Achsverbreiterung bei >2%

Black-ST

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Ich war heute beim Eintragen meiner neuen Bereifung. Mein Stammprüfer war nicht da... prompt wurde ich etwas unruhig, zu Recht. Angemeldet, Halle befahren, schon kommt der erste blöde Spruch der Vertretung: "Das Kennzeichen ist zu tief" :wand .
Dann alle Gutachten ausgepackt, nächster blöder Spruch: "Ein Durcheinander hier. Hier passt ja gar nix!Lauter Abweichungen" :wand (...von wegen!).

Es ging um die Eintragung folgender Konstellation: SMC Typ O 7,5x17 ET 35 mit 215/35R17 ; Spurplatten VA 40mm / HA 48mm, also effektive ET 15/ET 11. Und der unfreundliche Herr hat es mir nicht eingetragen, weil das SCC Gutachten ihm nicht genügt. Also habe ich das diskutieren angefangen... er bräuchte dieses Gutachten ja von H&R, weil ich deren Spurplatten montiert habe an der VA (an der HA sind's Powertech). Deswegen nützt mir das von SCC nicht :wand ... so ein Non-Sense. Dann habe ich ihm meine Eintragung vorgelegt von vor weinigen Monaten, mit 9x16 und ET10 auf Grundlage des SCC Gutachtens. Er hat gemeint er braucht die Grenzeinpresstiefen schriftlich (mein Stammprüfer konnte die selber ausrechnen) in einem Gutachen, und dann auch noch die Bestätigung, dass ich die 2% überschreiten darf. :wand

Denn was für alle interessant ist: das häufig verwendete Gutachten von SCC für über 2% Achsfestigkeit ist seit Dezember 2005 nicht mehr gültig! Er hat es mir gezeigt in der TÜV Datenbank, d.h. anhand dessen dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden.
Und das Highlight folgt noch: ich habe es dann aufgegeben und gefragt wann mein Prüfer wieder da ist, dann lasse ich es von ihm eintragen. Daraufhin er "Dann lege ich ihm einen Zettel hin, dass das Gutachten nicht gültig ist und das es nicht eintragbar ist!" Und das hat er auch getan, so ein A.... :wand

Hat jemand eine Idee, wie man das lösen kann? Gibt es so ein Gutachten von H&R?
 

PowerofNOS

Foren Ass
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also

hier ist erstmal ein H&R Gutachten für ne 50er verbreiterung klick mich
und hier eins für ne 40er klick mich auch - beides mit ner ET +4 Grenze

dann das mit dem zu tiefen kennzeichen kann er sich stecken, da es diese regel nicht mehr gibt (wurde bei mir aber auch von der dekra neulich gemessen) - ham halt selber keine ahnung die typen

das ist ja bei dir jetzt mehr oder weniger dieselbe größe wie bei mir (hab 215/40 R16 auf 7,5x16 ET35 mit 50mm spurplatte/achse (nur HA))
und bei mir hatter an der HA wegen reifenlaufflächenabdeckung rumgemeckert - hatter bei dir dazu was gseagt?
 

Siggmaster

Foren Gott
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Original von Black-ST
Denn was für alle interessant ist: das häufig verwendete Gutachten von SCC für über 2% Achsfestigkeit ist seit Dezember 2005 nicht mehr gültig! Er hat es mir gezeigt in der TÜV Datenbank, d.h. anhand dessen dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden.

Ja interessant, trotzdem wurde mir damit an der HA eine ET 12 eingetragen, da der Prüfer in der Schule aufgepasst hat und sich das selber ausgerechnet hat, das Gutachten wollte er nur zur Sicherheit, dass es überhaupt was gibt in der Richtung.
Wenn einer schon anfängt mit "Da passt alles nicht usw." kannst gleich zu nem anderen fahren, die Typen kannst höchstens AU machen lassen alles andere ist denen schon zu hoch.... :rolleyes:
 

Black-ST

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So war das letztlich auch, er durfte nur Nümmerchen vergleichen und verschränken, die eigentliche Eintragung musste der befähigte Kollege durchführen :D
Mein Stammprüfer war übrigens auch in der Lage, sich das auszurechnen. Der Herr Mertz scheinbar nicht :wand

Wie im FPF geschrieben habe ich es mithilfe des H&R Gutachtens heute morgen doch noch eingetragen.
Davor hatte ich 7x16 mit 215/40R16 und effektiver ET 13, da war das überhaupt kein Thema bezüglich Reifenlaufflächenabdeckung. Das ist bei mir auch nach wie vor alles einwandfrei verdeckt, allerdings scheinen mir meine Falken FK 452 recht schmal auszufallen.
Jetzt geh ich erst mal mein Fahrwerk noch 10mm runterschrauben und die Querlenkerstrebe wieder montieren... I'm lovin it :applaus
 
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