Was sagt der TÜV zu schwarzen Scheinwerfern?

pum82

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Moin Freunde! Sagt mal, war jemand schonmal direkt mit den bei ebay erhältlichen schwarzen Scheinwerfern beim TÜV? Sagen die da was?
 
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MucCowboy

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Klar sagen die was :)

Und zwar: "Wo ist die ABE?"
Oder "Wo ist das lichttechnische Gutachten?"
Oder gleich "Auf Wiedersehen."

Scheinwerfer sind als lichttechnische Einrichtungen am Fahrzeug genau in der Fahrzeug-ABE spezifiziert. Jede Änderung daran braucht eine eigene ABE oder sonstige Zulassung (z.B. per Einzelgutachten), um nicht die ganze Fahrzeug-ABE unwirksam werden zu lassen. Irgendein E-Zeichen oder anderes Prüfzeichen genügt nicht, das bestätigt nur die Qualität des Materials ansich, nicht aber ob es an genau diesem Fahrzeug verwendet werden darf. Also lass besser die Finger vor irgendwelchen Ebay-Klamotten, die genau diese geforderten Zertifikate nicht mitbringen.

Grüße
Uli
 

McBech

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Ich hab mal nen TÜV'ler deshalb befragt. Der meinte daß es nicht zulässig ist da der lackierte Teil zum Reflektor gehört.
 

pum82

Foren Ass
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Original von McBech
Ich hab mal nen TÜV'ler deshalb befragt. Der meinte daß es nicht zulässig ist da der lackierte Teil zum Reflektor gehört.

Aber eigentlich ist der eigentliche Reflektor nicht lackiert. ?( Und viele neuere Autos haben diese schwarzen Scheinwerfer ja auch schon ab Werk verbaut. Zum Beispiel beim Opel Astra hab ich das mal gesehen. Deswegen würde ich gern mal jemanden haben wollen der sich mal direkt bei der HU mit solchen Scheinwerfern vorgestellt hat. Originalscheinwerfer sinds ja, eben nur nachträglich lackiert. Ich denke mal es geht darum dass sie dazu geöffnet wurden.
 

Mikie1980

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Original von MucCowboy
Klar sagen die was :)

Und zwar: "Wo ist die ABE?"
Oder "Wo ist das lichttechnische Gutachten?"
Oder gleich "Auf Wiedersehen."

Besser hätte ich es auch nicht schreiben können :wand :comp1:

Du schreibst ja auch "nachträglich lackiert", daher erübrigt sich alles Weitere, erloschene ABE und ab in den Müll oder nen Deppen bei Ebay suchen, ders kauft ...
 

einzeller

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[/quote]

Aber eigentlich ist der eigentliche Reflektor nicht lackiert.[/quote]

So isses auch, aber wenn Du an ´nen blöden kommst läßt der Dich direkt wieder abtreten.....

Das Ergebnis / was rauskommt, wenn sich einer mit Schwarzen Scheinis zur HU vorstellt, täte mich auch interessieren....wobei ich halt denke wie oben geschrieben....

Gruß Ronny
 

Mick

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Und zwar: "Wo ist die ABE?"
Oder "Wo ist das lichttechnische Gutachten?"
Oder gleich "Auf Wiedersehen."

Das kann ich so nicht unkommentiert lassen: Sämtliche lichttechnische Bauteile am Fahrzeug benötigen ein E-Prüfzeichen und desweiteren ein Kennzeichen für die Art und Weise ihrer Ausführung (z.B. Abblendlicht, Fernlicht, Blinker etc. pp.). Verfügt ein lichttechnisches Bauteil über diese beiden Markierungen, dann ist es als solches zulässig und benötigt folglich auch weder eine ABE, noch ein lichttechnisches Gutachten.

Wird ein solches Bauteil der Kennzeichnung folgend bestimmungsgemäß eingebaut und in Betrieb gesetzt, bedarf es weder einer technischen Überprüfung, noch irgend einer Abnahme. Ob das Bauteil an diesem oder jenem Fahrzeug verwendet werden darf oder nicht, ist nirgends festgeschrieben, da die Richtlinien für Einbau und Verwendung von lichttechnischen Anlagen hersteller-u. modellübergreifend feststehen und nicht für jedes Fahrzeug einzeln neu definiert werden.
Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, so sind z.B. die neuen LED-Hauptscheinwerfer, wie sie u.a. am Audi R8 oder zukünftig an verschiedenen Lexus Modellen erhältlich sein werden über eine Sondergenehmigung zugelassen worden, die wiederum deren Verwendung bisher nur an den genannten Fahrzeugen zuläßt.

Richtig ist hingegen die Aussage, dass die ABE der genannten Bauteile mit einer Modifikation der selben (z.B. durch schwarz lackieren der Reflektoren) hinfällig ist und die Verwendung der Teile im öffentlichen Strassenverkehr somit illegal ist.

MfG
Mick
 
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MucCowboy

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Original von McBech
Original von pum82
Aber eigentlich ist der eigentliche Reflektor nicht lackiert.
Laut seiner Aussage gehört das lackierte Bauteil eben doch zum Reflektor.
Ist eigentlich ziemlich gleichgültig, denn die Scheinwerfer im unveränderten Originalzustand für das Fahrzeug zugelassen und nicht anders. Wird innen oder außen irgendwas gemacht, das z.B. die Helligkeit, Brechung oder Streuung des Lichts verändert, ist die Zulassung hinfällig. Ganz einfach.

Und Auftragen irgendeiner Substanz auf die Vorderfläche beeinflusst das Licht in jedem Fall. Lacke z.B. neigen gerne zum Licht-Brechen oder Spiegeln. Also wird das Licht definitiv verändert. Im Zweifelsfall musst DU dem TÜV beweisen, dass es NICHT so ist. Eben per Gutachten oder sowas.

Das Ergebnis / was rauskommt, wenn sich einer mit Schwarzen Scheinis zur HU vorstellt, täte mich auch interessieren....
Das Geld kann man sich sparen, z.B. indem man hier im Forum liest :happy:

Grüße
Uli
 

pum82

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Hmm, na mal sehen. Im Mai muss ich zur HU, da stell ich mich mal mit den schwarzen vor. Ich kann ja die Originalen Scheinwerfer vorsichtshalber mitnehmen :D
 
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Melanie W.

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Original von pum82
Hmm, na mal sehen. Im Mai muss ich zur HU, da stell ich mich mal mit den schwarzen vor. Ich kann ja die Originalen Scheinwerfer vorsichtshalber mitnehmen :D


die werden rein garnichts dazu sagen! weil die das noch nichtmal merken! es sei denn du hast wirklich die refklektoren lackiert! die werden ganz normal dein licht prüfen, den blinker prüfen und das wars!
 

pum82

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Das klingt ja schonmal ganz gut. Mal sehen ob es sich bewahrheitet. Nein, die Reflektoren sind nicht lackiert, es sieht sehr professionell wie bei denen aus die es ab Werk verbaut haben.
 
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Melanie W.

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Original von pum82
Das klingt ja schonmal ganz gut. Mal sehen ob es sich bewahrheitet. Nein, die Reflektoren sind nicht lackiert, es sieht sehr professionell wie bei denen aus die es ab Werk verbaut haben.

garantieren kann ich das natürlich nicht, kommt letztendlich auch immer auf den jeweiligen prüfer an! aber im normalfall sagen die dazu nichts...eben weil es heutzutage sehr viele serienmässig haben! da fällt das nicht mehr auf....
 
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Kombifahrer

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das es nem tüver nicht auffällt kann ja passieren, aber wa ist nach nem unfall. nen gutachter hat mehr zeit und sucht die fehler...
 

HAL-J586

Kaiser
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Original von pum82
Hmm, na mal sehen. Im Mai muss ich zur HU, da stell ich mich mal mit den schwarzen vor. Ich kann ja die Originalen Scheinwerfer vorsichtshalber mitnehmen :D

genau das ist das Problem. Der Prüfer begutachtet den augenblicklichen Zustand des Fahrzeugs. Er weiss ja nicht was Du 10 min. nach der Prüfung alles veränderst. Selbst wenn es dem Prüfer nicht auffällt, legal ist es deshalb noch immer nicht.
Die Scheinwerfer erhalten eine ABE als komplette Baugruppe. Auch die Art der Lampen gehört zur ABE. Egal welches Teil verändert wird, die ABE erlischt.
Es obliegt dem Fahrzeughalter/Fahrzeugführer für ein Zugelassenes Fahrzeug zu sorgen. Auch wenn Du durch die HU und zig Verkehrskontrollen kommst, es giebt keine Garantie das Du auch durch die nächste Kontrolle komst. Wenn es zu einem schweren Unfall kommt und ein Gutachter dahinter kommt hast Du ganz schlechte Karten. Egal wie gut die Scheinwerfer gemacht wurden. Bei einer scharfen Kontrolle kann Dein Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt werden.
Nun musst Du selbst entscheiden ob es sich dafür lohnt.

MfG

Andreas
 

pum82

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Hi Leute, heut war es endlich (wiedermal) soweit. Ich bin mit dem Mondi und den schwarzen Scheinwerfern beim TÜV vorgefahren. Und was soll ich sagen, ohne Mängel Plakette bekommen :applaus :bier:"Tip-top", hatter gesagt :)
 

Blackpanther

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mein ST ist erst im September Tüvfällig....der hat auch schwarze Scheinis....

CIMG3910.JPG


es fällt auch den meisten Prüfern nicht auf, weil andere Marken auch lackierte Scheinwerfer haben...

der Pi**gelbe Honda Jazz meines Vaters auch....

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