Black-ST
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Ich war heute beim Eintragen meiner neuen Bereifung. Mein Stammprüfer war nicht da... prompt wurde ich etwas unruhig, zu Recht. Angemeldet, Halle befahren, schon kommt der erste blöde Spruch der Vertretung: "Das Kennzeichen ist zu tief" :wand .
Dann alle Gutachten ausgepackt, nächster blöder Spruch: "Ein Durcheinander hier. Hier passt ja gar nix!Lauter Abweichungen" :wand (...von wegen!).
Es ging um die Eintragung folgender Konstellation: SMC Typ O 7,5x17 ET 35 mit 215/35R17 ; Spurplatten VA 40mm / HA 48mm, also effektive ET 15/ET 11. Und der unfreundliche Herr hat es mir nicht eingetragen, weil das SCC Gutachten ihm nicht genügt. Also habe ich das diskutieren angefangen... er bräuchte dieses Gutachten ja von H&R, weil ich deren Spurplatten montiert habe an der VA (an der HA sind's Powertech). Deswegen nützt mir das von SCC nicht :wand ... so ein Non-Sense. Dann habe ich ihm meine Eintragung vorgelegt von vor weinigen Monaten, mit 9x16 und ET10 auf Grundlage des SCC Gutachtens. Er hat gemeint er braucht die Grenzeinpresstiefen schriftlich (mein Stammprüfer konnte die selber ausrechnen) in einem Gutachen, und dann auch noch die Bestätigung, dass ich die 2% überschreiten darf. :wand
Denn was für alle interessant ist: das häufig verwendete Gutachten von SCC für über 2% Achsfestigkeit ist seit Dezember 2005 nicht mehr gültig! Er hat es mir gezeigt in der TÜV Datenbank, d.h. anhand dessen dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden.
Und das Highlight folgt noch: ich habe es dann aufgegeben und gefragt wann mein Prüfer wieder da ist, dann lasse ich es von ihm eintragen. Daraufhin er "Dann lege ich ihm einen Zettel hin, dass das Gutachten nicht gültig ist und das es nicht eintragbar ist!" Und das hat er auch getan, so ein A.... :wand
Hat jemand eine Idee, wie man das lösen kann? Gibt es so ein Gutachten von H&R?
Dann alle Gutachten ausgepackt, nächster blöder Spruch: "Ein Durcheinander hier. Hier passt ja gar nix!Lauter Abweichungen" :wand (...von wegen!).
Es ging um die Eintragung folgender Konstellation: SMC Typ O 7,5x17 ET 35 mit 215/35R17 ; Spurplatten VA 40mm / HA 48mm, also effektive ET 15/ET 11. Und der unfreundliche Herr hat es mir nicht eingetragen, weil das SCC Gutachten ihm nicht genügt. Also habe ich das diskutieren angefangen... er bräuchte dieses Gutachten ja von H&R, weil ich deren Spurplatten montiert habe an der VA (an der HA sind's Powertech). Deswegen nützt mir das von SCC nicht :wand ... so ein Non-Sense. Dann habe ich ihm meine Eintragung vorgelegt von vor weinigen Monaten, mit 9x16 und ET10 auf Grundlage des SCC Gutachtens. Er hat gemeint er braucht die Grenzeinpresstiefen schriftlich (mein Stammprüfer konnte die selber ausrechnen) in einem Gutachen, und dann auch noch die Bestätigung, dass ich die 2% überschreiten darf. :wand
Denn was für alle interessant ist: das häufig verwendete Gutachten von SCC für über 2% Achsfestigkeit ist seit Dezember 2005 nicht mehr gültig! Er hat es mir gezeigt in der TÜV Datenbank, d.h. anhand dessen dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden.
Und das Highlight folgt noch: ich habe es dann aufgegeben und gefragt wann mein Prüfer wieder da ist, dann lasse ich es von ihm eintragen. Daraufhin er "Dann lege ich ihm einen Zettel hin, dass das Gutachten nicht gültig ist und das es nicht eintragbar ist!" Und das hat er auch getan, so ein A.... :wand
Hat jemand eine Idee, wie man das lösen kann? Gibt es so ein Gutachten von H&R?