Hanyou

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Hab mal eine Frage:

Ein Freund von mir, ist bei Rot über die Ampel gefahren. Das Auto ist auf seinen Opa zugelassen. Nun hat er abgestritten, gefahren zu seien und geschrieben, er wüsste auch nicht wer gefahren ist.
Nun war das Ordnungsamt beim Opa gewesen, um mit dem Foto zu vergleichen, wer gefahren ist. Da der Opa nicht drauf war, gehts jetzt zum nächsten.
Kann man sich davor "drücken"? Bzw. wie geht es weiter, wenn der beschuldigte nicht feststellbar ist? Dann muss doch ein Fahrtenbuch geführt werden, wer aber bekommt dann die Punkte???
 

tlo-style

Haudegen
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hallo,

wenn der fahrer innerhalb von 3 monaten nicht ermittelt werden kann gibt es keine strafe für niemanden.
es kann allerdings schon passieren das dem opa/fahrzeughalter die führung eines fahrtenbuches auferlegt wird.

gruß tlo
 

tlo-style

Haudegen
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hallo,

nicht das ich wüsste!
gegen eine vorladung zum fotovergleich wird man sich nicht wehren können.
aber so wie mein anwalt meinte wird es für die polizei relativ schwierig den fahrer zu ermitteln, wenn dieser nicht im haushalt wohnt oder von nachbarn erkannt wird...
(außer dein kumpel sieht wie der perfekte enkel aus...)
ansonsten einfach mal googeln...

gruß tlo
 

Hanyou

König
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Na wenn das so ist, besten Dank schonmal. Hoffe nur, das er nicht zum Fotovergleich muss. Wenn dann muss er sich nen Bart wachsen lassen und die Haare abrasieren lol
 

Baumschubser

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Original von tlo-style

gegen eine vorladung zum fotovergleich wird man sich nicht wehren können.

Niemand muss zu einer Vorladung bei der Polizei erscheinen!!!!!!!!!!!


Da das im vorliegenden Fall in einer Beschuldigtenvernehmung endet, würde man sich hier ja schon durch das persönliche Erscheinen "geständig zeigen" und Beweise liefern. Also darf man sich nach Kräften drücken. Niemand muss am Ermittlungsverfahren gegen sich selber mitwirken. Wenn die Polizei was will, müssen sie schon den A r s c h heben und sich zum Beschuldigten auf den Weg machen.
 

Hanyou

König
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Original von Baumschubser
Da das im vorliegenden Fall in einer Beschuldigtenvernehmung endet, würde man sich hier ja schon durch das persönliche Erscheinen "geständig zeigen" und Beweise liefern. Also darf man sich nach Kräften drücken. Niemand muss am Ermittlungsverfahren gegen sich selber mitwirken. Wenn die Polizei was will, müssen sie schon den A r s c h heben und sich zum Beschuldigten auf den Weg machen.

gut zu wissen, da ich eh nie zu Hause bin, werden sie ein Problem haben, mich zu finden :mua
 

tlo-style

Haudegen
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hallo,

@ Dompressor: also ich seh es so, solange niemand einen schaden davon getragen hat ist es doch ziemlich egal. außerdem sind sich doch hier alle sich äußernden personen dieses fehlverhaltens bewußt...
und du bist würdest bestimmt auch nicht zur polizei gehen und dich selbst anzeigen weil du als fussgänger bei rot über ne ampel bist. es gäb zwar keine beweise, aber man muß ja den mumm haben zu seinen fehlern zu stehen... ;)

gruß tlo
 

Prowler

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Original von tlo-style
hallo,

@ Dompressor: also ich seh es so, solange niemand einen schaden davon getragen hat ist es doch ziemlich egal. außerdem sind sich doch hier alle sich äußernden personen dieses fehlverhaltens bewußt...
und du bist würdest bestimmt auch nicht zur polizei gehen und dich selbst anzeigen weil du als fussgänger bei rot über ne ampel bist. es gäb zwar keine beweise, aber man muß ja den mumm haben zu seinen fehlern zu stehen... ;)

gruß tlo

Nur das es in diesem Fall einen Beweis gibt ;)
 

ranger

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bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines
Wechsellichtzeichen =4 P =125 Euro= 1 Monat Fahrverbot.

Ist doch günstig :mua, wenn du dich nicht meldest wird sich der Sachverhalt bestimmt nicht ändern.Wenn das vor Gericht kommt kann dasnoch härter kommen ..... ein Bekannter von mir ist den bei so etwas zu einer Geldstrafe vom 500 Euronen verdonnert worden und den Schein darf er bald auch wieder machen in der Fahrschule.

Ich würde mich melden Augen zu und durch blah
 

Baumschubser

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Das "sich nicht melden" und "vor Gericht kommen" sind aber zwei vollkommen verschiedene Geschichten, die du hier durcheinander schmeißt.

Vor Gericht landet sowas, weil dein Bekannter, nachdem er ermittelt wurde, sicher so schlau sein wollte und Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat. Sowas ist dann natürlich nur wenig intelligent, wenn ein feines Beweisfoto da ist. Der Richter legt dann nach eigenem Ermessen die Strafe fest und die kann erheblich höher sein als der Regelsatz.

Wenn du nicht zur Polizei rennst und ganz simpel und einfach den Bußgeldbescheid abwartest (bzw. zuerst mal den Anhörungsbogen), da deine Pflichtangaben machst und wieder wartest, was passiert, wird sich am Regelsatz für den jeweiligen Verstoß nix ändern. Der kommt dann oder er kommt nicht, wenn die Sesselfurzer mal wieder zu langsam waren. So einfach läuft das ab. Da brauchst du absolut nix dazu tun.

Ich will dich natürlich nicht abhalten, sollte es dir mal passieren, dass du geblitzt wirst, mit demütigen Blick zur Polizei zu rennen. Eins ist dann sicher, dass die sich noch tagelang über dich kaputt lachen. :mua :mua :mua
 

ranger

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:fresse ich würde mal sagen lesen bildet, der war in der selben Lage und wurde dann doch Ermittelt ... ich habe ja nicht gesagt das es immer so ist ....aber ihm ist es halt so gegangen :rolleyes:
 

Baumschubser

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Das ist doch Unsinn, was du da schreibst. Eine Ordnungswidrigkeit landet niemals automatisch beim Amtsgericht. Entweder hing da noch mehr dran oder wie schon gesagt ein Widerspruch. Ansonsten würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, nach der dein Bekannter vorm Kadi gelandet ist.
 

ranger

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Borrrr Hammer ich kopier dir das Urteil und schickes dir dann per Mail ...immer diese Ungläubigen *tztz*
 

Baumschubser

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@ranger

Mich interessiert nicht das Urteil, interessant ist, warum die Geschichte beim Amtsgericht gelandet ist. Und da widerspreche ich dir nicht in dem Fakt, dass das passiert ist sondern darin, dass das einfach so passiert ist nach nem simplen Rotlichtverstoß.

Deshalb nochmal: eine normale Ordnungswidrigkeit wird mittels Bußgeldbescheid geahndet (oder Verwarngeld bei Kleinkram), vorm Kadi landen Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren mit Widerspruch.

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/radartips.php

Nur mal so als interessante Lektüre.
 

Hanyou

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Also, zum Gericht kommt es bei mir natürlich nicht. So weit werd ich nicht gehen, aber son Fahrverbot schmerzt. Macht man halt nur einmal.

Zu Gericht kommt es erst, wenn man Wiedersprüche nicht geltend macht bzw. den Schriftverkehr ignoriert. Sobald man Schriftverkehr hat, zieht sich alles in die Länge, aber es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
 

Baumschubser

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So viel Schriftverkehr gibts eigentlich nicht.

1. Wenn man dich ermittelt hat, kommt ein Anhörungsbogen.

2. Den muss man ausfüllen mit seinen persönlichen Angaben und zurück schicken. Zur Sache muss man als Beschuldigter nix schreiben.

3. Dann kann das Verfahren eingestellt werden,

4. aber im Normalfall kommt der Bußgeldbescheid.

5. Macht man nix, wird der nach 1 Woche (oder waren es 14 Tage???, ist aber erstmal egal) rechtskräftig,

6. man zahlt die Geldbuße ein

7. und die Punkte werden ebenfalls in Flensburg registriert.

8. Bei Fahrverbot muss man nun seinen Führerschein noch in amtliche Verwahrung geben.

Das war der normale Werdegang.

Man kann natürlich an jeder Stelle sich widerspenstig zeigen und die Angelegenheit ignorieren (was absolut nicht zu empfehlen ist) oder man legt nach Punkt 4 Widerspruch ein und zieht die Sache vor Gericht durch. Auch das ist meistens nicht empfehlenswert.

Wer um ein Fahrverbot drum herum kommen will oder muss (beruflich), der sollte nach Zugang des Bußgeldbescheides zum Ordnungsamt gehen und dort die Sache vortragen. Je nach Bundesland wird dann möglicherweise auch in einem außergerichtlichen Verfahren aufs Fahrverbot verzichtet und ein höheres Bußgeld festgesetzt. Im Normalfall bringt jeglicher Widerspruch gar nichts.
 

Hanyou

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Glaube langsam auch, das dieses hin und her nix weiter bringt, als kaputte Nerven.

Bin da auch eher dafür, dann zum Amt zu gehen, das Vorzutragen und zu hoffen, das man mit einem "etwas" höherem Bußgeld davon zukommen. :wand
 

Baumschubser

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Der Führerschein muss normalerweise dort abgegeben bzw. hingeschickt werden, von wo der Bußgeldbescheid kommt. Soweit mir bekannt, kann man aber auch zum eigenen Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt/Führerscheinstelle gehen und den dort abgeben.
 

Hanyou

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Der Führerschein muss normalerweise dort abgegeben bzw. hingeschickt werden, von wo der Bußgeldbescheid kommt. Soweit mir bekannt, kann man aber auch zum eigenen Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt/Führerscheinstelle gehen und den dort abgeben.

Aber auch jedes Polizeirevier macht sowas.
 

Baumschubser

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Ja kann gut sein, dass selbst das zulässig ist. Es geht ja nur darum, dass der Lappen in "amtliche Verwahrung" kommt und das ist er ja bei der Polizei. Ich hab mich damit bisher aber wenig auseinandergesetzt, weil ich meistens schon noch zusehen, dass ich selbst in der punktefreien Toleranz unterwegs bin, sprich ein Verwarngeld kalkuliere ich schon mal noch mit ein, Bußgeld plus Punkte vermeide ich aber, Fahrverbot sowieso. An einer roten Ampel kann es natürlich mal schnell gehen, da braucht man nur mal einen Moment pennen, das muss nicht mal Absicht sein. Bei Geschwindigkeitsübertretungen hat das natürlich jeder selbst in der Hand.
 
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