mondeo901
König
Hallo liebes Forum.
Mal gucken, was ihr so wisst. Ich habe ein Verwarnungsgeldbescheid erhalten, der über den Tatort "zweifelhafte" Angaben enthält.
Soll also heissen, das ich in einer bestimmten Ortschaft 6 km/h zu schnell gefahren bin, eine genaue Bezeichnung der Stelle fehlt.
Meine Frage: Muss diese Stelle genau bezeichnet werden???? Wann verjährt die Forderung der Verwarnungsgeldstelle?? Hab da was von drei Monaten gehört. Wenn mir jetzt also nach über drei Monaten eine Forderung zugestellt wird, die alle Angaben enthält, ist diese also verjährt ????
schönes Wochenende
Mal gucken, was ihr so wisst. Ich habe ein Verwarnungsgeldbescheid erhalten, der über den Tatort "zweifelhafte" Angaben enthält.
Soll also heissen, das ich in einer bestimmten Ortschaft 6 km/h zu schnell gefahren bin, eine genaue Bezeichnung der Stelle fehlt.
Meine Frage: Muss diese Stelle genau bezeichnet werden???? Wann verjährt die Forderung der Verwarnungsgeldstelle?? Hab da was von drei Monaten gehört. Wenn mir jetzt also nach über drei Monaten eine Forderung zugestellt wird, die alle Angaben enthält, ist diese also verjährt ????
schönes Wochenende