TÜV
Zunächst einmal darfste net lauter als bei dir im Fahrzeugschein eingetragen ist haben... Bei meinem 2l sind das flüsternde 79dB und die sind eigentlich schon recht schnell erreicht.
Das bedeutet, dass du dir eine erhöhte dB-Zahl für das Standgeräusch beim TÜV umtragen lassen musst, wenn es nicht explizit in der ABE drinsteht, dass für deinen Fahrzeugtyp eine Erhöhung der Lautstärke mit dem Einbau der Anlage umfasst ist. So etwas ist mir jedoch noch nicht unter die Augen gekommen...
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass im Falle einer Polizeikontrolle ein beschulter Beamter ein Phonmessgerät an dein Endrohr hält und der Pegel über die in deinem Fahrzeugschein eingetragene Grenze (plus einer Tolleranz von 5dB) ausschlägt, dass du dann mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis zu rechnen hast, will meinen, dein Pkw bleibt stehen und du kriegst ne Rechnung von 40€ und 3Pkt in der wunderschönen Bierhauptstadt ganz weit nördlich...
Mein Tipp: Lasses!
MfG
Gajus