zeugen,mal schauen.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen...

Also die Stadt kommt dafür nicht auf, da sie ja nix dafür Höhere Gewalt kann. Sie bezahlt ja auch nicht dafür wenn dir ein Ast aufs Dach fällt,nur weil der Baum der Stadt gehört.

Dafür bist du ja Versichert sprich deine Versicherung ist dafür zuständig.
Schau in deinen Vertragsunterlagen in wie weit sie sich der Sache annehmen und den Schaden regulieren.
Aber eigentlich bezahlen die das,nachdem sich das ein Gutachter angeschaut hat.

In meinem Verwandtenkreis, hat jemand einen Hagelschaden auf dem Dach bei seinem 3er BMW gehabt.Waren ca zehn Beulen.

Gutachter hat sich das angeschaut und als Totalschaden abgeharkt, da man ein Dach nun mal nicht unbedingt Tauschen kann. Versicherung hat 6000 Euro Restwert gezahlt. Auto fährt heute noch.

Also am Besten meldest du dich gleich bei deiner Versicherung.
Alternativ hättest du die Polizei holen müssen.


MFG
Ronnymondy
 
Y

yvolluja

Gast im Fordboard
Mir sind mal Dachziegel auf das Auto geflogen bei einem Sturm.
Fazit: Die Versicherung des Hauses hat kulanterweise den Schaden getragen. Hätte sie aber nicht müssen. Eine Versicherung z.B. eines Hauses haftet nur für z.B. Fußgänger die einen Ziegel auf den Kopf bekommen. Gegenstände (also aiuch ein Auto), die selbst versichert sind, erhalten nichts.
Bei demselben Sturm wurde auch ein Baustellenschild rückwärts in ein parkedes Auto geschoben. Der Besitzer musste den Schaden selbst zahlen, da sein Auto selbst versichert war.

Du kannst nur dann jemanden dafür haftbar machen, wenn du ihm Fahrlässigkeit nachweisen kannst. Und da du die Stadt Köln sicher nicht auf die Gefahr hingewiesen haben wirst und die das dann ignoriert haben, hast du sehr wahrscheinlich schlechte Karten.

Das Ausbeulen und Lackieren meines Fiestadaches hat vor kanpp 2 Jahren ca 1200 Teuros gekostet.

Olaf
 

Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen...

Wenn das so ist, hätte die Stadt bzw die die Strassenschilder Aufgestellt haben,fahrlässig gehandelt, da sie ja Verpflichtet sind, ihre Schilder so aufzustellen,und so zu sichern, das keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Was wenn es einen Fussgänger getroffen hätte....?

Ich würde abwarten und bei Problemen,den Anwalt befragen.


MFG
Ronnymondy
 
Y

yvolluja

Gast im Fordboard
Da hast du Recht. Aber: Wie in allem ist das dann Auslegungssache, kommt dann noch Höhere Gewalt dazu, sieht es mit der Haftung schon wieder anders aus.

Fahrlässigkeit bedeutet ja auch nur, dass man, wohlwissend dass etwas geschen kann, nicht einschreitet. Und normalerweise sind Schilder ja gegen Umfallen gesichert.
 
R

Ron

Gast im Fordboard
Ich weiss zwar nicht, wie es so mit den Versicherungsverträgen in D ist, aber so unterschiedlich können sie auch nicht sein.

Schäden, die durch Sturm - wie in diesem Fall (Baum, Verkehrszeichen, beschädigt das Auto) - entstehen sind mit der Teilkasko gedeckt; mit der Vollkasko jedenfalls.
Eine Frage, die hierbei nur bleibt ist die allfällige Höhe des Selbstbehalts; dies kann in der Regel ein Mindestbetrag sein bzw. xy% von der Summe des Gesamtschadens. Wenn diese Summe den Zeitwert des Autos übersteigt, dann ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden und wird nur zum Zeitwert "ersetzt".

Hast du nur eine Haftpflichtversicherung, dann bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Es steht dir aber frei, Regressforderungen an die Stadt zu stellen, aber Erfolgsaussichten... ?(

PS: achja, der Begriff Sturm ist versicherungstechnisch definiert (in meiner Polizze sind damit Windbewegungen gemeint, welche über 60 km/h betragen).
 
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