7,5 X 17 ET: 40 (mit 214/45/17) am MK3 (B5Y) ohne Modifikation?

falke010

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Hallo zusammen,

ich weiß, es ist wahrscheinlich die 100.000enste Felgen/Reifen Frage, aber ich konnte in der Suche dazu nichts finden, dass genau meine Frage beantwortet hätte.

Deshalb an die Wissenden:
passt 7,5 X 17 ET: 40 (mit 214/45/17) auf den MK3 ohne Modifikation?

Ich bin deshalb versunsichert, weil im Gutachten steht bei der angeg. Rad- Reifenkombi:
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

Im Gutachten der Felgen mit 7,5 X 17 ET: 45 steht nämlich nichts dergleichen.

Zur Info: Mein MK3 ist nicht tiefergelegt (und wird er auch nicht).
Ich möchte möglichst Räder mit ABE und möglichts nichts am Auto modifizieren.

Danke schon mal an alle die mir helfen können und sorry, falls die Frage schon mal gestellt wurde.
Christian
 

McBech

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Das müßte problemlos passen. Auflage K49 und K50 werden sehr gern prophylaktisch in die Gutachten mit reingeschrieben. Wirklich was ändern muß man da sehr selten.

Ich möchte möglichst Räder mit ABE
Da wirst Du bei 215/45 R17 Pech haben. Die ABEs gelten nur bei Verwendung serienmäßiger Reifengrößen.
 

falke010

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OK, danke für deine Rückmeldung, mich hat es nur gewundert, weil bei den Felgen mit ET45 diese Auflage nicht angeführt wird.

McBech schrieb:
Da wirst Du bei 215/45 R17 Pech haben. Die ABEs gelten nur bei Verwendung serienmäßiger Reifengrößen.
D.h. das Gutachten, dass ich angehängt habe gilt in Verbindung mit der im Gutachten angeführten ABE nicht als Allgemeine Betriebserlaubnis?
 
M

--->Mondeo RaZr<---

Gast im Fordboard
das bei der ET 45 nichts dabei steht ist ganz klar weil die Räder von ET 45 zu ET 40 = 0,5mm weiter im Radkasten stecken. Deswegen auch keine Auflage von K49 und K50.
 

falke010

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ja, dass die räder bei ET40 5mm weiter im Radkasten stehen als bei ET45 ist mir klar, wollte nur wissen ob diese 5mm dann wirklich überstehen oder ob es sich noch ohne Mod´s ausgeht.
 

McBech

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falke010 schrieb:
D.h. das Gutachten, dass ich angehängt habe gilt in Verbindung mit der im Gutachten angeführten ABE nicht als Allgemeine Betriebserlaubnis?
Nur weil da ABE draufsteht heißt das noch lange nicht, daß es auch eintragungsfrei ist. Bei Zubehörfelgen ist es so, daß sie prinzipiell erstmal nur bei serienmößig freigegebenen Reifengrößen eintragungsfrei sind (siehe Auflage A02 im Gutachten). Beim B5Y gilt sogar noch die Auflage A01, d.h. die Felgen müssen immer eingetragen werden.
 

falke010

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Oh.. wer lesen kann ist klar im Vorteil. :peinlich Danke für den Hinweis, da steht es eh schwarz auf weiß.
 

McBech

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Du stehst da nicht alleine, die Meisten denken sobald da ABE draufsteht muß man nix mehr eintragen.
 

falke010

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Dazu noch eine Frage: Bei den anderen Felgen mit 7,5J und ET47 sind die Auflagen A02, A04,.. (nicht A01!) zu erfüllen.

Bei A02 steht:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Und in der dazugehörigen ABE steht dann:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
zu veranlassen
, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen
in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Wenn ich das Paragraphendeutsch richtig interpretiere, dann muss ich diese Felgen nicht eintragen lassen - zumindest in Deutschland.
Gelten diese Bestimmungen dann auch für Österreich oder schauts da sowieso wieder ganz anders aus. ?(
 

McBech

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falke010 schrieb:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Dieser Passus ist mir ehrlich gesagt noch gar nie aufgefallen. Wie das genau gehandhabt wird kann ich Dir nicht sagen, da müßte ich mich erst mal schlaumachen.

Ups, da hab ich doch glatt übersehen daß Du aus Österreich kommst. Wie die dortige Rechtslage ist weiß ich leider nicht.
 

falke010

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OK, hab jetzt nachgelesen und weiß nun, dass zumindest in Salzburg JEDE von der Originalbereifung abweichende Rad- Reifenkombi - sei es auch nur die Marke der Alufelge bei gleicher Dimension wie die Originale Felge - von der Landesregierung eingetragen werden muss.

Auszug aus der entsprechenden Info von der Land-Salzburg HP:
Werden ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) und Reifendimensionen verwendet, die in der Grundgenehmigung (Typenschein, Datenauszug, Einzelgenhmigung,…) eingetragen sind, ist eine Eintragung nicht notwendig.
Werden Felgen von anderen Herstellern (BBS, AEZ,…) verwendet, müssen diese von der Landeshauptfrau/mann (KFZ-Prüfstelle Salzburg) in das Fahrzeug - Genehmigungsdokument eingetragen werden, auch wenn sie die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.

Weiters wird genau beschrieben, in welchen Bereich eine Abdeckung des Rades gegeben sein muss. (Ausreichende Radabdeckungen, d.h. die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° vor und 50° nach der Mitte des Rades abgedeckt sein.)

Nun meine Frage an die Wissenden:
Ist diese Abdeckung bei 7,5J mit ET40 gegeben? An und für sich wäre das keine "extreme" Reifendimension, aber ich möcht halt nicht Felgen kaufen und dann im Nachhinein draufkommen dass ich sie nicht eingetragen kriege - wenn ihr versteht was ich meine.

Danke schon mal
Christian
 

stoffl

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Ich denke am einfachsten wird es wohl sein wenn du bei der Prüfstelle vorfährst und ihnen den Fall schilderst . die geben dir sicher Rat was zu tun ist und was nicht .
aber bei ner 8x17 et 40 könnts evtl in Österreich schon a bisserl eng werden . ich denk die sind da etwas genauer als ihre Deutschen Kollegen .
Aber fragen kostet ja nix und im Normalfall is Man(n) danach schlauer .

gruss stoffl
 
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