Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung.

CK1964-srm

Triple Ass
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Mal ein sehr ernstes Thema (heißt nicht, das die anderen Themen nicht auch ernst wären...).

Ich denke die meisten von euch wissen, was eine Patientenverfügung ist:
Wenn man selber, der Partner, Angehörige... nicht mehr in der Lage sein sollte z.B. nach einen Autounfall über die weitere Vorgehensweise der lebenerhaltenden/lebensrettenden Maßnahmen für dieses Individuum zu entscheiden.

Mir wurde gesagt, dass wenn man solch eine Patientenverfügung ausstellt ganz bestimmte Dinge beachtet werden müssen und nur bestimmte Formulierungen korrekt sind, nur wusste man nicht welche...

Was ist zu beachten?
Was sind solche korrekte Formulierungen?

Danke euch!
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Wir haben uns vor längerer Zeit auch ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und dann den Entschluss getroffen, die Verfügung beim Notar aufsetzen und hinterlegen zu lassen. Falls aus rechtlichen Gründen irgendwann Änderungen erforderlich sein sollten, werden wir umgehend informiert und die Verfügungen entsprechend geändert.

Viele Grüsse

Sebastian
 

gruffti

Foren Gott
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Ja, hatte mit meiner Frau auch besprochen, dass sie im Falle eines Falles alle Leben erhaltende Maschinen abstellen und alle Flüssigkeiten entziehen lässt.
Da stand sie auf, machte den Fernseher und den Computer aus und kippte mein Bier weg.

Jau, zunächst nur ein dummer Witz. Leider müsste in der Patientenverfügung sehr dezidiert festgelegt werden, welche Maschinen und Massnahmen gemeint sind. Ansonsten wird man keinen Arzt zwingen können, etwa zu tun, was er für falsch hält. Im Endeffekt müsste er sich im schlimmsten Fall vor einem Gericht verantworten und nicht der Laie.
In Summe ein schwieriges Thema, zu dem es zu wenige und dann noch widersprüchliche Rechtsprechung gibt.
 

Stevie

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Dazu sei auch noch gesagt, dass der Rettungsdienst grundsätzlich, sofern kein Arzt vorhanden ist, verpflichtet ist trotzdem mit lebensrettenden Massnahmen zu beginnen. Selbst wenn das in der Patientenverfügung erwähnt wird.
 

enno-hh

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@Stevie
Ich hab das ziemlich vor genau 1 Jahr mitbekommen und in den Patientenverfügungen gehts eher um lebenserhaltenden Maßnahmen, also Maschinen die Beatmung und so weiter übernehmen.

Lebensrettende Maßnahmen sind ja klar.

Mein Opa ist mit nem Beckenbruch ins Krankenhaus und hat sich dort nen Infekt weg geholt.
Seine Patientenverfügung wurde dann im Krankenhaus abgegeben leider zu spät und er war schon an den Maschinen dran.
Also sollte man die Verfügung auch bei sich haben sonst nützt sie nicht viel...!

Die Ärzte haben dann noch diskutiert das sie die Medikamente usw auf´s Minimum schrauben, was dann aber nicht genehmigt wurde.
Er hat dann aber (hört sich scheiße an aber in dem Fall war´s so) "nur" 4 Tage an den Maschinen gehalten und ist dann eingeschlafen (war am 18.12.).
 

Stevie

Doppel Ass
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Du würdest dich wundern, wenn du wüsstest, wieviele Leute da drin stehen haben, dass sie nicht reanimiert werden möchten..........
 

gruffti

Foren Gott
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Original von enno-hh
...in den Patientenverfügungen gehts eher um lebenserhaltenden Maßnahmen, also Maschinen die Beatmung und so weiter übernehmen.

Lebensrettende Maßnahmen sind ja klar...


Nein lebenserhaltende Massnahmen sind eben nicht klar.
Einen Blinddarmdurchbruch zu operieren ist sicherlich sowohl lebenserhaltend wie auch lebensrettend und bestimmt nicht gemeint.

Nach derzeitigem Stand muss man schon sehr genau definieren, was man zu welchem Zeitpunkt nicht will.
Deshalb gilt auch die Empfehlung, so eine Verfügung von Zeit zu Zeit zu erneuern, um sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Und bitte vergesst eines nicht, ihr mutet ggf. einem anderen Menschen zu über Leben und Tod zu entscheiden. Eine verdammt schwere Verantwortung von der ich hoffe, dass ich da nie in die Pflicht genommen werde.

Vielleicht wird der Gesetzgeber da klarere Regeln vorgeben (was ich persönlich nicht glaube).
 
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