falsch, nebler einfach so an kostet. ist mir schon passiert.
du darfst die nur anhaben, wenn du dich deutlich in deiner sicht behindert fühlst. also nicht nur bei nebel. wobei wir hier von den vorderen sprechen. es gibt ja genug deppen die mit den hinteren schon bei nieselregen blenden. und von sicht unter 50 m nie was gehört haben. die blinken dann aber auch beim reinfahren in den kreisverkehr.
dazu bei google:
Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Das erkennt man auch auf unserem Foto, wo es weder schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung fahren. Sinnvoll sind Nebelscheinwerfer zum Beispiel hier:
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.