Überstunden auf abruf abfeiern

Wavemaster

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Alles was ich schreibe ist rein theoretisch und nur mal so gefragt ;)
Angenommen man hat so viele Ü Stunden das man getrost 7 Wochen daheim bleiben könnte.... Und der Arbeitgeber schickt einen Heim um diese abzufeiern.
Mit der Anweisung: Halt dich aber auf abruf bereit......
Ist das rechtens?
So könnte man ja weder wegfahren noch abends mal einen heben gehen und über die Strenge schlagen .....
Das schränkz einen ja schon ziemlich ein beim abfeiern.
Vielleicht weis da jemand von euch mehr ....
Gruß Björn
 

Guido

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Entweder ich feiere Überstunden ab oder ich habe BEreitschaft. In meinen Augen zwei unterschiedliche Dinge!
 

der_ast

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Bereitchaftsdienst muss (sofern nicht ehrenamtlich geleistet) entlohnt werden (meist etwa 30-50% des normalen Stundenlohns), weil es ja eine Einschränkung in der persönlichen Freizeitgestaltung bringt. Daraus ergibt sich: Stundenabbau UND Bereitschaft gleichzeitig geht nicht --> ich würde in so einem Fallso wie folgt vorgehen:
Dem Chef sagen: "OK, ich bau Stunden ab, bin dann aber nicht erreichbar, weil ich ins Ausland fahre."
Chef: "Geht nicht, denn wenn wir Dich brauchen, dann musst Du erreichbar und innerhalb von 24 Stunden verfügbar sein."
Ich: "Dann wirst Du mir die Stunden wohl auszahlen müssen und ich bleib da, denn entweder ich hab frei und kann machen was ich will, oder ich hab nicht frei und stehe zur Verfügung."

Bei uns in der Arbeit haben wir das so geregelt:
Stunden, die im Quartal 1 aufgebaut werden, müssen im Quartal 2 abgebaut sein, oder werden im ersten Monat des 3.Quartals ausbezahlt. So kann es zwar sein, dass man das Geld erst nach 6 Monaten bekommt, aber dafür können sich nicht solche Berge auftürmen ... eine Sache, die unser Betriebsrat ausverhandelt hat und alle damit zufrieden sind.

ng
Alex
 

Wavemaster

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Guido schrieb:
Entweder ich feiere Überstunden ab oder ich habe BEreitschaft. In meinen Augen zwei unterschiedliche Dinge!
Die gleiche Ansicht hab ich auch......

@ Alex: Asuzahlen ist nicht ! Ich hab die Zeit von meiner freizeit genommen also will ich sie in diesem Sinne auch wieder. Udn nicht Papa Staat noch einen batzen Geld schenken
 
U

Uli

Gast im Fordboard
der_ast schrieb:
"...entweder ich hab frei und kann machen was ich will, oder ich hab nicht frei und stehe zur Verfügung."
Das trifft es genau.
Ob Björn's Firma einen Betriebsrat hat, wage ich zu bezweifeln. Und wenn doch: diesen natürlich unbedingt vorher befragen. Dafür ist er ja da.

Grüße
Uli
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Wavemaster schrieb:
.... aber per DU mit dem Chef/Chefin.
...was hier letztlich egal ist. Denn auch ein Betriebsrat kann nur auf Grundlage von bestehenden Gesetzen und Verordnungen arbeiten. Hier geht es nicht um eine Gefälligkeit, sondern das Arbeitsrecht ist ein schrankfüllendes Paket an Regelungen, die ALLE schriftlich vorhanden sind. Wenn Du dem Betriebsrat also nicht unmittelbar vertraust, lasst Dir die zu Deinem Problem passenden Regelungen raussuchen und vorlegen. Gegen diese nützt auch ein "Du Chef" nichts.

Grüße
Uli
 

Sylvester23

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Bei Überstunden ausbezahlen gibts normalerweise einen Zuschlag (bei mir 25%), kann jetzt aber nicht sagen, ob das per Tarifvertrag geregelt ist. Damit kann man die etwas höheren Steuern halbwegs wieder ausgleichen.

Ist natürlich Ansichtssache, was einem lieber ist -Abfeiern oder Ausbezahlen. Aber auf Abruf bereit halten beim Abfeiern ist für mich mit Bereitschaft gleichzusetzen und das dies nicht als freizeit zu setzen ist, wurde ja in Dt. durchprozessiert bei den Ärzten.
 

Ronnymondy

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der_ast schrieb:
Gibt es in GER nicht auch sowas, wie eine Arbeiterkammer?
Gibt es. Bei uns heißt es Handwerkskammer oder Innung.

@ Wavemaster.....Wenn du die frage Theoretisch stellst, dann müßte auch ein wenig davon auf dich zutreffen oder ?

7 Wochen Überstunden abbauen ist in Deutschland nicht möglich, da auch dies gesetzlich geregelt ist. Nagel mich nicht fest aber ich glaube man kann und darf nur um die 100 Überstunden anhäufen. Danach müßen diese ausbezahlt oder abgefeiert werden, was bei einer Auszahlung für dich zum Nachteil währe, da du jede menge Steuern drauf Zahlst.

Und zu der Sache mit dem Überstundenabbau und der Bereitschaft, ist es so.... Überstundenabbau ist KEIN Urlaub somit du vorsichtig sein solltest mit in den Urlaub fahren oder fliegen(einen übern Durst trinken ist ok). Wenn du Überstunden abbaust, kann dein Chef mit Fristsetzung von 4 Tagen dich wieder auf eine normale Schicht einteilen.

Bsp: Du sollst 2 Wochen Überstunden abbauen demnach kann er dich am Donnerstag der ersten Woche anrufen und bescheid geben, das du am Montag der zweiten Woche wieder dazusein hast.

MFG Ronny
 

Ronnymondy

Kaiser
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Sylvester23 schrieb:
Aber auf Abruf bereit halten beim Abfeiern ist für mich mit Bereitschaft gleichzusetzen und das dies nicht als freizeit zu setzen ist, wurde ja in Dt. durchprozessiert bei den Ärzten.
Diesen Vergleich kannst du so nicht darstellen, da Tarifverträge der Medizientechnischen Branche völlig anders sind als die der Handerksbranche somit Ärzte einen anderen Status bekommen, was den Überstunden abbau angeht.
 

Sylvester23

Foren Gott
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Gut, da es so schwer verständlich scheint, noch mal zum langsamen mitlesen und selber googeln:

Grundsatz-Urteile, dass Bereitschaft keine Freizeit ist, gibt es aus diversen Branchen. Unabhängig von der Branche hat das Bundesarbeitsgerischt entschieden (vgl.Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2003 Az. 1 ABR 2/02), dass als bereitschaftsdienst gilt, wenn jemand "erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder bald aufnehmen kann". Dazu zähle ich Björns Beispiel. Im Gegesatz dazu ist die Rufbereitschaft Ruhezeit, allerdings sehe ich das hier nicht, weil er sich ja ständig, während dem Abfeiern in verfügbarer Nähe zu halten hat und damit eingeschränkt ist.

Aber genauer wäre das der zu klärende Punkt, wie schnell muss ich bei Anruf verfügbar sein und wie eingeschränkt bin ich dadurch! Dann kannst Du zwischen Rufbereitschaft (=Ruhezeit, wenn kein Abruf) und Bereitschaftsdienst(keine Ruhezeit) unterscheiden!

Und nochmal, das gilt alles Branchenunabhängig!
 

C-Maxe

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Ronnymondy schrieb:
...man kann und darf nur um die 100 Überstunden anhäufen. Danach müßen diese ausbezahlt oder abgefeiert werden, was bei einer Auszahlung für dich zum Nachteil währe, da du jede menge Steuern drauf Zahlst.

Das stimmt nicht. Wir, und wir sind sicherlich zwischenzeitlich die Krümelkacker in der Umsetzung von Gesetzen geworden, dürfen sogar geplantermaßen hunderte Stunden aufbauen. Nennt sich Projektarbeit. Gleichzeitig gibt es aber auch einen "Plan", wie mit diesen Stunden umgegangen wird (Auszahlung oder Abfeiern).

Außerdem gibt es Leute, die sowas für Alterteilzeiten etc. aufbauen.


Ronnymondy schrieb:
Und zu der Sache mit dem Überstundenabbau und der Bereitschaft, ist es so.... Überstundenabbau ist KEIN Urlaub somit du vorsichtig sein solltest mit in den Urlaub fahren oder fliegen(einen übern Durst trinken ist ok). Wenn du Überstunden abbaust, kann dein Chef mit Fristsetzung von 4 Tagen dich wieder auf eine normale Schicht einteilen.

Das ist richtig. Überstunden sind kein Urlaubsersatz. Niemand hat ein Anrecht darauf, diese hintereinander abzufeiern, ja noch nicht mal ganze Tage sind einforderbar (stundenweiser Abbau).
 

Ronnymondy

Kaiser
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Ronnymondy schrieb:
Nagel mich nicht fest aber ich glaube man kann und darf nur um die 100 Überstunden anhäufen.
@ C-maxe...alles kopieren, sonst stimmt der Zusammenhang nicht. Aber zu deiner Projektarbeit...das wird wieder ein ganz anderer Fall sein. Fakt ist, das max 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf...alles andere muß im AV stehen.Wenn nicht muß für entsprechenden Freizeitausgleich gesorgt sein. Hierbei ist natürlich Theorie und Praxis ein Himmelweiter Unterschied.

Sylvester23 schrieb:
weil er sich ja ständig, während dem Abfeiern in verfügbarer Nähe zu halten hat und damit eingeschränkt ist.
....er hat eine Vorlaufzeit von 4 Tagen. Ist also nur bedingt eingeschränkt. Meine Frau hat 20-30 min. bei Rufbereitschaft.
 

Wavemaster

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So ich hab eben mit einem Betriebrat telefoniert von diesem Unternehmen.
Fakt ist:
Zusage zum Überstundenabbau ist gleichzusetzen wie Urlaub in DIESEM Unternehmen. Wenn man gefragt wird ob man arbeiten kommen kann, so geschieht das auf Freiwilliger Basis.
Ist man auf abruf, muss eine Zeit ausgemacht werden. Z.B. von 6-7 Uhr. Diese Zeit muss aber bezahlt werden/gutgeschrieben werden.
Zumal sich die meisten Betriebe verpflichtet haben ab der 100 Ü Std muss/sollte abgebaut werden. Das kann aber frewilllig sein. Wie eben im Oben geschildertem Fall sind eben die Ü Std auf ca 290 angewachsen im Einverständniss des Arbeiters....
Gruß Björn
und danke für die Beiträge, haben mit schonmal weitergeholfen im Vorfeld.
 

C-Maxe

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Ronnymondy schrieb:
@ C-maxe...alles kopieren, sonst stimmt der Zusammenhang nicht. Aber zu deiner Projektarbeit...das wird wieder ein ganz anderer Fall sein. Fakt ist, das max 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf...alles andere muß im AV stehen. Wenn nicht muß für entsprechenden Freizeitausgleich gesorgt sein. Hierbei ist natürlich Theorie und Praxis ein Himmelweiter Unterschied.

:D :D :D

Habe jetzt alles zitiert...

Und muß Dir leider sagen, daß Du leider nicht recht hast. Lt. § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) sind bis zu 60 Wochenstunden erlaubt zu arbeiten! Einschränkung, die durchschnittliche Arbeitszeit darf werktäglich über einen Zeitraum von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreiten. Ein ganz normaler Werktag ist allerdings auch der Samstag! Das meinst Du offensichtlich mit Deinen 48 Stunden.

Nicht beschrieben und somit nicht gesetzlich festgelegt, ist jeglicher Freizeitausgleich! Ist ja klar, es kann ja auch ausbezahlt werden und daher wird sich der Gesetzgeber hüten, hier was vorzudefinieren.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Wavemaster schrieb:
So ich hab eben mit einem Betriebrat telefoniert von diesem Unternehmen.
Siehst Du, hat sich doch gelohnt, den Betriebsrat zu kontaktieren. Dessen Auskünfte stärken Dir ja den Rücken. :)

Wie Björn schon hervorgehoben hat: es gilt NUR für die betreffende Firma. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann jedes Unternehmen / jedes Amt im öffentlichen Dienst mit ihrem Betriebs- oder Personalrat eigene Regelungen treffen, die dann letztendlich in diesem Hause zum Tragen kommen. Also bei solchen Dingen nützen Spekulationen und Verallgemeinerungen eher wenig, sondern nur: nachfragen.

Grüße
Uli
 

C-Maxe

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Uli schrieb:
Also bei solchen Dingen nützen Spekulationen und Verallgemeinerungen eher wenig, sondern nur: nachfragen.
Vorausgesetz, daß ihr wen fragen könnt (einen Betriebsrat haben nun mal nicht alle)...

Sonst müßt ihr halt mit den verallgemeinerten Gesetzesinformationen auskommen... :D :D :D
 
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