Welche Kontrollleuchten müssen sein?

S

Sebastian

Gast im Fordboard
Hallo zusammen,

nachdem ich STVO und STVZO durchforstet habe, weiss ich nun, wie Kontrolleuchten beschaffen sein müssen. Leider ist mir noch nicht klar (evtl. habe ich es auch nur überlesen), welche Kontrollleuchten vorhanden sein müssen. Kann mir hier jemand mit Informationen (vor allem wäre es toll zu wissen, wo es geregelt ist) weiterhelfen?

Viele Grüsse

Sebastian
 

Achim

Megaposter
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Ich erinnere mich an einen Fall vor ein einigen Jahren.
Da sollten ein paar der letzten Mexiko-Käfer ("Ultima Edicion")
in D nicht zugelassen werden, weil ihnen die Motorkontrolleuchte (OBD) fehlte.

War ein rießen Problem, das durch die TV-Presse ging.
Leider kann ich mich nimmer dran erinnern wie es aus ging.
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Ich möchte ein wenig am Kombiinstrument basteln und bin nun neugierig, ob eine Beschränkung auf Kontolleuchten für Blinker, Fernlicht und Nebel(schluss)leuchten reicht, oder ob ABS, ASR, Handbremse usw. ebenfalls vorhanden sein müssen.

Viele Grüsse!
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ja, interessante Frage.
Ich hab mal gegoogelt und Folgendes gefunden:

STVZO §50 Abs. 5 schreibt für Fernlicht ein blaues Anzeigelicht vor

STVZO §39a sagt, dass die Symbole und Anzeigen festgelegt sind, und zwar in der Anlage zur STVZO. Diese Anlage verweist wiederum auf die EG-Richtlinie 93/29/EWG von 1993, die ich HIER gefunden haben (keine Gewähr auf die Richtigkeit dieser DOC-Datei).

Neben viel Paragrafen-Geschwafel kann ich nur herauslesen:
rote Anzeige = Gefahr
gelbe Anzeige = Warnung
grüne Anzeige = ordnungsgemäßer Betrieb
blaue Anzeige = NUR Fernlicht
...sowie tausende mm-Angaben wie groß die Symbole mindestens sein müssen.

Na, viel ist das nicht. Wer weiß mehr?

Grüße
Uli
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Es gibt noch eine aktuellere EG-Richtlinie, die alles noch mehr vereinheitlicht. Aber auch hieraus geht nur hervor, wie die Kontrolleuchten beschaffen sein müssen, wenn sie verbaut sind. Es geht nicht daraus hervor, welche vorhanden sein müssen.
 

dridders

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Weil man das ja auch nicht so sagen kann. Ich kann ja nicht eine ESP-Leuchte fordern wenn kein ESP drin ist. Ich möchte aber auch nicht in deiner Haut stecken wenn du einen Berg runter rast, die Bremsen versagen und alles nur weil du nicht die Warnfunzel sehen konntest. Grob gesagt sind die Warnleuchten Teil der zugehörigen Sicherheitseinrichtung, und jegliche Veränderung daran braucht dann wohl entweder eine ABE oder eine Abnahme. Und das die jemand erteilt halte ich für unwahrscheinlich wenn es um Sachen wie Bremse, ESP, Airbags,.. geht. Sachen die rein dich betreffen wie Öldruck und Ladekontrolle oder auch ASR mögen evtl. ohne Probleme entfernbar sein, das würde ich aber aus eigenem Interesse bei Ladekontrolle und Öldruck sein lassen. Kurz gesagt: eigentlich jede Funzel da hat ihren Sinn und sollte ihn wohl auch behalten.
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Original von dridders
Weil man das ja auch nicht so sagen kann. Ich kann ja nicht eine ESP-Leuchte fordern wenn kein ESP drin ist. Ich möchte aber auch nicht in deiner Haut stecken wenn du einen Berg runter rast, die Bremsen versagen und alles nur weil du nicht die Warnfunzel sehen konntest. Grob gesagt sind die Warnleuchten Teil der zugehörigen Sicherheitseinrichtung, und jegliche Veränderung daran braucht dann wohl entweder eine ABE oder eine Abnahme. Und das die jemand erteilt halte ich für unwahrscheinlich wenn es um Sachen wie Bremse, ESP, Airbags,.. geht. Sachen die rein dich betreffen wie Öldruck und Ladekontrolle oder auch ASR mögen evtl. ohne Probleme entfernbar sein, das würde ich aber aus eigenem Interesse bei Ladekontrolle und Öldruck sein lassen. Kurz gesagt: eigentlich jede Funzel da hat ihren Sinn und sollte ihn wohl auch behalten.

Hi,

ich habe nicht danach gefragt, was sinnvoll ist, sondern danach, was lt. Gesetz sein muss.

Viele Grüsse

Sebastian
 
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