Original von Dellrivas
.....Was kostet den Sowas???
Original von Achim
Öhm .. gute Frage nächste Frage
Die Rücklichtabdeckung ist nicht erlaubt, da sie die Reflektoren abgedeckt.
@ Achim
So wie ich das sehe sind die Rücklichtabdeckungen baugleich mit
denen von Mattig world of Tuning ! Dafür gibt es eine TüV Bestätigung,
Nr.351-757-99-FBTP
Allerdings mit der Auflage: Anbringung von zwei bauartgenehmigten
roten Rückstrahlern.
Bei Eintragung in die Fahrzeugpapiere Ziff. 33: Mit Rücklichtabdeckung ,
Typ :FO-COAS-08
Gruß gerhard
Allerdings mit der Auflage: Anbringung von zwei bauartgenehmigten roten Rückstrahlern.