Spoilerschaden durch "Ackerklumpen"

Bad-Focus

König
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Moin

Es ist ja mal wieder die Zeit wo die Landwirte ihre Felder flügen...
Und natürlich vollgesifft über die Landstraße fahren ...
dabei alles möglich an Erdhaufen aufer Straße verteilen und nichtmal etwas sauber machen...

Zum teil auch mehrer cm-dicke Erdklumpen.
Und bei den aktuellen Temperaturen morgens/nachts sind diese steinhart gefroren...

Was ist dann eigendlich rechtlich , wenn so ein Erdklumpen den Spoiler zerstört ?

Muss der Landwirt für den Schaden aufkommen , wenn zb. der Klumpen nachweißlich (anhand der fahrspur) von seinem Acker kommt ?

Oder hat der Autofahrer dann Pech gehabt ?

Frag mich das seit heut nachmittag , wo ich über so nen Klumpen rüber musste (gegenverkehr sei dank) :motz
zum glück war der noch "weich" und hat sich dezent halbiert auf mein spoilerschwert gelegt... :wut
 

Siggmaster

Foren Gott
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Soweit ich weiss muss er dafür haften, sonst könnte ja jeder irgendwas auf die Strasse legen. Aber dann müsste auch jede Gemeinde oder der Staat bezahlen wenn ein Ast vom Baum neben der Strasse fällt und du darüber fährst ?( Kenne keine Rechtsurteile dazu, würde mich auch mal interessieren wer da bezahlt.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
da bekommst du normalerweise nix. jeder muss so fahren das er hindernissen ausweichen kann. ich hatte mal aus neugier die polizei angerufen als es auf der bahn unter meinem auto geknallt hatte und auf dem kurz dahinter liegenden rastplatz noch jemand stand der seinen unterboden soweit möglich kontrollierte.
 

Siggmaster

Foren Gott
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Ich hab mir mal den Spoiler gekillt als ich über eine Kuppe gefahren bin und ein Riesenast auf der Strasse lag. Wie soll ich da fahren so dass ich ausweichen kann ?( Und wenn Gegenverkehr kommt ist es sowieso nicht möglich.
Da geht nur selber bezahlen, denn wer sein Auto tieferlegt und nen Spoiler dranbaut ist ja selber Schuld :D blah
 

gruffti

Foren Gott
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...vielleicht versuchst Du es mal mit langsamer fahren....

Stelle Dir vor, anstelle des Astes wäre da ein Kind gewesen...

Pech gehabt oder wie?......
 

Siggmaster

Foren Gott
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Original von gruffti
...vielleicht versuchst Du es mal mit langsamer fahren....

Stelle Dir vor, anstelle des Astes wäre da ein Kind gewesen...

Pech gehabt oder wie?......

Das war mit ca. 80 km/h auf der Landstrasse, wie soll ich da sonst rumfahren ?
Soll ich vorher anhalten, aussteigen und die Strasse hinter der Kuppe inspizieren ?(
 

CougarMaaik

Kaiser
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Nein das sagt ja keiner,aber steht nicht schon in der STVZO das man vorrausschauend fahren soll?Das heisst im Grunde ja nix anderes das du immer mit allem rechnen mußt.
Und wenn du neben einem Acker herfährst mußt du auch damit rechnen das die Traktoren eventuell mal auf die Strasse fahren.
Bei nem Zebrastreifen rechnest du ja auch das vielleicht einer drüber geht.
 

TheLordFord

Eroberer
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Hallo

cougarmaaik und gruffti haben schon recht so in der richtung steht es ja auch in der StVO.
Ich denke mal die meisten von uns fahren halt doch nicht gaaanz so vorausschauend. Nur dann sind wir halt auch selbst schuld wenn etwas passiert.

§ 3 StVO Geschwindigkeit / 06.11.2007
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2 a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
 

Bad-Focus

König
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ja ne is klar ...
ich warte nur noch drauf wenn ihr mal so einen klumpen trefft...
aber wie groß ist schon die chance das ihr mal aufs land kommt blah

mein wagen hat nur -30 federn drin und damit ausreichend bodenfreiheit.
und wenn ich damit trotzdem einen klumpen aufsammel hat das doch nix mit "geschwindigkeit" zu tun...
ebenso , wie gesagt , will ich mal sehn was ihr macht wenn es keinerleih möglichkeiten gibt den klumpen zu umfahren!

und wie ihr selber sagt ist langsam fahren oder ne vollbremsung auch nicht sinn der sache :idee

vorrausschauend fahren mag am tage ja gehn aber nachts ist das auf scheinwerferleuchtweite begrenzt , was grad mal so 25m sind.
da kann ja mal jeder überlegen wie "viel" das bei 70km/h aufer landstraße ist :wow
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
@Bad-Focus:
Lies bitte den oben korrekt zitierten Absatz 1 des StVO-Paragraphen 3 durch, wenn's sein muss laut und vor dem Spiegel. Alles was Du wissen musst steht da drin. Der Rest ist Dein Privatvergnügen.

Original von Bad-Focus
aber wie groß ist schon die chance das ihr mal aufs land kommt ....
ich WOHNE dort. Und ich hab meinen Wagen NICHT tiefergelegt, auch wegen den mitunter schwierigen Straßenverhältnissen. Wer sein Fahrzeug in Richtung Teerbelag trimmt, der muss "auf dem Land" mit sowas rechnen, oder er lässt sich dort einfach nicht blicken :wand

Original von Bad-Focus
ebenso , wie gesagt , will ich mal sehn was ihr macht wenn es keinerleih möglichkeiten gibt den klumpen zu umfahren!
Drüberbrettern, fluchen und selber zahlen - was sonst. Denn dann bist Du unangepasst gefahren. Solange der Landwirt nicht Ladung verliert, kann ihm nichts angehängt werden. Erdklumpen aus seinen Reifenprofilen sind nicht anders zu betrachten wie Steinchen aus den Rillen Deiner Breitbauschlappen. Und dafür musst Du ja auch keinem haftpflichtig sein.

Original von Bad-Focus
und wie ihr selber sagt ist langsam fahren oder ne vollbremsung auch nicht sinn der sache
Kein Kommentar. Siehe &1 StVO.

Grüße
Uli
 

cougarman81

Kaiser
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Original von MucCowboy
Original von Bad-Focus
ebenso , wie gesagt , will ich mal sehn was ihr macht wenn es keinerleih möglichkeiten gibt den klumpen zu umfahren!
Drüberbrettern, fluchen und selber zahlen - was sonst. Denn dann bist Du unangepasst gefahren. Solange der Landwirt nicht Ladung verliert, kann ihm nichts angehängt werden. Erdklumpen aus seinen Reifenprofilen sind nicht anders zu betrachten wie Steinchen aus den Rillen Deiner Breitbauschlappen. Und dafür musst Du ja auch keinem haftpflichtig sein.
Grüße
Uli

Soweit ich weiß kann man das der Versicherung melden wenn man die Nummer von dem vorausfahrenden Auto notiert, welches den Stein das Steinchen verliert und man dadurch einen Steinschlagschaden hat. Das Beweisen sollte dann wieder ein anderes Thema sein.
 

dridders

Superposter
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Natuerlich kann man das melden, naemlich seiner eigenen Versicherung (Teilkasko/Vollkasko). Der Versicherung des vorherfahrenden kannst du das gerne auch melden, die erste Antwort ist "das tut uns aber leid, aber das nennt man Betriebsrisiko", die zweite ist dann maximal noch "lassen sie uns in Ruhe oder wir stellen ihnen die Arbeitszeit in Rechnung". Rechtlichen Anspruch hast du ausschliesslich dann, wenn durch ungesicherte Ladung dein Wagen beschaedigt wurde, nicht wenn ein Fahrzeug Steinchen oder sonstiges von der Strasse hochschleudert. Und es gibt wohl nur sehr wenige PKWs die Kieselsteine transportieren.
 

daniel.S

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natürlich kann´man den Landwirt dafür haftbar machen.

Da das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist..
Verunreinigungen müßen eigendlich immer sofort beseitigt werden, wie nach dem Unfall.
Nur leider hält sich kein Landwirt daran.

Ich habe es bislang nur einmal geschaft nem Landwirt deswegen ein reinzuwürgen..

Gut, der hat dann keine Anzeige bekommen, sondern durft die Rerinigung der Straße durch die Kreisstraßenmeisterei bezahlen.

Ein TIpp.
Bei solchen Sachen immer die Rennleitung rufen.. die kümmern sich dann drum.

PS. Bei uns ist im Herbst-Winter immer die berühmte "Rübenrallye", da liegen dann nicht nur Erdbrocken auf der Straße, sondern auch ganze Zückerrüben..

die zerschlagen dir alles...
 
R

Roadrunner

Gast im Fordboard
Original von Siggmaster
Soweit ich weiss muss er dafür haften, sonst könnte ja jeder irgendwas auf die Strasse legen. Aber dann müsste auch jede Gemeinde oder der Staat bezahlen wenn ein Ast vom Baum neben der Strasse fällt und du darüber fährst ?( Kenne keine Rechtsurteile dazu, würde mich auch mal interessieren wer da bezahlt.

Doch. Die Gemeinde/Stadt bezahlt:

OLG Bb, Az.: 2 U 58/1999

Wenn tote Äste vom Baum aufs Auto fallen, haften an öffentlichen Wegen das Land oder die Gemeinde (Verkehrssicherungspflicht). Die reden sich gern heraus, sie hätten eine Sichtkontrolle durchgeführt. Das reicht nicht immer, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. Ist eine hohe Baumkrone von unten nicht einsehbar, muss ein Hubwagen eingesetzt werden. Sonst haftet das Land für Schäden durch herabfallende Äste.

http://www.autobild.de/scs_arag_urteilsdatenbank_217797.html?urteilsgruppe=Sicherheit&text=

:happy:
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
da geht es aber um herabfallende äste, also um welche, die aufs auto fallen. nicht um welche, die auf der straße liegen.
 
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