Nö, anscheinend wollt ihr es net kapieren. Der Richtlinienkatalog des TÜV ist keine gesetzliche Grundlage. Er ist, wie der Name schon sagt, eine TÜV-interne Richtlinie für die Prüfer, an der sie sich orientieren sollen. Daran brauchen sich weder andere Organisationen als der TÜV (also Dekra, GTÜ, etc) noch der TÜV-Prüfer selbst zwingend halten.
Warum muss der TÜV dann nur bei der Bremse die Funktion bis zur nächsten Prüfung sicherstellen, nicht aber beim Airbag?
Beschränkte Zeit? Is klar, wohl eher weil man nicht jedem 1000 Euro abverlangen kann. Der Bereich wurde sehr intelligent gewählt, allerdings, so intelligent das man praktisch alles am Fahrzeug machen kann ohne das es auffällt. Und wenn bei dir bei Höchstdrehzahl untersucht wurde, dann herzliches Beileid zum Treckerbesitz.
Explizite Verbote, wie z.B. auch das Handyverbot, braucht es ja nur darum immer wieder, weil der Deutsche vielfach zu blöd ist die bereits existierenden Gesetze zu verstehen und zu befolgen. Ein explizites Gesetz das Airbags nach 10 Jahren zum Austausch vorschreibt braucht es gar nicht wenn man den Airbag als Sicherheitsmerkmal deklariert das gemäß Herstellervorgaben zu funktionieren hat.