Rückkaufrecht des Händlers unberührt bei Einbau einer FSE komplett mittels Adaptern am Radio?

apfelkoenig

Lebende Legende
Teammitglied
Moderator
Registriert
25 Juli 2004
Beiträge
1.952
Alter
39
Ort
26939, Ovelgönne
Hi Leute,

ich bin vor kurzem wieder in die Ford-Szene eingetreten. Genauer gesagt mit einem Fiesta Black Magic.

Nun meine Frage: ich finanziere das Fahrzeug. Der Händler hat ja dort bekanntlich ein Rückkaufrecht. Kann ich beruhigt eine Parrot CK3100 (Bluetooth-Freisprecheinrichtung) einbauen, die lediglich mittels Adaptern am Radio angeschlossen wird ohne Gefahr zu laufen, dass der Händler sagt, dass er das Fahrzeug in dem Zustand nicht zurückkauft? Ich würde natürlich selbstverständlich die FSE vorher wieder ausbauen, da sie ja sowieso mir gehört. ;)

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. :)
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Original von apfelkoenig
Der Händler hat ja dort bekanntlich ein Rückkaufrecht.

Hä? Davon höre ich das erste Wort. Denn...

Original von apfelkoenig
...ich finanziere das Fahrzeug.

D.h. es gehört nicht dem Händler, sondern der finanzierenden Bank!

Und da die Banken den Kreditgegenwert nur einfordern, wenn Du Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst kannst Du einbauen was Du willst. Das erhöht ja den Sachwert sogar noch.
 

apfelkoenig

Lebende Legende
Teammitglied
Moderator
Registriert
25 Juli 2004
Beiträge
1.952
Alter
39
Ort
26939, Ovelgönne
Genau das ist nämlich auch meine Frage, Baumschubser. Denn ich finanziere das Fahrzeug zwar, aber mit der "Ford Auswahl-Finanzierung". Und dort hat der Händler ein Rückkaufrecht ähnlich wie beim Leasing. Das hat mir der gute Mann vom Autohaus wo ich den Wagen gekauft habe so erklärt. Das Ganze könnte man nach 3 Jahren geltend machen.
 

Baumschubser

Megaposter
Registriert
4 November 2004
Beiträge
3.382
Ort
Oberlausitz
Wichtig ist nur, dass dein Einbau keine größeren Spuren hinterlässt und sich ggf. wieder entfernen lässt. Dann kann der Händler gar nichts. Was du während der Nutzung mit dem Auto treibst, ist deine Sache.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Es schadet nichts und es kostet auch nichts, den Händler VORHER von dem Vorhaben zu unterrichten und ihn zu fragen, ob das einen Einfluss auf den Vertrag hat. Der Händler hat eine Reihe Möglichkeiten:
> zustimmen (was ich mal annehme, da es kein "Gebastel" werden soll)
> zustimmen mit der Auflage, dass die Arbeit in einer Werkstatt gemacht wird
> zustimmen und Wertminderung geltend machen
> ablehnen

Grüße
Uli
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Original von apfelkoenig
Genau das ist nämlich auch meine Frage, Baumschubser. Denn ich finanziere das Fahrzeug zwar, aber mit der "Ford Auswahl-Finanzierung". Und dort hat der Händler ein Rückkaufrecht ähnlich wie beim Leasing. Das hat mir der gute Mann vom Autohaus wo ich den Wagen gekauft habe so erklärt. Das Ganze könnte man nach 3 Jahren geltend machen.

Wenn man einen Vertrag unterschreibt sollte man eigentlich wissen, was da drin steht!

Ich habe mich jetzt mal über diese „Ford Auswahl-Finanzierung“ informiert. Dazu steht folgendes auf der Ford-Site:

Variante 1: Sie wollen ein neues Auto? Geben Sie einfach Ihren Ford entsprechend der mit dem Händler getroffenen Rückkaufvereinbarung an diesen zurück. Der Rückkaufpreis wird Ihrem Darlehenskonto gutgeschrieben.

Variante 2: weiterfinanzieren? Entscheiden Sie sich für eine Anschlussfinanzierung der Ford Bank und bezahlen Sie Ihr Auto weiterhin in bequemen monatlichen Raten.

Variante 3: bei vollständiger Rückzahlung Ihres Darlehens bei der Ford Bank sind Sie Eigentümer Ihres Fahrzeugs.

In allen 3 Fällen ist der Finanzier die Ford-Bank, Punkt.
Einen Rückkauf beinhaltet nur die Variante 1. Damit es aber überhaupt einen Rückkaufbetrag gibt, musst Du jetzt schon höhere Raten, als bei Leasing bezahlen.

Prinzipiell ist für mich die Variante 1 Leasing. D.h., dass Auto ist nur „gemietet“. Und beim Mieten ist es wie überall, Du musst eigentlich alle größeren Veränderungen genehmigen lassen. Und da der Händler das Auto wieder zurücknehmen muß (wenn Du es zurückgibst, muß er es zurücknehmen!), ist die Frage immer, zu welchem Istwert. Daher sollest Du ihn fragen.
Warum „solltest“? Du musst es nicht! Aber Du bekommst die Antwort sonst bei Deinem Rückkaufbetrag, der dann ggf. 0 oder sogar im Soll ist!

Bei den Varianten 2 und 3 mußt Du ihn definitiv nicht fragen.
 

Baumschubser

Megaposter
Registriert
4 November 2004
Beiträge
3.382
Ort
Oberlausitz
Na ja, die Finanzierung läuft sagen wir mal 3-5 Jahre, da wird der Rückkaufwert wohl keinesfalls ins Minus gerutscht sein, bloß weil da ne Freisprechanlage angestöpselt wurde. Übertreibt mal nicht mit eurer Schwarzmalerei.

Und wenn einem Angebot 1 am Ende nicht schmeckt, hat man jederzeit die Möglichkeit, das Ding weiter zu finanzieren oder auch privat zu verkaufen und abzulösen bei der Bank. Der Händler ist eh bis zum Ablauf der ersten Finanzierungsrunde außen vor, lässt man woanders warten und reparieren, sieht der die Kiste bis dahin nicht ein einziges Mal. Also ruhig Blut bewahren.:idee
 

C-Maxe

Haudegen
Registriert
17 September 2007
Beiträge
738
Ort
Amberg
Ich habe mich nur an die Buchstaben des Topic gehalten. Und nach denen gibt es das Problem nur bei Variante 1. Bei 2 oder 3 hat der Händler kein Rückkaufrecht!

Mal abgesehen davon, daß sich apfelkoenig wohl was gedacht hat, explizit die Variante 1 zu fahren.

Und wie hoch der restliche Rückkaufbetrag überhaupt ist, hängt ja grundsätzlich davon ab, um wie viel die aktuelle Monatsrate die reine Leasingrate übersteigt. Wenn die Differemz nur relativ gering ist, bekommt er schon bei kleinen Dingen Probleme.
 

apfelkoenig

Lebende Legende
Teammitglied
Moderator
Registriert
25 Juli 2004
Beiträge
1.952
Alter
39
Ort
26939, Ovelgönne
Hui, das sind aber viele Anhaltspunkte und "Stolperfallen". *g* Ich glaube doch, dass ich den Händler mal vorher fragen werde. Aber danke für die Antworten. :)

Edit: ich war heute mal beim Ford-Händler. Der sagte solange ich keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug vornehme, sprich: Löcher bohren oder ähnliches, kann ich das ruhig machen.
 
Oben