Wohnung Renovieren bei Auszug ?

Ronnymondy

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Uns steht demnächst ein Umzug bevor. Jetzt war ich beim Vermieter fragen in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss.

Aussage: So wie es üblich ist und im Vertrag steht....entweder alle Tapeten runter oder alles mit Raufaser und neutral gestrichen.

Nun hab ich mal in unserem Mietvertrag nachgeschaut der nun knapp 10 jahre alt ist. Dort steht eigentlich alles drin was mitlerweile Unwirksam ist was Renovierungsarbeiten angeht

Zitat Mietvertrag: Bei Auszug ist die Mietsache in Vertragsgemäßen Zustand zu Übergeben.

Die Wohnung haben wir damals Unrenoviert übernommen sprich wir mussten erst alle Tapeten abreißen etc. Das wurde aber damals nicht schriftlich festgehalten.

Besenrein versteht sich von selbst aber was heißt das jetzt für uns im Bezug auf Tapeten ?



Danke für eure Antworten
 

2waq

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tapeten dürfen dran bleiben wenn neutral in farbe und material. (keine lacktapeten in schrillen tönen oder strukturtapeten oder tapeten mit mustern -> diese musst du entfernen.)

ansonsten besenrein.

habe ich anfang des jahre auch grad durchgemacht. wurde auch nicht gemeckert ausser bei 6 bohrlöchern auf m balkon.
 

Sylvester23

Foren Gott
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Hab das selbst grad durch. Unser Ex-Vermieter hatte plötzlich kein Einzugsprotokoll mehr und im Mietvertrag stand auch nur Mist (z.B. eine Weißklausel).

Hast Du Bilder vom Einzug, dass die Wohnung unrenoviert war? Falls ja, das reicht als Beweis vollkommen aus. Dann kannst Du die Wohnung so, wie sie ist zurückgeben, wenn die Wände in neutralen Farben (nicht zwingend weiß) sind. Oh, Dübellöcher musst Du übrigens auch nicht zukitten. Sind die Wände beispielsweise partiell farbig angelegt, reicht es, wenn Du diese Teile streichst - nicht die ganze Wand. Macht zwar keinen Sinn, aber das resultiert aus der neutralen Farbe und der nicht vorhanden Renovierungspflicht.

Dazu gibt es noch eine andere Einschränkung: Wenn Du Haustiere hattest, die an den Wänden, Türen, Böden etc. Kratzer hinterlassen haben, muss das der Vermieter auch nicht akzeptieren.

Falls Du keine Bilder hast, wird es recht schwierig und Du musst die gegen die Paragraphen des MV vorgehen bzw. diese auf Zulässigkeit prüfen.


Zu den Punkten kann ich Dir die Urteile zukommen lassen - bei Bedarf schick mir ne PN.

Und zur neuen Wohnung: Protokoll anfertigen lassen oder selber machen, Fotos machen und gut gesichert (separate SD-Karte) ablegen und unbedingt neutralen (keine Verwandschaft) Zeugen mitnehmen. Das alles übrigens auch zur Rückgabe der alten Wohnung.

Edit meint: Dübellöcher im Balkon sind eine andere Sache. In die Decke oder Boden sollte man grundsätzlich nicht bohren, a) wegend er Statik und b) bohrst Du bei Stahlbeton die Betonüberdeckung an, was den Stahl korrosionsanfällig macht, womit Du wieder bei a) bist. Bei den Außenwänden kommt es drauf an, aber allgemein würd ich es auch nicht machen, da Du die "Außenhaut" des Gebäudes angreifst und heutige Wärmedämmsystemen (Sinn oder Unsinn mal dahin gestellt) da sehr empfindlich sind.
 

Ronnymondy

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Also es gibt hier aus dem Haus Bewohner die bestätigen können das die Wohnung in sämtlichen Farben Tapeziert war und alles runter musste.
 

Sylvester23

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Wenn die das dann gegenüber dem Vermieter auch wirklich tun, bist Du raus. Mein Tip, setz was schriftlich auf - am besten ganz kurz, wie: Die Wohnung xxx war beim Einzug unrenoviert und erhielt entsprechend von ronnymondy eine Einzugsrenovierung. Dies kann bestätig werden von …. (Name, Unterschrift). Anderenfalls besteht immer die Gefahr, dass die Mietmieter es sich mit ihrem, ja nach Deinem Auszug immer noch Vermieter, nicht verscherzen wollen.

Dann nettes Schreiben an Vermieter: Da die Wohnung eine Einzugsrenovierung durch mich/uns erhalten hat, werden wir die Wohnung entsprechend dem vertraglich geschuldeten Übergabezustand, also unrenoviert mit neutraler Farbgebung und ansonsten Besenrein, übergeben. (Achtung: Die Bestätigung Deiner Mietmieter nicht erwähnen, sondern erst, wenn es Streit gibt, dann kannst Du auf die Zeugen verweisen.)
 

Ronnymondy

Kaiser
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Was ich aber dennoch nicht verstehe, wenn ich entweder die Tapete abreißen soll/muss oder neutral streichen muss, was wurde dann mit den Entsprechenden Urteilen des BGH gekippt in dessen Mietverträgen steht "Die Wohnung ist in Vertragsgemäßen Zustand zu übergeben" ?

Folgendes habe ich gefunden:b) "Die Wohnung muss bei Rückgabe in vertragsgemäßen Zustand übergeben werden."

Ist die Wohnung nicht übermäßig stark abgewohnt, so genügt hier, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in den vorgesehenen Fristen durchgeführt hat. Renovieren muss er vor Rückgabe der Mietsache nicht. Die vertragliche Klausel über die Schönheitsreparaturen muss aber an sich wirksam sein. Dies ist sie beispielsweise bei Vereinbarung starrer Fristenregelungen nicht.
 

2waq

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Der Bundesgerichtshof nimmt Mieter in die Pflicht. Sie müssen die Wohnung beim Auszug nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in neutralen, hellen Farben streichen. Ein Mieter, der einzelne Wände bunt gestaltet hatte, muss nun für die Malerkosten aufkommen.

Karlsruhe - Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, "die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12
 

Ronnymondy

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Das währe völlig gegenteilig zu dem was du schreibst.... und währe eventuell richtig. Aber es kommt auf die Formulierung im MV an.

Die D.A.S. Rechtsschutz schreibt dazu folgendes :

In manchen Mietverträgen finden sich noch Formulierungen wie "die Wohnung ist in vertragsgemäßem Zustand", "in ursprünglichem Zustand", "im Zustand wie übernommen", "besenrein" oder "bezugsfertig" zurückzugeben. Alle diese Begriffe sagen nur eines aus: Der Mieter muss die Wohnung nicht renovieren, muss sie jedoch sauber, also gewischt und gefegt, zurückgeben. Glück gehabt!

Oder hier steht das gleiche:

Renovieren : Wann Mieter sich das Streichen sparen können - Nachrichten Geld - Immobilien - DIE WELT
 

Sylvester23

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Grundsätzlich gilt: Du musst nicht mehr machen, als Du auch übernommen hast.

Ist die Wohnung renoviert, musst sie auch renoviert übergeben. War keine Tapete an der Wand, musst sie auch so zurückgeben (ausser es steht was anderes im MV, das den Mieter nicht schlechter stellt, also beispielsweise alte Tapete kann dran bleiben). War sie, wie bei Dir mit Tapete und farbig, kannst sie sogar farbig zurückgeben.

@2waq: Du hast etwas Entscheidendes vergessen, denn das mit den neutralen Farben gilt nur, wenn Du die Wohnung auch in neutralen Farben übernommen hast!!! Wenn die Wohnung, wie ronnymondy schreibt, bunt war, kannst sie auch bunt übergeben. Bei dem Urteil hat allerdings einer ein Haus innen weiß übernommen und es bunt zurückgegeben. Hast sie neutral übernommen und nur einzelne Wände gesrichen, musst auch nur diese Wände oder Wandteile streichen

Das Probelem ist die Beweisführung, denn im Zivilprozess muss derjenige nachweisen, der den Vorteil zieht. Um also die Wohnung unrenoviert zu übergeben, musst Du auch nachweisen können, dass Du sie so übernommen hast oder dies im Mietvertrag festgelegt wurde.

Zu den Renovierungsfristen: Sind die starr, ist die Klausel ungültig, ABER: Steht da Fristen und als Zusatz "oder wie es der Zustand erfordert" (oder ähnlich), ist das Ganze wieder gültig.
 

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Sylvester23 schrieb:
... musst auch nur diese Wände oder Wandteile streichen
Was aber nur gilt, wenn man extrem "knallige" Farben (bspw. schwarz, neongrün, leuchtorange, knallpink etc.) an den Wänden hat. Wenn man in "gefälligen", normalen Farben gestrichen hat, muss man gar nichts machen. Das gilt sofern die Wände ansonsten in einem guten Allgemeinzustand und nicht z.B. Nikotinränder oder andere starke Verschmutzung / Beschädigungen an den Wänden sind.
 

Sylvester23

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Ja, das hab ich ja, mit neutral, aber nicht zwingend weiß gemeint. Erdtöne, Pastellfarben sind meist OK, wobei halt noch nicht durch entschieden ist, was als neutral gilt. Wenn Du z.B. deine Wand weiß und Beige gestreift hast, gilt das nicht als neutral.

Wir hatten u.a. eine Ecke und einen 50cm Streifen grün und haben auch nur diese Teile neu angelegt. Oder im Schlafzimmer ein Teilstück 2x2,5m rot. Kannst natürlich optisch vergessen, aber zu mehr waren wir nicht verpflichtet. Genauso, hab ich im Bad die milkalila Decke wieder hell gemacht, auch wenn es schwer war, die Tapete an der Decke zu halten. Wenn die Nachmieter 2x Duschen, kommt die Tapete runter, aber das waren eben der Übergabezustand, den wir gut dokumentiert hatten.
 

Ronnymondy

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Also wir haben die Wohnung damals MIT Tapeten übernommen und haben komplett alles runtergerissen weil teilweise bis zu 4 Lagen Tapeten drauf waren. Die Tapeten waren nicht Bund gestrichen sondern farbig gedruckt.

Ich rufe Montag mal beim Anwalt an und werde hören was er sagt.
 

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es gibt günstige Farben von schöner Wohnen... die Decken Super... damit würde ich die Wände und Decken Streichen, bzw. Flecken an der Decke erstmal versuchen abzuwaschen.... dann spart man sich unter umständen das Decke streichen... wir sind auch erst vor zwei Wochen umgezogen...
 

Baumschubser

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Damit umgehst du viel Ärger.

Wir haben vor rund 1 Jahr eine Wohnung unserer Tante übergeben. Sie hatte wie üblich einen Mietvertrag mit den zwar oft immer noch vorhandenen, aber unzulässigen starren Renovierungsklauseln. Übernommen haben wir Rauhfaser weiß frisch gestrichen, übergeben haben wir das selbe, aber nicht extra renoviert. Lediglich die Dübellöcher sauber verschlossen und mit weißem Acryl angeglichen, so dass man da nix mehr gesehen hat. Ansonsten Bude sauber gemacht und gut war. Lediglich mit der Mietkaution ist noch bissel Stress, der Vermieter hält die zurück bis die letzte Abrechnung durch ist und ist damit zumindest teilweise im Recht. Da er aber jeweils immer auf den allerletzten Pfiff abrechnet, also am 31.12. des Folgejahres, erhalten wir erst Ende diesen jahres die letzte Abrechnung und danach erst die Mietkaution zurück.
 

Sylvester23

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nein, er darf nur 6 Monate bis zur Rückgabe der Kaution warten, unabhängig davon, ob die Abrechnung schon gemacht ist. Die 6 monate sind die Frist für Schadensersatzansprüche, bzw. Anmeldung derselben und nur so lang darf er eben die Kaution zurückhalten. Für alles drüber kannst Du Zinsen mit 5% oberhalb des Basiszinssatzes geltend machen. Hat mir bei dem Depp in Schifferstadt eine ordentliche Verzinsung Geldes eingebracht.
 

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Ich meine, dem ist nicht so. Er darf die Kaution (zumindest teilweise) behalten, bis alle Ansprüche befriedigt sind. Und dazu gehört auch die Nachzahlung der Nebenkosten. So war zumindest die Auskunft, die ich hierzu von mehreren Personen in einem anderen Forum bekommen habe.
 

Sylvester23

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Nein, def. nicht, ich hab hier irgendwo noch das Urteil, was zu meinen Gunsten, gegen meinen Ex-Vermieter ging. Hast Du eine Rechtsschutz? Frag da mal nach, da bekommst Du die selbe Auskunft, insbesondere wann die den Fall nach Mietende übernehmen - eben nach 6 Monaten. Sonst wär ja die Sperrfrist bis zu 12 Monate, die ja für eine Vorlage der Abrechnung (Achtung, korrekten - legt der Vermieter am letzten Tag eine falsche Abrechnung vor, ist keine Nachzahlung fällig) bei Mietende zum 31.12. zuträfe.

Bei Bedarf such ich Dir auch gern die Referenzurteile raus, aber erst in 3 Wochen. Hab auf Arbeit den Zugriff auf die Urteilsdatenbänke, Recht & Verträge ist ja schliesslich mein Job
 

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Wäre nicht schlecht, wenn du da mal schauen würdest. Allerdings steht hier: Rückzahlung der Mieterkaution eigentlich alles drin. Weiter unten gibts den Passus, der sich auf noch offene Nebenkostenabrechnungen bezieht. Danach ist es durchaus so, dass die Kaution zumindest in Höhe der zu erwartenden Nachzahlungen einbehalten werden kann. In unserem Fall wurde ein spezielles Kautions-Sparbuch eingerichtet, da geht nur auflösen oder lassen, deshalb ist eine Teilung nicht möglich und der Vermieter behält das stumpf ein. Rechtsschutz hab ich nicht, zweitens ist die Abrechnungsfrist Ende diesen jahres um und drittens geht es um rund 600€ Kaution. Weder sind da massig Zinsen zu erwarten, noch lohnt der Aufwand mit Rechtsanwalt. Das ist nur wieder Nerv ohne Ende. Wenn das Sparbuch Anfang 2015 nicht bei uns eintrudelt hole ich mir das persönlich dort ab. :aufsmaul
 

Sylvester23

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Zitat aus dem Link "Der Vermieter kann den Mieter nicht darauf verweisen, daß eine Abrechnung erst nach 6 Monaten zu erfolgen habe, er kann allenfalls ein Zurückbehaltungsrecht in angemessener Höhe wegen der noch abzurechnenden Betriebskosten ausüben, wenn dies so im Mietvertrag geregelt ist."

Steht es so in deinem MV? Ansonsten eben kein Rückbehaltungsrecht. Aber hast ja Recht, ohne Rechtschutz hätt ichs auch nicht drauf ankommen lassen.

Bei mir hatte der Vermieter damals 600 von insges. 1200 einbehalten und dafür eben Zins gezahlt, ab dem 6. Monat.
 

hdc-dragonfly

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unseren exvermieter interessiert irgendwie garnix... wir warten nun schon 4 Wochen auf unsere Kautionserstattung... bzw. überhaupt die erste nebenkostenabrechnung seit einzug... es sei betont wir sind bereits ausgezogen....
 

Baumschubser

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Das mit der Nebenkostenabrechnung ist recht einfach. Die ist am 31.12. des Folgejahres verjährt. Da die meisten Leute nachzahlen müssen, ist das sicher auch in deinem Fall von Vorteil. Bei meiner Tante kam auch einmal die Abrechnung erst im Februar und damit ein paar Tage zu spät. Pech gehabt.
 

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Ich muss meinen Thread nochmal aufgreifen, weil der alte Vermieter immer noch Stress macht und ich echt nicht mehr weiß, wie ich die Sache angehen soll. Vor allem, weils nicht mich, sondern unsere 84jährige Tante betrifft und ich den Ärger eigentlich vermeiden wollte.

Aber mal der Reihe nach, Wohnung wurde, wie weiter oben steht, ordnungsgemäß Ende März 2013 übergeben. Die Kaution haben wir immer noch nicht. Jetzt kam für 2013 die letzte Nebenkostenabrechnung und ich habe gefordert das Kautionssparbuch auzuhändigen, weil die das "großzügigerweise" mit der Nachzahlung verrechnen wollten. Das habe ich abgelehnt, da die Kaution höher ist als die Nebenkostennachzahlung. Und nun kommt kackefrech die Antwort, man würde das Sparbuch nicht rausrücken, weil auch für 2014!!!!! noch eine Nachzahlung zu erwarten wäre. Man habe das alles bereits an einen Anwalt übergeben und wir sollen uns bitte nur noch dorthin wenden.
 

der_ast

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Und warum sollen euch die Kosten aus dem Jahr 2014 noch angelastet werden, wenn ihr die Wohnung 2013 zurückgegeben habt? Die Sache stinkt doch gewaltig nach versuchtem Betrug ...
 

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Klar stinkt das, aber die setzen den Anwalt von der Steuer ab und grinsen nur. Ich werde dort mal anfragen, was der Unsinn soll. Parallel bin ich am überlegen, ob ich zur Steiegerung des Spaßfaktors mal Anzeige wegen Unterschlagung des Kautionssparbuchs stelle, kostet nichts, erhöht aber die Stimmung. Ich habe auch nicht vor, ehe das geklärt ist, auch nur einen Cent der an sich berechtigten Nebenkostennachzahlung zu überweisen.
 
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Uli

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Von der teils schnoddrigen und fehlerhaften Schreibweise im weiter oben verlinkten "Mietsrechtslexikon" und den immer wieder relativierenden, also unverbindlichen "Meines Erachtens"-Einlassungen des Autors dort abgesehen, wird deutlich:

1. Eine Einbehaltung der Kaution für zu erwartende Betriebskostennachzahlung ist nur ANTEILIG erlaubt, und dieser Anteil muss vom Vermieter zeitnah erklärt werden, unabhängig davon wann er gewöhnlich die nächste Abrechnung erstellt. Andernfalls gerät er für die Gesamtkaution in Verzug, wenn Ihr deren Auszahlung schriftlich angefordert und angemahnt habt. Die Höhe des Anteils muss er durch eine Überschlagsrechnung plausibel machen. Da Ihr die Wohnung wohl im 2. Quartal 2013 übergeben habt, dürfte dieser Anteil nicht besonders hoch sein. Der ganze Rest der Kaution wird zur Auszahlung fällig.

2. Der Vermieter teilt mit, den Vorgang einem Juristen übergeben zu haben. Das zwingt Euch, selbiges zu tun, um "Waffengleichheit" herzustellen, sonst kommt Ihr unter die Räder. Es hat den Anschein, dass dieser Vermieter mit falschen oder zumindest mit gezinkten spielt.

3. Wenn die Wohnung in 2013 übergeben wurde, sinsd selbstverständlich für 2014 keine Nachzahlungen zu erwarten. Wer das behauptet, will einschüchtern oder deutet an, dass er unlauter arbeitet. Auch hier ist anwaltliche Hilfe unbedingt geraten.

Eine Beratungsstunde bei einem Mietrechtsanwalt ist nicht teuer. So wie Du die Fakten darstellst, sehe ich gute Chancen, dass die Sache in Eurem Sinne geklärt wird. Die Anwaltskosten zahlt dann der Vermieter. Aber wie gesagt, lass Dich beraten bevor Du selber irgendwelche "reaktionären Spielchen" anstellst. Die können in die Hose gehen, kosten Dich nur Geld, und verbauen Dir den Weg einer ordentlichen juristischen Auseinandersetzung.
 

Baumschubser

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Die Wohnung wurde am 31.03.2013 übergeben, das war der letzte Tag des Mietverhältnisses. Der Winter 2012/2013 war heftig, deshalb fällt die Nachzahlung ziemlich hoch aus, ist aber soweit ich das überblicken kann, in Ordnung so. Der Vermieter erstellte die Abrechnungen immer erst Ende Dezember des Folgejahres, also auf den "letzten Pfiff" wie man so schön sagt. Demzufolge haben wir Ende Dezember 2014 erst die Abrechnung für die 3 Monate 2013 bekommen. Bis hierher ist rechtlich alles ok.

Die Nachzahlung beläuft sich auf 560€, die hinterlegte Mietkaution beträgt knapp 650€. Rein netto würde unsere Tante also rund 85€ rausbekommen. Wie man jetzt drauf kommt, dass selbst dieser Betrag nicht ausbezahlt werden soll, weiß ich noch nicht, das werde ich zunächst bei dem Anwalt erfragen. Selbst zu einem Anwalt zu rennen, ist aufgrund der geringen Summe fast sinnlos, allein die Erstberatung ist teurer als diese 85€. Um mehr gehts ja letztendlich nicht. Bestenfalls kommt da eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein in Frage.

Deshalb war mein Gedankengang, entweder jetzt gar nichts zu bezahlen, oder zu bezahlen und dann eine Strafanzeige wegen Unterschlagung des Sparbuches zu stellen und ggf. noch wegen Betrug. Das kostet nichts.

Aber zuerst telefoniere ich mit der Anwealtskanzlei und danach werde ich entscheiden, was weiter zu tun ist.
 

Baumschubser

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Nachtrag:

Ich habe jetzt eine Erklärung, was die wahrscheinlich wollen. Jetzt wirds wirklich etwas kompliziert und ich bin damit dann sicher im falschen Forum. Ich versuchs mal in Worte zu fassen, da ich jetzt das Schreiben hier hab, was die unsrer Tante geschickt haben.

1. Eigentlich ist am 31.12. des Folgejahres alles erledigt, was Nebenkosten betrifft.
2. Muss 2010 oder 2011 gewesen sein, da kam auch die Abrechnung wie immer erst am 31.12. und sie sollte rückwirkend ab Oktober 50€ mehr Nebenkosten voraus zahlen. Das haben wir abgelehnt und dann einfach ab Januar mehr bezahlt.
3. Wahrscheinlich diese Abrechnung für dieses Jahr war es, die dann erst im Januar, also zu spät, bei uns eingetrudelt ist und die wir komplett nicht bezahlt haben. Demzufolge stehen diese 150€ Vorauszahlung noch im Raum für den Vermieter.

Ob das rechtens ist, steht wieder auf einem andern Blatt.
 
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Uli

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Ja, Du hast Recht, jetzt geht es tief in die Jura, und da sind wir alle blutige Laien.
Da steht nämlich auch gleich im Raum, ob eine rückwirkende Erhöhung der Nebenkosten überhaupt rechtens ist oder nur mit Zustimmung der Mieter. Hier kommt es - neben Standard-Rechtssprechung - auf den Wortlaut des Mietvertrages zur Nebenkostenvorauszahlung an.

Mit einer Abrechnung für das Mietjahr 2014 hat das aber garantiert nichts zu tun. Das ist eine Altforderung. Das eröffnet gleich das nächste Feld: Wann und wie erneut gefordert? Verjährung?

Tja, doch was für die Juristen.

EDIT:
Ich frage mich was ein Vermieter davon hat, die NK-Abrechnung bis zum Extrem rauszuzögern. Durch die in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegenen Energiekosten ist doch regelmäßig mit Nachzahlungen seiner Mieter zu rechnen. Warum verzichtet er mehr als 12 Monate auf das Geld, was er auf der anderen Seite für den Einkauf der Energie bereits ausgegeben hat? Wirtschaftlich ist das jedenfalls ziemlich unsinnig.

Ach ja, dass dem Mieter auch die Zinsen aus der Kautionsanlage zustehen, ist ja inzwischen allgemein bekannt. Die Verzinsung berechnet sich jährlich. Je nachdem, ob Deine Tante dort gemietet hat, also auch in Jahren mit besserem Zinsniveau als heute. Und die Zinsen berechnen sich bis zum dem Tag der Auszahlung, nicht dem Eures Auszugs. Wenn schon pingelig sein, dann richtig :)
 
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