Verkauf von Teilen mit Hinweis "mit Materialgutachten" nicht mehr zulässig

MK6Zetec

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OLG Düsseldorf, AZ. 20 U 175/04

Wer Autozubehörteile verkauft, darf diese künftig nicht mehr mit dem Hinweis "mit Materialgutachten" anbieten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil entschieden (AZ. 20 U 175/04). Der Hinweis "mit Materialgutachten" sei irreführend, da er beim Kunden den Eindruck erwecken könnte, es handele sich um "Teilegutachten", die für den Erhalt der Betriebserlaubnis erforderlich seien, teilte das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit.

Zum Rechtsstreit hatten die Angebote eines Verkäufers geführt, der über Ebay verschiedene Autoteile – unter anderem Seitenschweller und Stoßstangen – mit der Bezeichnung "mit Materialgutachten" offeriert hatte. Der An- bzw. Einbau dieser Teile in ein Kraftfahrzeug führte jedoch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn ein so genanntes "Teilegutachten" eines technischen Dienstes vorliegt und der An- bzw. Einbau unverzüglich von einem Sachverständigen abgenommen wird.

Materialgutachten sind jedoch keine "Teilegutachten" im Sinne der StVZO, sondern für Hersteller von Autoteilen bestimmt und für einen Käufer ohne wesentliche Bedeutung. Um solche Missverständnisse künftig auszuschließen, muss laut Urteil nun bei der Bewerbung von Autoteilen grundsätzlich auf die Formulierung "mit Materialgutachten" verzichtet werden.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
ein guter hinweis! auch in hinsicht auf die bevorstehende "motorshow" in essen.

das wurde letztens in der "sportcars" auch so angeführt. bisher war es ja gängige praxis, mit dem "materialgutachten" und einzelabnahme beim haustüv die billigspoiler einzutragen. rechtlich ist es aber wohl so, dass das "materialgutachten" nur die vorstufe zur erlangung eines "teilegutachtens" ist. das erklärt auch die preisunterschiede bei spoilerkits. ein kit mit "teilegutachten" muss ja, insbesondere bei kleinserien, teurer sein.
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Das ist ja ein Ding. Es bewahrheitet sich wieder einmal der Spruch "Wer billig kauft, kauft teuer". :idee
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Wer lesen kann (und ein wenig denken dazu) ist im Vorteil, denn eigentlich ist es ja klar wie Kloßbrühe:

Teilegutachten beschreiben die Eignung des Teils, also des Bauteils, dass man an- oder eingebaut hat. Und das will der TÜV sehen.

Materialgutachten beschreiben die Eignung des Materials, aus dem das Teil gefertigt wurde, nicht das Teil selber.

Der Stahl oder der Kunststoff, aus dem ein bestimmtes Teil hergestellt wurde, mag sich ja theoretisch wunderbar für Kfz-Teile eignen, aber wenn Form, Steifigkeit oder sonstwas des daraus hergestellten Teils nicht verkehrssicher sind, ist nix mit Eintragung.

"Materialgutachten" ist also Augenwischerei, um gutgläubige Käufer zu locken. Und genau vor diesen "Trick" hat das Urteil einen Riegel geschoben. Meine Zustimmung!

@Maik: "/04" ist meist das Jahr der Klageeinreichung. Nicht selten dass Zivilprozesse so lange bis zum Urteil brauchen.

Grüße
Uli
 

T.Held

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Also wenn ich eBay durchforste könnte man meinen die Bezeichnung "Teilegutachten" hätte man untersagt....... :idee :ausheck

Gut, eigentlich kann ja jeder lesen der bei eBay angemeldet ist und kann Material- von Teilegutachten unterscheiden. ;) Außer natürlich die, die mit irgendwelchen Gutachten noch nix zu tun hatten und durch Unwissenheit die Teile dranklatschen.

Machen sich die Verkäufer eigentlich irgendwie strafbar? ?(

Und dieser Spruch gehört doch auch verboten, oder?
Die Lieferung erfolgt inkl. TÜV-Teilegutachten in Vorbereitung
Ich verstehe das so, daß bei Auslieferung KEIN Gutachten dabei ist.......und es irgendwann noch eins dafür gibt, oder vielleicht auch nicht..... ?(

Oder:
TÜV-Materialgutachten
:mua
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Thomas,

Original von T.Held
Also wenn ich eBay durchforste könnte man meinen die Bezeichnung "Teilegutachten" hätte man untersagt
Klar, weil die sind aufwändig und teuer zu bekommen, das lohnt sich nur bei größeren Stückzahlen wie sie die meisten Ebay-Verzocker so anbieten.

Original von T.Held
Machen sich die Verkäufer eigentlich irgendwie strafbar?
Ich denke nicht, denn Du kannst anbieten was Du willst, solange die Beschreibung auf das Produkt passt. Du musst es ja nicht kaufen ;)

Original von T.Held
Und dieser Spruch gehört doch auch verboten, oder?
Die Lieferung erfolgt inkl. TÜV-Teilegutachten in Vorbereitung
Ich verstehe das so, daß bei Auslieferung KEIN Gutachten dabei ist.......und es irgendwann noch eins dafür gibt, oder vielleicht auch nicht..... ?(
Wohl nur ein Zettel, auf dem steht, dass ein entsprechendes Teilegutachten beim TÜV beantragt wurde. Aber erstens gibt es für dieses Teil derzeit KEIN Gutachen, und zweitens: wie willst Du als Käufer wissen ob es jemals eines geben wird - selbst ob das Gutachten auch wirklich in Auftrag gegeben wurde oder nicht :wow Verboten ist der Satz nicht, nur absolut wertlos.

Grüße
Uli
 
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