Nicht ganz.
Der Satz heißt, dass WENN eine Alarmanlage vorhanden ist, werden die Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) auch als Statusanzeiger der Alarmanlage verwendet. Gemeint ist das Aufblinken wenn die Alarmanlage scharf geschaltet wird und wenn Alarm ausgelöst wird, was ja beides mit einer Fahrtrichtungsanzeige nichts zu tun hat. Wenn keine Alarmanlage vorhanden ist, ist der Satz ohne Bedeutung.
Es wird also nicht ausgesagt, dass auf jeden Fall eine Alarmanlage vorhanden ist. Nicht jede Angabe im Schein besagt, dass Entsprechendes auch vorhanden ist. So z.B. die Anhängelasten, die ja nur mit AHK überhaupt sinnvoll sind.
Mit der Wegfahrsperre hat der zitierte Text allerdings garnichts zu tun. Das ist ja keine Alarmeinrichtung (laut + hell, Aufmerksamkeit erregend), nur ein stiller Verhinderer gegen unerlaubtes Starten.
Grüße
Uli