mr_vicetti
Grünschnabel
- Registriert
- 29 Dezember 2008
- Beiträge
- 17
Hallo. Ich habe für mein Tagfahrlicht-Projekt die Kabelbrücke aus folgendem Thread umgesetzt: Mondeo MK3 (2000 - 2007) Pinbelegung Lichtschalter - Mondeo - Fordboard (3.Beitrag). Nun habe ich festgestellt, dass
sich die Scheinwerfer bei Zündung ein nicht mit der
Leuchtweitenregulierung verstellen lassen, dazu muss ich erst den
Lichtschalter einschalten, damit das geht. Stört mich zwar nicht
großartig, meine Frage ist nur ob der TÜV das so toleriert? Wohl kaum
oder?
Mein Auto:
Ford Mondeo mk3 Trend, B5Y, Bj. 2005, 92 kW, Benzin, Schaltgetriebe, Normale Halogenscheinwerfer ohne Lichtautomatik o.ä.
sich die Scheinwerfer bei Zündung ein nicht mit der
Leuchtweitenregulierung verstellen lassen, dazu muss ich erst den
Lichtschalter einschalten, damit das geht. Stört mich zwar nicht
großartig, meine Frage ist nur ob der TÜV das so toleriert? Wohl kaum
oder?
Mein Auto:
Ford Mondeo mk3 Trend, B5Y, Bj. 2005, 92 kW, Benzin, Schaltgetriebe, Normale Halogenscheinwerfer ohne Lichtautomatik o.ä.