Verwarnung, Inhalt und Verjährung

mondeo901

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Hallo liebes Forum.
Mal gucken, was ihr so wisst. Ich habe ein Verwarnungsgeldbescheid erhalten, der über den Tatort "zweifelhafte" Angaben enthält.
Soll also heissen, das ich in einer bestimmten Ortschaft 6 km/h zu schnell gefahren bin, eine genaue Bezeichnung der Stelle fehlt.
Meine Frage: Muss diese Stelle genau bezeichnet werden???? Wann verjährt die Forderung der Verwarnungsgeldstelle?? Hab da was von drei Monaten gehört. Wenn mir jetzt also nach über drei Monaten eine Forderung zugestellt wird, die alle Angaben enthält, ist diese also verjährt ????

schönes Wochenende
 

Prowler

Lebende Legende
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3 Monate ist schon richtig, aber...

Eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit „verjährt“ (sog. Verfolgungsverjährung) gem. § 26 Abs. 3 StVG innerhalb von 3 Monaten (abweichend von § 31 Abs.2 Nr. 4 OWiG [= Ordnungswidrigkeitengesetz]) ab Begehung der Tat, solange wegen der Ordnungswidrigkeit weder ein Bußgeldbescheid erlassen, noch öffentliche Klage erhoben wurde.

und ein Bußgeldbescheid wurde ja offensichtlich erlassen...

Steht da den gar nix weiter?!? kein KM oder Haus Nr. oder dergelichen...dann isses natürlich sonne sache, da man es ja selbst nicht nachvollziehen kann war es inner 30er, 50er oder 60er zone...
 

mondeo901

König
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Hi,
die Strasse steht schon da,ist aber ca 1,5 bis 2 km lang, sodass die Stelle nicht zugeordnet werden kann. Z.B. ist die "Sichtweise/Rechtslage" der Justiz 5m hinterm Ortsschild anders als mitten im Ort. Ausserdem bin ich mir auch nicht bewusst, schneller als erlaubt gefahren zu sein.
Ich habe den Fragebogen wahrheitsgemäss beantwortet, auch mit dem Hinweis, das ich die Stelle nicht zuordnern kann, weil ebends die genaue Lagebezeichnung fehlt.
Muss den die genaue Stelle angegeben werden oder reicht einfach die Anschuldigung, in Musterstadt in der Hauptstrasse zu schnell gefahren zu sein????
 

Baumschubser

Megaposter
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Ich kenne das auch so, dass eine genaue Ortsbezeichnung dabei stand bei meinen bisherigen Zielfotos. Entweder eine Hausnummer oder der jeweilige Kilometerstein auf der Autobahn.

Aber lohnt es sich, wegen 6km/h echt, statt das Verwarngeld zu zahlen, einen wesentlich teureren Bußgeldbescheid in Kauf zu nehmen? Du musst doch wissen, ob du zu der angegebenen Zeit am Ort gewesen sein kannst. Bei der kleinen Überschreitung sind doch höchstens 15€ zu zahlen.
 

mondeo901

König
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Original von Baumschubser
Ich kenne das auch so, dass eine genaue Ortsbezeichnung dabei stand bei meinen bisherigen Zielfotos. Entweder eine Hausnummer oder der jeweilige Kilometerstein auf der Autobahn.

Aber lohnt es sich, wegen 6km/h echt, statt das Verwarngeld zu zahlen, einen wesentlich teureren Bußgeldbescheid in Kauf zu nehmen? Du musst doch wissen, ob du zu der angegebenen Zeit am Ort gewesen sein kannst. Bei der kleinen Überschreitung sind doch höchstens 15€ zu zahlen.

Höchstens 15€ sind auch viel Geld. Zudem bin ich nicht schneller gefahren.....
Aber das sagen ja alle. Ich bin so einer, der sich gerne wehrt, wenn es eine Möglichkeit gibt, weil ich diese Wegelagerei zum :kotz: :kotz:finde.
Da wo es passt, gerne. Aber die Burschen stehen da, wo es am meisten Kohle bringt.
 

RalfCux

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Moin,

du schreibst das du einen Fragebogen beantwortet hast. Das dürfte wohl ein Anhörungsbogen gewesen sein?! Ich dachte eigentlich, das dieser nur verschickt wird, wenn ein Bußgeld ansteht. Jedenfalls unterbricht dieser Bogen die 3 Monate Verjährungsfrist.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von mondeo901
Zudem bin ich nicht schneller gefahren.....
Aber das sagen ja alle.

zustimm!

Original von mondeo901
Höchstens 15€ sind auch viel Geld.
.....
Ich bin so einer, der sich gerne wehrt, wenn es eine Möglichkeit gibt, weil ich diese Wegelagerei zum :kotz: :kotz:finde.

Klar, 15€ haben und nicht haben sind bereits 30€! Und ja, es ist (für Jeden mehr oder weniger) viel Geld!

Man sollte aber auch wissen wofür man "kämpft"! Und dafür ist es wie "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen". Und am Ende wirst Du noch "Perlen vor die Säue" geworfen haben, weil Du verlieren wirst!
 

nafnaf73

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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hast du auf dem Verwarnungsbescheid einen Einspruch gegen die Verwarnung erhoben?? Wenn ja, wird das ganze jetzt zur Bußgeldsache und es kommt nun noch eine Bearbeitungsgebühr obendrauf, irgendwas zwischen 20 und 30 Euro. Und das wegen 15 Euro Verwarungsgeld, respekt.
 

mondeo901

König
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Original von nafnaf73
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hast du auf dem Verwarnungsbescheid einen Einspruch gegen die Verwarnung erhoben?? Wenn ja, wird das ganze jetzt zur Bußgeldsache und es kommt nun noch eine Bearbeitungsgebühr obendrauf, irgendwas zwischen 20 und 30 Euro. Und das wegen 15 Euro Verwarungsgeld, respekt.

Ja, das ist völlig korrekt wiedergegeben. Aber mir geht es hier ums Recht !!!!
Lassen wir mal den Betrag von 15€ ausserhalb der Diskussion. Und wenn man mir ein Verwarnungsbescheid sendet, muss man mir Gelegenheit geben, den Gegenbeweis anzutreten. Dieses kann ggf. durch einen Gutachter geschehen, welcher ggf. widerlegt, das die Messung korrekt war. Dazu muss aber bekannt sein, wo die Messung stattgefunden hat. Da dieses im Verwarnungsgeldbescheid nicht angegeben ist, ist aus meiner Sicht dieser Bescheid unwirksam. Wenn aufgrund des Einspruches ein Bußgeldbescheid oder ein ordentlicher Verwarnungsbescheid geschickt wird, läuft am 27.1.08 die Dreimonatsfrist ab und die Sache ist verjährt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden
 

sportquax

Haudegen
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Original von mondeo901
Ja, das ist völlig korrekt wiedergegeben. Aber mir geht es hier ums Recht !!!!
Da dieses im Verwarnungsgeldbescheid nicht angegeben ist, ist aus meiner Sicht dieser Bescheid unwirksam. Wenn aufgrund des Einspruches ein Bußgeldbescheid oder ein ordentlicher Verwarnungsbescheid geschickt wird, läuft am 27.1.08 die Dreimonatsfrist ab und die Sache ist verjährt.

Nabend,

unwirksam ist er nicht, auch nicht nichtig, da der Verwaltungsakt (VA)von der zuständigen Behörde auf Grundlage bestehender Gesetze erlassen wurde. Eventl. ist er nicht ausreichend begründet, die Begründung kann aber jederzeit wirksam nachgeholt werden. Du hast natürlich Anspruch auf eine vollständige Begründung, deshalb sollte die entsprechend nachgeholt werden, ohne dass daraus gleich ein Bußgeldbescheid wird. Dagegen würde ich mich eventl. wehren, aber ob der ganze Aufwand lohnt, mußt Du entscheiden.

Gruß Lars
 

mondeo901

König
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So, ich hab mich nicht verschlechtert

So: Bußgeldbescheid ist gekommen. Einspruch über RA. Messprotokolle und sonstiges Zeug in Ordnung. Verwarnung ist Rechtswirksam. ich zahle also nur die 15€. Den Unterschiedsbetrag Verwarnungsgeld/Bußgeldbescheid sind Verwaltungsgebühren und die trägt meine Rechtschutzversicherung.

Es ist nach Auskunft des RA so, das man in der Verwarnung den Tatort nciht genau beschreiben muss. Wenn man als Beschuldigter seine Unschuld beweisen will, dann nur über RA. Und die Kosten trägt man dann selber.
Und darauf bauen die Ordnungsbehörden, der Beschuldigte zahlt aus Angst vor höheren Kosten. Und das im Rechtsstaat.
Aus meiner Sicht wird hier der Tatbestand der Nötigung ausgeführt.
 

snakejake

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So ich weiss ist was älter der Thread ABER habe ein ähnliches Thema:

Ich bin exakt heute vor 3 Monaten mit dem Firmenwagen geblitzt worden, und der Wachtmeister meinte nur POST KOMMT!!

ABER bis heute ist bei mir nichts angekommen und somit wäre es ja morgen verjährt, ABER nun meine Frage!

Was ist wenn die Sache in zwischen bei der Firma eingegangen ist und diese OHNE mein Wissen meine Daten weiter gegeben haben!!

( ich weiss das wäre gegen den Datenschutz, ist aber bei uns schon vorgekommen )

gilt in dem Fall das Eintreffen der Sache bei der Firma oder bei mir??????
 

Sylvester23

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Also es gilt immer nur das Eintreffen beim Fahrer. Es gibt in Dt. keine Halterhaftung. Deshalb klappt es ja auch mind. 1x mit der Angabe "Fahrer unbekannt". Es kann , muß aber nicht, dass dann ein Fahrtenbuch verängt wird. Ich hab es vor Jahren 2x durchgezogen und kein Fahrtenbuch.

Deine Firma wird natürlich interessiert dran sein, die Kosten wieder zu bekommen. Bei kleineren Überschreitung zahlen die meißten Firmen und holen sich das Geld wieder.Bei allem härteren bzw. grösseren Übertretungen wird meines Wissens eh erst ein Anhörung gemacht, vor Verhängung des Bußgeldes. Und da werden sie sich schnell an dich wenden.

Wobei ich bisher bei allen Firmenwagen automatisch Fahrtenbuch führen mußte.
 

dridders

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Datenschutz? Haeh? Na dann stell dich mal vor den Richter und erzaehl dem das du aus Datenschutzgruenden leider die Aussage verweigerst. Die Firma ist wie jede Privatperson verpflichtet hier Auskunft zu erteilen und den Fahrer zu nennen. Gerade bei einer Firma wird auch davon ausgegangen das diese weiss wer den Wagen gefahren ist, wenn nicht hat die wohl ganz schnell ein Fahrtenbuch am Hals, was sie vielfach eh fuehren muss fuer Finanzamt etc.
 

gruffti

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...im übrigen gilt nicht das Eintreffen beim Fahrer/Halter sondern das Ausstelldatums des Bussgeldbescheides. Das dies so ist, habe ich amtlich (Prozess verloren, siehe weiter oben)...
 

Sylvester23

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Original von gruffti
...im übrigen gilt nicht das Eintreffen beim Fahrer/Halter sondern das Ausstelldatums des Bussgeldbescheides. Das dies so ist, habe ich amtlich (Prozess verloren, siehe weiter oben)...

Stimmt Ausstelldatum, aber es muss auf den Fahrer lauten, wenn das nicht gleich Halter ist.
 

snakejake

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Original von dridders
Datenschutz? Haeh? Na dann stell dich mal vor den Richter und erzaehl dem das du aus Datenschutzgruenden leider die Aussage verweigerst. Die Firma ist wie jede Privatperson verpflichtet hier Auskunft zu erteilen und den Fahrer zu nennen. Gerade bei einer Firma wird auch davon ausgegangen das diese weiss wer den Wagen gefahren ist, wenn nicht hat die wohl ganz schnell ein Fahrtenbuch am Hals, was sie vielfach eh fuehren muss fuer Finanzamt etc.


Mein lieber Daniel, schon mal wieder einen Geistigen Erguss aus deiner Ecke zu lesen!!

ABER ich muss dich enttäuschen, es ist eine Verletzung der Datenschutzbestimmung wenn die Firma EINFACH die Fahrerdaten weitergibt!!

Die Firma darf dem Fahrer ( bei uns ganz leicht über das Fahrtenbuch zu ermitteln ) die Anfrage der Polizei vorlegen und MUSS ihm dann mitteilen das sie angehalten worden sind die Daten frei zu geben!!

ERST dann DARF die Firma MEINE oder evtl. auch DEINE Daten weiter geben!!

Vertrau mir einfach wir haben alles 6 Monate Datenschutzlehrgänge!!
Z.B. darfst du einem Arbeitgeber auch verbieten eine Schufaeinsicht zu halten BZW. eine Schufaeinsicht Ihm zur Ansicht vorzulegen, da es DEIN RECHT auf unversehrtheit deiner Daten verletzt! ( Unser Betriebsrat, führt gerade einen Musterprozess beim Arbeitsgericht )
 

dridders

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Was bitte soll eine Schufaeinsicht mit einer Strafsache gegen dich zu tun haben? Wohl null komma nichts. Natürlich hat mein AG kein Recht eine Schufaauskunft über mich einzuholen, erstrecht ohne mein Einverständnis, was sollte ihn das auch angehen? Die Ermittlungen in einem Strafverfahren sind aber wohl dezent anders. Entweder taugen eure Leergänge also nichts, oder...
Was soll denn bitte geschehen, wenn du dein Einverständnis nicht gibst? Meinst du dann heissts einfach "ja, ok, alles klar, war einer unserer Fahrer, wer dürfen wir nicht sagen"? Am besten dann gleich noch einen am Unfallort plattgewalzt und abgehauen. Ups, wir wissen zwar wer das war, aber der will nicht das sie das wissen. Müssen sie doch verstehen, der mag keine gesiebte Luft. Da können wir ihnen das leider nicht verraten.
Hier gehts nicht darum das die Einblick in deine Personalakte bekommen sollen, dein Gehalt erfahren wollen oder sonstiges.
 

snakejake

Kaiser
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Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun RICHTIG es sollte nur als Beispiel dienen!!

Und ich muss meinem Arbeitgeber keine Erlaubnis geben, ABER er muss mich in Kenntnis setzen!!

ABER ich habe ja die Antworten bekommen die ich brauchte, und haba KEINE LUST mal WIEDER mit Dir zu diskutieren als wenn es kein morgen gäbe nur weil Du mal wieder nicht verstehst das sich etwas Deinem Wissen entzieht bzw. du es nicht kapieren willst!!

Also lassen wir das hier mal sein, und ich DANKE allen die mir, mit ihren konstruktiven Antworten helfen konnten!!!
 

dridders

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dich informieren ist wohl etwas völlig anderes. Du hast oben behauptet dein Arbeitgeber dürfte die Information nicht ohne dein Einverständnis heraus geben. Ob er dich informieren muss weiss ich nicht, schaden kanns nicht, mit Datenschutz hats nichts zu tun und das er zur Herausgabe deiner Daten verpflichtet ist scheinen wir uns ja jetzt einig zu sein.
 
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