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Opa

Triple Ass
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hameln
komme ich noch durch den tüv ?
habe einen mk 1 bj. 1994 muß der airbeg jetzt getauscht
werden ?
oder gibt es da keine wechselforschrift?
ich muß im märz zum tüv !

mg opa
 

EsCaLaToR

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Du hast keinen Airbeg :)

Dein Airbag sollte dem TÜV aber egal sein. Der schaut nur nach der Verkehrssicherheit.

Aber ob nun der erste Gang nur noch mit dem Hammer rein geht, oder der Motor klingelt oder der Airbag zu alt ist, ist dem egal.
 

dridders

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Stimmt so nicht! Der Airbag ist Teil der Sicherheitsausstattung des Fahrzeug, er muss funktionstüchtig sein, ansonsten gilt die HU als nicht bestanden. Der Airbag interessiert genauso wie die Bremsanlage.
Die Airbags im Mk1 sind unterschiedlich haltbar, die älteren 10, die neueren 15 Jahre. Heraus findet man das erst wenn man ihn ausbaut und auf die Rückseite schaut. Bisher habe ich keinen TÜV-Prüfer erlebt der dieses Prozedere durchführt, und das müsste er, denn der Bag könnte ja auch schon getauscht sein. Solange also die Airbag-Warnung nicht leuchtet wird der Prüfer es auch nicht bemängeln. Wer allerdings gerne einen funktionierenden Airbag hätte, der sollte ihn gemäß Intervall dann wohl auch wechseln, da ansonsten nicht mehr garantiert ist das die Sprenglandung richtig zündet.
 

EsCaLaToR

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Ich kenne wirklich viele Leute mit Autos die 10, 15, oder gar 17 Jahre alt sind, Airbag haben, und da hat nie der Tüv auch nur gefragt.....

Ich glaube nicht, dass das den interessiert. Man gefärdet doch damit maximal sich selbst.
 

dridders

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Jein. Wenn du das Fahrzeug anderen überlässt welche gefährdest du auch andere damit, und der TÜV kann dies ja auch nicht ausschließen. Daher wie gesagt: wenn der TÜV etwas davon erfährt dass das Airbag-System nicht mehr in Ordnung ist (abgelaufene Komponenten gehören ja dazu), dann gibts keine Plakette. Die Wahrscheinlichkeit das er einen abgelaufenen Airbag findet ist wie oben auch schon geschrieben natürlich sehr gering. Ob die eigene Sicherheit einem das Geld für den Airbagwechsel wert ist muss jeder für sich selbst entscheiden, ohne aber bitte jeden Fahrer/Beifahrer auch entsprechend informieren.
 

EsCaLaToR

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Naja, würde auch im Gegenzug heissen, dass ein Fahrzeug, was 10 oder 15 Jahre alt ist, nur noch Schrottwert hat. Wenn ich bei meinem nach 15 Jahren alle 6 Airbags tauschen müsste, übersteigt das sicher den Fahrzeugwert um ein Vielfaches....

....tolle Sache.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Das wäre bei Deinem Wagen im Jahr 2020 mit einer Laufleistung von vielleicht 3-400.000 km. Wenn er um diese Zeit überhaupt noch fährt, hat er ohnehinn null Zeitwert mehr - höchsten Liebhaberwert. Und da gelten andere Maßstäbe was den Fahrzeugwert angeht. 15 Jahre Lebensdauer für Airbags sollten in über 90% aller Autos reichen, viel älter werden die Karossen meist eh nicht (bevor sie zusammenrosten).

Grüße
Uli
 

dridders

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Tja, der Hersteller kann dir bei den Bedingungen im Auto halt nicht ewig garantieren das alles korrekt funktioniert. Das Öl musst du auch alle 15tkm wechseln, da kann in den 15 Jahren einiges an Ölwechseln zusammen kommen die womöglich weit die Kosten der Airbags übersteigen, trotzdem meckerst du da nicht? Und da gehts dann nichtmals um dein eigenes Leben. Klar, die Wahrscheinlichkeit den Airbag zu brauchen mag gering sein, aber wenn man ihn dann braucht und er tut nicht braucht man sich auch keine weiteren Gedanken mehr machen... und wünscht sich wohl man hätte das Geld investiert.
 

Johnes

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Die Bags verrichten auch nach 20 Jahren noch ihren Dienst! Nur garantiert der Hersteller nur 15 Jahre!

In 15 Jahren kosten die Ölwechsel für den MK.I ca. 15*50€=750€! (Wenn's teuer kommt!) Ein Bag plus SG ist bei ca. 1500-2000€!

Fahr zum TÜV! Kein Prüfer, der nicht ein Menschen hassender Perfektionist ist, wird die Bags bemängeln, wenn die Lampe im KI nicht gerade blinkt!

Es wäre Stuss ca. 4500€ in den Wagen zu blasen! Drei Wochen später reißt der Zahnriemen und der Motor ist schrott! Kommen wieder >2000€!

Fahr so zum TÜV!

Es gibt keine rechtliche Vorschrift zum Wechsel! Nur eine "Empfehlung" vom Hersteller, die aber nicht bindend ist! Denn sonst dürfte keiner einen so alten Wagen mit Zulassung verkaufen!

MfG
 

EsCaLaToR

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Original von MucCowboy
Das wäre bei Deinem Wagen im Jahr 2020 mit einer Laufleistung von vielleicht 3-400.000 km. Wenn er um diese Zeit überhaupt noch fährt, hat er ohnehinn null Zeitwert mehr - höchsten Liebhaberwert. Und da gelten andere Maßstäbe was den Fahrzeugwert angeht. 15 Jahre Lebensdauer für Airbags sollten in über 90% aller Autos reichen, viel älter werden die Karossen meist eh nicht (bevor sie zusammenrosten).

Grüße
Uli

Na ich glaube es gibt ne Menge an Fahrzeugen, die 15 Jahre und älter sind. Alleine hier im Board gibts genug ältere MK1.

Mein MK3 wird garantiert keine 15 Jahre alt. 3 Jahre nachdem die Rostgarantie rum ist, dürfte die Karosserie wirklich unbrauchbar sein. Eigentlich weiß ich nichtmal, wie Ford den über die 12 Jahre bringen will. Der gammelt doch jetzt schön überall, und irgendwann ist es mit abschleifen nicht mehr getan.

Kann man eigentlich den Beifahrerairbag ersetzen (ungezündet), ohne das Armaturenbrett mit zu ersetzen?
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von EsCaLaToR
Kann man eigentlich den Beifahrerairbag ersetzen (ungezündet), ohne das Armaturenbrett mit zu ersetzen?
Ja, problemlos. Die Befestigung ist bei ausgebautem Handschuhfach erreichbar.

Grüße
Uli
 

dridders

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Johnes:
Nachdem du besser als der Hersteller weisst wie lange ein Airbag funktioniert klär uns doch bitte mal auf wie lange wir diesen benutzen dürfen. Und klär uns auch auf wie du uns ins Leben zurück holst wenn du dich geirrt hast. Immerhin empfiehlst du hier schon eine Überschreitung der Herstellervorgabe um 100% (denn die erste Bags waren definitiv nur auf 10 Jahre freigegeben).
Fahrer- und Beifahrerairbag kosten jeweils ca. 700, Einbau beim Fahrer denke ich um die 100, Beifahrer vielleicht 200. Steuergerät: wozu? Das soll lediglich dann getauscht werden wenn es ausgelöst hat, das hat kein Ablaufdatum.
Ölwechsel 50 Euro? Und das wo du immer predigst das man kein 15W40 in den Mondeo kippen darf? Dann zeig mir die Werkstatt die dir für den Preis anständiges Öl rein kippt.
Wenn du den reißenden Zahnriemen als Beispiel anführst bist du wohl der Ansicht das man ein Auto in dem Alter kein Stück mehr pflegen soll. Also kein Ölwechsel, Zahnriemenwechsel, etc. Dann hast du recht, dann lohnt es sich nicht die Airbags zu wechseln weil der Wagen eh bald ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Wer verkauft dir denn heute noch einen 15 Jahre alten Wagen? Wenn überhaupt gibts die doch praktisch nur noch von privat oder zwielichtigen Händlern die dir nur Proforma eine Gewährleistung geben. Bei den "normalen" Autohäusern gehen solche Fahrzeuge alle ins Ausland. Wenn jemand weiss das der Airbag nur 15 Jahre hält und abgelaufen ist hat er auch Anspruch den gewechselt zu bekommen, sogar wenn der nicht als Sicherheitsteil gelten würde, außer der Verkäufer führt ihn explizit als defekt auf.
 

MondiMarkus

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Hallo,
Tatsache ist, das ein Airbag-Wechsel gesetzlich weder vorgeschrieben, geschweige denn in irgendeiner Weise geregelt ist. Das einzige was relevant ist, ist die Funktionsgarantie des Airbagherstellers für 10(15) Jahre. Der Airbag kann danach noch einwandfrei funktionieren, oder eben nicht. Enen Wechsel bei einen alten Auto mag wirtschaftlicher Unsinn sein, ob einen die Sicherheit das wert ist, mag jeder selbst für sich entscheiden.

Da ich mein Auto nicht fahre, um die Airbags auszutesten(hoffentlich), sondern unbeschadet von A nach B will, zudem die Airbagausfallrate extrem gering ist, werde ich für mich persönlich keinen Wechsel in Betracht ziehen.

Den TÜV interessiert das Alter eines Airbags auch nicht, weil eben keine gesetzliche Regelung existiert. Solange die Kontrollsysteme im Auto nix zu meckern haben, wird auch ein TÜV-Prüfer ruhig bleiben.

Noch was zum Lesen:
http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/26/311633.html

Gruß
Markus
 

mondipower

Eroberer
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Ich möchte hier einfach mal einen Auszug aus meinem Gespräch mit einem Prüfer (GTÜ) aus dem letzten Monat Dezemeber 2008 wiedergeben:

Ich: Wie sieht das mit den Airbags aus?

Prüfer: Wir sind nur angehalten die Kontrollfunktion zu kontrollieren. Alles andere ist mir (als Prüfer) relativ egal solange alles einwandfrei verbaut aussieht. Nur bei ausgelösten Airbags die nicht wieder ordnungsgemäß instandgesetzt wurden, gibts Mecker.

Also alles im grünen Bereich, wenn man sich auf die Technik verläßt.
 

dridders

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Es gibt auch keine gesetzliche Regelun die besagt das Reifen nicht rissig sein dürfen, oder das Bremsbeläge min. xyz mm Profil haben müssen. Auch hier gelten die Herstellervorschriften, die schließlich ganz unterschiedlich sein können. Wenn der Hersteller vorschreibt das deine Bremsbeläge maximal 3 Jahre alt sein dürfen ist das auch einzuhalten.
woher weisst du das die Airbagausfallrate bei überalterten Airbags gering ist? Hast du dazu Studien zur Hand? Wie viele Fahrzeuge mit abgelaufenen Airbags die trotzdem korrekt funktioniert haben kennst du?
Könnt ja mal bei Ford anfragen ob die inzwischen für eine längere Haltbarkeit garantieren. Bezweifel aber das von dort ein positiver Bescheid kommt. Interessant für mich wäre was 2015 ist... erhält man dann für den Mondeo überhaupt noch neue Airbags? Als ich 2003 einen neuen erhalten hab war dieser von 2000

Mondipower:
Womit du aber auch nur zeigst das der Airbag ein Sicherheitssystem ist das funktionieren muss, und der gute Herr lediglich keine Lust hat ihn zu demontieren ums Ablaufdatum zu kontrollieren. Die Lust wird sicher keiner haben, wobei das Gespräch mit einem Prüfer vom TÜV (oder im Osten Dekra) jedoch auch ganz anders hätte ablaufen können, nachdem du ihn auf das Thema aufmerksam gemacht hast. Denn die Monopolinhaber sind vielfach deutlich strenger in ihren Prüfungen und drücken nicht so leicht 1-2 Augen zu... sie müssen ja nicht auf Kundenfang gehen, sondern bekommen durch ihr Monopol auch so genug Kundschaft.
 

MondiMarkus

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Hi Dridders

ich gehe davon aus, das die Ausfallrate gering ist. Wäre sie es nicht, würde das Problem in aller Munde sein, und jeder würde den Sinn der Airbags in Frage stellen. Mit ein bisschen nachdenken kommt man weiter als mit rumpoltern.

Weiterhin empfehle ich, selber Google zu bemühen, um Fragen die dich interessieren, zu klären. Ich bin nicht dein persönliches Orakel.

Zudem dürfte es dir doch eigentlich egal sein, wer seine Luftsäcke tauscht oder nicht. Wenn du deine wechseln willst, mach doch. Es hindert dich keiner dran.

Gruß
Markus
 

dridders

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Soso, na dann denken wir mal nach... wie viele Autos sind bisher davon betroffen, nachdem die Airbags erst seit Anfang der 90er im Masseneinsatz sind (und wohl erst seit Ende der 90er dann auch die Kleinwagen erreicht haben)? Vor allem wie viele dieser Fahrzeuge existieren heute noch? Die müssen dann auch noch in einen Unfall verwickelt sein bei dem der Airbag auslösen sollte. Und dann muss jemandem auffallen das er hätte auslösen sollen, es aber nicht tat. Dem Fahrer/Beifahrer fällt das dann meist wohl nicht mehr auf...
Kanns mir egal sein? Wirklich? Und wenn mein Kumpel in einer Werkstatt arbeitet, das Fahrzeug vom Kunden bekommt, Probefahrt macht und ein Depp ihm Frontal rein knallt und er dank kaputtem Airbag drauf geht? Wenn mir ein anderer Kumpel sein Auto leiht und mir nicht sagt das seine Airbags nicht gehen, mir einer rein knallt und ich drauf gehe? Nee, sorry, das is mir nicht egal!
Und wer sagt das du mir irgend eine Frage beantworten sollst? Wohl keiner, wenn ich eine Frage beantwortet brauche suche ich mir schon die entsprechend kompetenten Quellen ;-)
 

MondiMarkus

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Du hast alle deine Fragen gerade selber beantwortet. Da du auch keine relevanten Daten zur Ausfallhäufigkeit kennst, stufe ich das 'Problem' als geringfügig bis nicht vorhanden ein. So einfach ist das für mich. :D

Mit Vermutungen und was wäre wenn, kannst du keine Probleme erzeugen, wo keine sind.

Zum Thema Fragen beantworten:

woher weisst du das die Airbagausfallrate bei überalterten Airbags gering ist? Hast du dazu Studien zur Hand? Wie viele Fahrzeuge mit abgelaufenen Airbags die trotzdem korrekt funktioniert haben kennst du?


Gruß
Markus
 

dridders

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Damit solltest du lediglich deine Behauptungen festigen, da du die als Tatsachen hingestellt hattest, die sie nicht sind. Tja, konntest du dann ja leider doch nicht, somit bleiben die Vorgaben des Herstellers. Ich brauch nämlich gar nichts beweisen, das hat der Hersteller (in unserem Fall Ford) bereits gemacht.
 

MondiMarkus

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Das einzige was ich als Tatsache hingestellt habe, ist das es keine gesetzliche Regelung für einen Airbagtausch nach Ablauf der Herstellergarantie gibt.

Da A:
Google keine verwertbaren Informationen über die Ausfallrate von Airbags hat

und B:
es keine gehäuften Berichte in den einschlägigen Medien gibt, sehe ich dein konstruiertes Problem als nicht existent an.

Würde es eine signifikant hohe Ausfallwahrscheinlichkeit geben, die zudem noch protokolliert wäre, gäbe es schon längst die gesetzliche Austauschpflicht.

Wiie gesagt: Wo nix is, kann nix werden, auch wenn du es gerne hättest.

Aber vielleicht gibts ja geheime Studien, die belegen das 99,99 % aller Airbags über Garantie, nicht mehr funktionieren. Die Studie bleibt aber nur geheim, wei....carrier lost......cfgrdsd..fsdgdfg. :mua

Gruß



Markus
 

dridders

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Ok, dann tausch ich meine Bremsen demnächst auch nicht mehr, da es keine gesetzliche Pflicht zum Austausch von abgenutzten Bremsbelägen gibt. Werde ich meinem TÜVer auch sagen das er das nicht bemängeln darf solange mein Auto noch bremst.
 

lina

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Original von dridders
Ok, dann tausch ich meine Bremsen demnächst auch nicht mehr, da es keine gesetzliche Pflicht zum Austausch von abgenutzten Bremsbelägen gibt. Werde ich meinem TÜVer auch sagen das er das nicht bemängeln darf solange mein Auto noch bremst.

Es gibt zwar keine "gesetzliche Pflicht" aber sehr wohl Prüfvorschriften.

Die Funktion deiner Bremsen wird ausgiebig getestet, auch wird eine genaue Sichtprüfung der Bremsanlage vorgenommen. Dabei werden abgenutzte Bremsbeläge und auch zu dünne Bremsscheiben bemängelt.

Die Prüfung der/des Airbags kann nur durch Sichtprüfung im eingebauten Zustand erfolgen. Bei der Funktionsprüffung verläßt man sich auf die Airbag-Kontrolleuchte. Weitergehende Prüfungen sind technisch nicht möglich, auch eine Demontage ist nicht vorgesehen.
 

MondiMarkus

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Jetzt wirds wirklich lächerlich. Bremsen sind permanente Verschleissteile, werden zudem täglich genutzt, und ein Defekt wird sich stark aufs Fahrverhalten auswirken. Den Airbag will ich nemals sehen. Werd ich hoffentlich auch nie.

Noch nen Link:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php

auch wenn es nicht explizit drin steht. Funktionsfähige Beläge, und Scheiben/Trommeln werden wohl als selbstverständlich angesehen.

Wenn du was vergleichbares für einen Airbagtausch findest, können wir ja weiterreden, ansonst ist für mich hier EOT

Markus
 

dridders

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Und? Nur weil sie an der Verschleißgrenze sind sind sie ja nicht kaputt. Also fahre ich sie bis sie kaputt sind und nicht mehr richtig bremsen. Warum sollte mir der Prüfer vorschreiben die wären zu weit runter und gehören gewechselt (was er zu Recht ja macht) wenn sie doch noch gute Bremswerte haben? Gibts keinen Grund für aus rechtlicher Sicht, denn es gibt kein Gesetz das eine Mindestbremsbelag/scheibenstärke vorgibt. Genauso gibt es keins dass das maximale Alter des Airbags vorgibt, da die Dinger nunmal völlig unterschiedlich hergestellt sein können, und somit der eine 10 und er andere 100 Jahre halten kann. Das gibt der Hersteller vor! Das Gesetz gibt nur vor das sie funktionieren müssen. Wie die Bremsen.
Deine Sicherheitsgurte für Beifahrer und Rückbank können also auch zerfranst sein, weil die brauchst du ja auch nie? Deiner eigentlich auch, denn den willst du ja genau wie den Airbag auch nie brauchen müssen.

lina:
Steht ja schon 10 mal oben das der Prüfer es wohl nicht prüfen wird. Damit ist aber weder gesagt das sie funktionieren werden, noch das es legal ist mit abgelaufenen zu fahren. Der Prüfer prüft halt nur einen Teil. Er prüft ja auch nur das Abgasverhalten in Leerlauf und erhöhtem Leerlauf und erstellt kein Abgasgutachten, obwohl er das müsste um wirklich sicherzustellen dass der Motor sauber arbeitet und seine Norm erfüllt.
 

lina

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Anscheinend willst du es nicht verstehen. Es gibt keine Gesetze, die eine Lebensdauer oder Mindesthaltbarkeit vorschreiben. Bezüglich Lebensmittel ist dies per Verordnung geregelt.

Bezüglich der Bremsbeläge, welche nahe der Verschleißgrenze abgenutzt sind, ist dem Richtlinienkatalog des TÜV zu entnehmen, dass dies als erheblicher Mangel zu werten ist.

Der TÜV muss sicher stellen, dass die Funktion der Bremse (bei normalem Gebruch) bis zum nächsten Prüftermin sicher gewährleistet ist. Mit Belägen, die kurz vor der Verschleißgrenze sind, ist dies nicht sicher gestellt, auch wenn die Werte auf dem Prüfstand hervorragend sind.

Auch ein beschädigter Sicherheitsgurt ist ein erheblicher Mangel. Ausfransungen oder ein gedehnter Gurt sind bereits Beschädigungen.

Aufgrund der sehr begrenzten Zeit für eine Untersuchung wird die Abgasuntersuchung nur für einen bestimmten Arbeitsbereich des Motors getestet. Der Arbeitsbereich wurde so gewählt, dass Fehlfunktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit auswirkungen auf das Meßergebnis haben und dadurch auffallen. Bei meinem Mondi wurde bisher immer bei Höchstdrehzahl das Abgas untersucht, nie bei Leerlauf.
 

dridders

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Nö, anscheinend wollt ihr es net kapieren. Der Richtlinienkatalog des TÜV ist keine gesetzliche Grundlage. Er ist, wie der Name schon sagt, eine TÜV-interne Richtlinie für die Prüfer, an der sie sich orientieren sollen. Daran brauchen sich weder andere Organisationen als der TÜV (also Dekra, GTÜ, etc) noch der TÜV-Prüfer selbst zwingend halten.
Warum muss der TÜV dann nur bei der Bremse die Funktion bis zur nächsten Prüfung sicherstellen, nicht aber beim Airbag?
Beschränkte Zeit? Is klar, wohl eher weil man nicht jedem 1000 Euro abverlangen kann. Der Bereich wurde sehr intelligent gewählt, allerdings, so intelligent das man praktisch alles am Fahrzeug machen kann ohne das es auffällt. Und wenn bei dir bei Höchstdrehzahl untersucht wurde, dann herzliches Beileid zum Treckerbesitz.
Explizite Verbote, wie z.B. auch das Handyverbot, braucht es ja nur darum immer wieder, weil der Deutsche vielfach zu blöd ist die bereits existierenden Gesetze zu verstehen und zu befolgen. Ein explizites Gesetz das Airbags nach 10 Jahren zum Austausch vorschreibt braucht es gar nicht wenn man den Airbag als Sicherheitsmerkmal deklariert das gemäß Herstellervorgaben zu funktionieren hat.
 

micha

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Da Opa ja nun weiß das er vermutlich auch mit Airbag der älter als 10 Jahre ist durch die HU kommt. Das er wenn er sichergehen will seinen Airbag tauschen lassen kann und die Diskussion jetzt in eine andere Richtung driftet mache ich mal hier zu.

Bei Bedarf in der Rubrik Recht Gesetz ein Thema mit Tüv Richtlinien eröffnen.

Gruß Micha
 
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