Rückzahlungsforderung vom Arbeitsamt

Metalhorse

Triple Ass
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Moin Moin,

ich hoffe das dieses Thema hier rein passt. ?(
Komme voller Vorfreude aufs Wochenende nach Hause und was sehe ich in meinem Briefkasten, einen Brief von der ARGE :wow
Kurz zur Erklärung: Seit dem 01.2007 bin ich wieder voll beschäftigt :D
, habe im Jahr 2006 Harzt IV bekommen.
Zum 31.12.2006 wurden meine Leistungen eingestellt und ich habe einen Aufhebungsbescheid bekommen.
Nun muss ich in dem Brief lesen dass ich für 02.2007 angeblich Leistungen bezogen haben sollte, trotz Erwerbstätigkeit. :wow
Nun soll ich dafür natürlich ca.900€ blah urück zahlen, da ich ja Gehalt bekommen habe. Nur habe ich weder einen Antrag gestellt, noch habe ich jemals Leistungen vom Amt zu dieser Zeit belkommen ( auf meinen Kontoauszügen ist kein Zahlungseingang für diese Zeit aufgeführt ).
Irgendwie komme ich mir jetzt ein wenig verar... von der ARGE vor, irgendwie werde ich das Gefühl nicht los dass da irgendwas nicht ganz stimmen kann. :rolleyes:
Habe jetzt erstmal Widerspruch dagen eingelegt um zu sehen wie es weiter geht. Ich Frage euch nun mal ist dies Rechtens oder hört sich dass von Vornherein schon als ein Fehler an ?

Gruß
Metalhorse
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo,

ich gehe nach Deiner Beschreibung von einem Behördenfehler aus. Wenn es DEFINITIV keine zeitliche Überschneidung zwischen BfA-Bezügen und Gehalt gegeben hat, musst Du auch nichts zurückzahlen. Die Begründung ist ja dann sachlich unrichtig. Das wäre ja noch schöner.

Dein Widerspruch gegen den Bescheid ist richtig. Leider kannst Du selber nur schwer nachweisen, dass Du NICHTS gekommen hast. Also ist es an der Behörde, Dir nachzuweisen, DASS sie was an Dich ausgezahlt haben. Diese Prüfung sollte also negativ ausfallen, und damit muss der Bescheid zurückgezogen werden.

Hinweis (muss ich an dieser Stelle geben): Ich arbeite zwar in einer öffentlichen Verwaltung, kenne deshalb solche Verfahren, trotzdem ist dies hier keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne.

Grüße
Uli
 

Metalhorse

Triple Ass
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Hinweis (muss ich an dieser Stelle geben): Ich arbeite zwar in einer öffentlichen Verwaltung, kenne deshalb solche Verfahren, trotzdem ist dies hier keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne.

Dies ist mir schon klar, wollte ja nur mal wissen ob Andere auch solche Probleme vom Amt hatten / haben.

Leider kannst Du selber nur schwer nachweisen, dass Du NICHTS gekommen hast.

Wenn aber auf meinen Kontoauszügen nichts vorhanden ist, kann auch kein Geld eingegangen sein. ?(
 

Sylvester23

Foren Gott
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Original von Metalhorse
Wenn aber auf meinen Kontoauszügen nichts vorhanden ist, kann auch kein Geld eingegangen sein. ?(

Das Geld kann auch auf ein anderes Konto gezahlt werden, je nachdem wie der Antragsteller wünscht. Deshalb sagen Deine Kontoauszüge erst mal gar nichts aus.
Wie aber oben schon gesagt, ist es aber am Amt zu beweisen, dass Dir etwas gezahlt wurde - und wenn auf ein anderes Konto, dass Du das so gewünscht hast.
 

Baumschubser

Megaposter
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Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und fertig. Alles andere muss die ARGE beweisen. Du musst nichts zum Verfahren beitragen, die wollen etwas von dir.

Wenn du dir ganz sicher bist, das du nichts bekommen hast, auf eine Klage oder Gerichtsvollzieher ankommen lassen. Ganz wichtig, immer fristgerecht Widerspruch einlegen. Das ist das einzige, was zu beachten ist. Zum Glück ist unser Rechtssystem noch nicht so, dass man seine Unschuld beweisen muss.
 
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